Freitag, 13. März 2020

Das Bundesverwaltungsamt in Köln ist unter anderem dafür zuständig, Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen - normalerweise.

In meinem Fall stellt es sich jedoch quer und verweigert beharrlich unter ständiger Rechtsbeugung die Ausstellung des Papiers.

Einleitung

Doch in diesem Beitrag soll es nicht um meine Leidensgeschichte gehen, die inzwischen ein halbes Buch füllen dürfte. Damit aber der Leser einen kleinen Einblick in die Sache bekommt, hier kurz in Stichpunkten, was ich am Bundesverwaltungsamt zu bemängeln habe:

* ich schreibe Mitarbeiter immer persönlich mit ihem vollen Vor- und Nachnamen an, so dass sie die Schreiben auch persönlich beantworten müssten.

Fax an das Bundeskasperletheater

Auslöser für diesen Beitrag ist das letzte Schreiben, das ich gestern vom Bundesverwaltungsamt erhalten habe. Ich hatte ja schon längere Zeit den Verdacht, dass dort Menschen nur damit beschäftigt sind, mich zu unterhalten, weil es so viel geballte Inkompetenz auf einem Haufen gar nicht geben kann, war mir dessen aber nicht ganz sicher.

Doch mit dem gestrigen Schreiben wurde jetzt jeder Zweifel beseitigt, so dass ich mich genötigt sah, heute folgendes Fax an die Abteilung TSII zu schicken:

Hallo zusammen,

auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden habe ich wider Erwarten tatsächlich noch eine Antwort erhalten. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich es schon lange nicht mehr mit einem ernst zu nehmenden "Bundesverwaltungsamt" zu tun habe, sondern mit einem lachhaften "Bundeskasperletheater".

So hat doch tatsächlich der Kasper "Rolf" eine Beschwerde, die unter anderem ihn selbst betraf, auch selbst bearbeitet und natürlich für völlig unbegründet befunden. Jedoch war er - wie üblich - nicht in der Lage das Schriftstück eigenhändig zu unterschreiben. Und wenn man schon dabei ist rechtswidrige Schreiben zu verfassen, so tut man das lieber gleich mit dem Briefkopf eines anderen Kaspers.

Allerdings muss der böse Räuber dem Kasperle eines gar arg auf den Kopf gehauen haben, da das Kasperle offenbar in völliger Verstörtheit schrieb, es konnte ein Schriftstück nicht zugestellt werden, das doch bei mir am 21.10.2019 eingetroffen ist. Auch meint es noch immer, es würde sich dabei um ein rechtskonformes Schreiben handeln, das - "hex" "hex" - irgendwie und irgendwann "Bestandskraft" erlangen würde.

Und ob das nicht schon genug wäre, behauptet der arme Kasper nach wie vor felsenfest, ich hätte einen "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" gestellt. Es ist schon erstaunlich, dass das Kasperle dafür auch noch Geld bekommt und nicht längst unter Betreuung gestellt wurde. Aber so geht es halt zu in einem "Bundeskasperletheater".

Denn auch das Kasperle "Heike", das den ersten "Bescheid" verzapft hat, hat ja meinen Widerspruch letztlich auch selbst bearbeitet. Doch scheint dieses Kasperlein behindert zu sein, weil es seine Werke nicht unterschreiben, sondern nur ein paar Linien darunter malen kann.

Dass allerdings der Kasper "Thomas" behauptete, er hätte den Widerspruchsbescheid erlassen, ist nicht mehr komisch, sondern einfach nur eine freche Lüge und Täuschung. Da ist man versucht das Krokodil zu rufen, auf dass es ihn fressen möge! Aber so handeln Kasper halt, welche im Theater nach oben kommen wollen: Keine Moral, keine Rücksicht auf Verluste, immer schön das Gewissen betäuben, Hauptsache die Taler im Beutel stimmen.

Der Kasper "Ulrich" hat es vorgezogen den toten Kasper zu spielen, was vermutlich auch eine gute Entscheidung war. Wer keine Gesetzesgrundlage hat und immer nur leere Sprüche klopfen kann, für den ist es in der Tat besser, sich tot zu stellen und so zu tun, als wäre alles in bester Ordnung. Dass er damit aber konkludent den Rechtsbankrott im Bundeskasperletheater bestätigt hat, habe ich nun schwarz auf weiß.

Und der Oberkasper "Christoph" schließt sich dem Kasper "Ulrich" an und ist sich viel zu schade mit dem einfachen Fußvolk zu kommunizieren. Nun ja, geht halt auch schlecht, wenn schon der kleine Kasper keine Gesetzesgrundlage hat, dann hat sie auch der Oberkasper nicht. Nur nichts anmerken lassen - wird schon alles gut gehen. Schließlich ist man nicht umsonst Mitglied in einer Kasperleloge...

Und weil es so lustig im Bundeskasperletheater zugeht, wird die Tatsache ignoriert, dass einmal alle vor dem Direktor des Theaters stehen werden und Rechenschaft über ihr Leben auf der Erde geben müssen. Bloß nicht daran denken, das könnte einem doch den ganzen Spaß verderben. Immer weiter Gesetze ignorieren und natürlichen Personen ihre Staatsangehörigkeit vorenthalten - schließlich betrifft es ja einen nicht selbst. Ist schon toll so ein Kasperleleben: Man kann machen was man will und wird sogar noch von seinem Oberkasper dabei unterstützt und geschützt.

Das Kasperle "Rolf" hat in seinem Schreiben vom 27.02.2020 darum gebeten, dass ich doch nun die Finger still halten möchte, weil es vom Bundeskasperletheater keine weiteren Antworten mehr geben wird. Nun, liebes Kasperle, den Gefallen kann ich dir leider nicht tun. Zwar verstehe ich dich, dass du mit Leuten, denen du tagtäglich so viel Unrecht zufügst, lieber nichts mehr zu tun haben möchtest, allerdings dürft ihr euch alle noch auf eine Überraschung von mir freuen.

Nein, nein, mehr wird an dieser Stelle noch nicht verraten, aber seid sicher, dass das Kasperletheater noch nicht zu Ende ist. Solange der Vorhang noch nicht gefallen ist, wird munter weitergespielt. Schließlich hat der Zuschauer, der ein hohes Eintrittsgeld bezahlt hat, auch einen Anspruch auf eine Fortsetzung bis zum bitteren Ende, oder nicht?

Also seid gespannt, wenn es wieder heißt "Demnächst in diesem Theater!"

Viele Grüße
der lebendige Mann "Peter"


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Staatsangehörigkeitsausweis 2 go

Screenshot Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat

Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.

Faxe an den Abteilungsleiter

In meinem Fax vom 18.11.2019 forderte ich den Abteilungsleiter auf, mir ein gültiges Papier zukommen zu lassen, sei es ein rechtskräftiger Widerspruchsbescheid oder ein Staatsangehörigkeitsausweis - keine Reaktion:

Widerspruchsbescheid vom 24.07.2019

Sehr geehrter Herr Maßolle,

am 21. Oktober 2019 erhielt ich einen Widerspruchsbescheid mit Datum vom 24.07.2019 der jedoch keine Rechtskraft entfaltet, weil er

  • den Aussteller nicht erkennen lässt (im Adresskopf ist ein Herr "Conrad" angegeben, das Schreiben selbst enthält einen Namen "Wagstyl" und wurde "im Auftrag" angefertigt, ohne den Auftraggeber zu benennen)
  • nicht den Behördenleiter, seinen Vertreter bzw. Beauftragten enthält (siehe 3.1 in meinem Widerspruch vom 13.05.2019, bzw. § 37 Absatz 3, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG))
  • nicht unterschrieben ist (siehe 3.2 in meinem Widerspruch vom 13.05.2019, bzw. OLG Stuttgart, 3 U 123/01 vom 14.11.2001)

Als den verantwortlichen Leiter der Abteilung TS und damit auch als den Verantwortlichen für alle Schreiben, die von Mitarbeitern Ihrer Abteilung verschickt werden, insbesondere, wenn deren Aussteller nicht erkennbar ist, fordere ich Sie auf, persönlich dafür zu sorgen, dass ich bis spätestens 5. Dezember 2019 einen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid erhalte oder den beantragten und mir zustehenden Staatsangehörigkeitsausweis.

Mit freundlichen Grüßen

Auch meine Nachfrage vom 12.12.2019 ergab keine Reaktion, jedoch die stillschweigende (=konkludente) Bestätigung der ständigen Rechtsbeugungen beim BVA:

Mein Fax vom 18.11.2019

Sehr geehrter Herr Maßolle,

bisher haben Sie nicht auf mein Fax vom 18.11.2019 mit Fristsetzung zum 05.12.2019 reagiert. Sollten Sie auch auf dieses Fax nicht bis spätestens 16.12.2019 reagieren, gilt dies als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung, dass

  • das Bundesverwaltungsamt nicht willens oder in der Lage ist, rechtskräftige Bescheide zu erlassen,
  • die bereits gezahlten Gebühren in Höhe von 43,- Euro daher zurückzuerstatten sind,
  • die natürliche Person "Peter ...", geboren am XX.XX.XXXX in X, laut Antrag vom 27.02.2019 und gemäß §4 Absatz 1, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913, nachgewiesener Angehöriger des noch immer existierenden Staates "Deutsches Reich" ist,
  • der entsprechende Eintrag dazu im EStA-Register gemäß §33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 vorzunehmen ist (Erworben am: XX.XX.XXXX, Erworben durch: Geburt (Abstammung)),
  • dieses Fax als rechtssicherer Nachweis der erworbenen Staatsangehörigkeit gilt,
  • die Mitarbeiter Ihrer Abteilung nicht fähig oder gewillt sind, meinen Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis so zu bearbeiten, wie er am 27.02.2019 gestellt wurde, sondern willkürlich versuchen die zuvor genannte Staatsangehörigkeit meiner natürlichen Person im System vorzuenthalten,
  • die natürliche Person "Peter ..." aufgrund ihrer nachgewiesenen Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich hiermit gemäß §17, Absatz 1, Punkt 3 und §26, Absatz 1 StAG, auf die Staatsangehörigkeit "deutsch" unwiderruflich verzichtet,
  • nach Fristablauf Ihr weiteres Schweigen als Genehmigung dieser Verzichtserklärung gemäß §26, Absatz 2 StAG gilt,
  • der entsprechende Eintrag zum Verzicht dazu im EStA-Register gemäß §33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorzunehmen ist,
  • dieses Fax im Sinne des §26, Absatz 3 StAG als rechtssichere Verzichtsurkunde gilt,
  • der Verzicht nach Fristablauf unwiderruflich wirksam wird.

Bitte achten Sie im Falle einer Antwort darauf, dass diese gemäß §126, Absatz 1 BGB Ihre eigenhändige Namensunterschrift trägt (siehe dazu auch OLG Stuttgart, 3 U 123/01 vom 14.11.2001). Anderenfalls gelten solche Schreiben als Entwurf und die gesetzte Frist als wirkungslos verstrichen.

Zudem behalte ich mir es vor, mich über Ihr Verhalten bei Ihrem Vorgesetzten zu beschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Für alle, die noch glauben, dass Kringel, Linien und andere Phantasiegebilde eine Unterschrift darstellen, hier ein Auszug aus dem erwähnten Gerichtsurteil:

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs muss die unter eine Urkunde (§126 Abs. 1 BGB) oder einen vorbereitenden Schriftsatz (§ 130 Nr. 6 ZPO) gesetzte Unterschrift zwar nicht lesbar sein. Es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug vorliegen, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Dazu gehört, dass mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sind, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt."

Und es ist auch sehr merkwürdig, dass die Personen in der Verwaltung - von Ausnahmen abgesehen - ihre Schriftstücke nicht mit der Unterschrift "unterschreiben", wie sie das im Personalausweis, bzw. Reisepass getan haben.

Fax an den Behördenleiter

Am 29.01.2020 hatte ich dann noch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die erwähnten Mitarbeiter beim Behördenleiter Christoph Verenkotte gestellt, welche von diesem nicht bearbeitet wurden.

Willkommen in der Diktatur 2.0

Es ist eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass meine Schreiben in der Praxis keine Auswirkungen haben, solange sich Polizisten nur als Erfüllungsgehilfen derjenigen ansehen, welche sich an kein Recht (mehr) halten.

Die Frage, die sich mir dabei immer wieder stellt: Wo ist der Unterschied zur Zeit Adolf Hitlers? Auch dessen Handlanger haben stur das getan, was ihnen von oben angeordnet wurde, und sei es noch so unmoralisch und kriminell gewesen.

Die einzigen Unterschiede, die ich erkennen kann, sind andere Namen und Uniformen und die Tatsache, dass heutzutage die Diktatur etwas freundlicher unter dem Deckmantel der Demokratie stattfindet, damit der Schwindel nicht so schnell auffliegt.

Konsequenz

Ich für meinen Fall, habe daraus die Konsequenz gezogen, meine Person gegenüber Polizisten nicht mehr zu benutzen, sondern mich unter Naturrecht zu stellen. Dazu trage ich in englischer Sprache folgendes Papier mit mir:

Aktualisierung vom 17.07.2020: Aufgrund meiner Erfahrung mit der portugiesischen Polizei, habe ich heute meine Erklärung angepasst.

Sie zielt nun in erster Linie gegen den Verstoß des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit ab, weil dieses Übereinkommen in ganz Europa offiziell gilt.

Hoheitliche und privatrechtliche Aspekte bleiben in der neuen Fassung außen vor, weil Polizisten in dem Irrtum leben, sie hätten hoheitliche Befugnisse und sie dadurch nur verwirrt würden, bzw. die Glaubwürdigkeit der Erklärung gemindert würde.

Hinweis: Die alte Fassung habe ich zu Informationszwecken nicht entfernt.

Vorderseite (neu):

Erklärung

Ich, der lebende Mann "Peter" erkläre hiermit, dass für meine Person alle Nachweise in beglaubigter Kopie der zuständigen Behörde "Bundesverwaltungsamt" in Köln zur Bearbeitung vorliegen, die zur Feststellung der Staatsangehörigkeit erforderlich sind.

Diese Behörde weigert sich, eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit auszustellen, was einen Verstoß gegen Kapitel IV, Artikel 10 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 darstellt.

Diese Verweigerung wurde vom zuständigen Bundesminister durch mein Fax vom 3. März 2020 bestätigt (siehe Aktenzeichen HS-STA-0320/1), weshalb ich mich, den lebenden Mann "Peter" unter Naturrecht stelle und darauf verzichte mich mit meiner Person zu identifizieren.

Im Naturrecht ist es meines Wissens nach nicht statthaft, jemanden zu bestrafen, bevor er einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Sofern also keine nachweisbaren Straftaten vorliegen, bei denen ich direkt jemanden geschädigt habe, dürfen Autoritäten keine Maßnahmen gegen lebende Männer und Weiber vornehmen.

Tun sie es dennoch, verpflichten sie sich für alle daraus entstehenden Folgen Schadensersatz zu leisten. Dieser beträgt für Freiheitsentzug und/oder Beschlagnahme/Festsetzung meines Fahrzeugs jeweils 1/10 Feinunze Gold pro angefangener Stunde und für jede Missachtung dieser Willenserklärung pauschal 100 Feinunzen Gold.

Datum und Unterschrift
[Peter]

Vorderseite (alt):

Erklärung

Ich, der lebendige Mann "Peter" erkläre hiermit, dass meine Person nachweislich dem Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" angehört, damit Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht hat und nicht den privatrechtlichen Verträgen der Europäischen Union unterliegt.

Nachdem mir aber die Verwaltung des Deutschen Reichs - die Bundesrepublik Deutschland - den Nachweis meiner Staatsangehörigkeit rechtswidrig verweigert und diese Verweigerung auch offiziell bestätigt hat (siehe mein Fax vom 03. März 2020 an den Bundesminister), stelle ich mich, den lebendigen Mann "Peter" unter Naturrecht und verzichte darauf meine Person zu benutzen.

Im Naturrecht ist es meines Wissens nach nicht statthaft, jemanden zu bestrafen, bevor er einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Sofern also keine nachweisbaren Straftaten vorliegen, bei denen ich direkt jemanden geschädigt habe, dürfen Autoritäten, die privatrechtlich handeln (z. B. innerhalb der EU), keine Maßnahmen gegen lebendige Männer und Weiber vornehmen und auch nicht gegenüber Personen, die Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht haben.

Tun sie es dennoch, verpflichten sie sich für alle daraus entstehenden Folgen Schadensersatz zu leisten. Dieser beträgt für Freiheitsentzug und/oder Beschlagnahme/Festsetzung meines Fahrzeugs jeweils 1/10 Feinunze Gold pro Stunde.

Datum und Unterschrift
[Peter]

Rückseite:

Bestätigung

Meine Person in ihrer Eigenschaft als Polizist, ist berechtigt Gewalt auch gegenüber lebendigen Männern und Weibern anzuwenden, die sich mir gegenüber nicht als Personen zu erkennen geben.

Rechtsgrundlage hierfür ist folgendes, gültiges Gesetz, das ich nicht nur auf Personen, sondern auch auf Männer und Weiber anwenden darf, die sich auf das Naturrecht berufen:

Name des Gesetzes:
Paragraph / Artikel:
In Kraft getreten am:

Angaben zu meiner Person:

Vorname:
Nachname:
Dienst-/Ausweisnummer:
Ladungsfähige Anschrift:

Ort, Datum

Vollständige Unterschrift wie im Reisepass / Identitätsnachweis

Vollständiger Name des Unterzeichnenden in lesbarer Blockschrift

Auch hier stellt sich wieder die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Papiers? Denn es sollte jedem klar sein, dass ein Polizist, der das Papier ignoriert (sei es ausgefüllt und unterschrieben oder nicht), in der Regel keine Konsequenzen zu erwarten hat, wenn er das Gesetz missachtet, weil er ja den Willen derer tut, die uns versklaven und unterdrücken.

Der eigentliche Zweck ist daher nicht, dass ich mich damit wirksam vor Unrecht schützen könnte, sondern, dass der Polizist, der es sich (hoffentlich) durchliest zum Nachdenken gebracht wird, weil es immer vom einzelnen Polizisten abhängt, ob er Gewalt anwendet oder nicht.


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Naturrechtkarte

Screenshot Naturrechtkarte

Keine Lust mehr auf das verlogene BRD/EU/NWO-System?
Dann nutze die Naturrechtkarte für lebende Männer und Weiber und stelle dich damit unter das von Gott gegebene Recht, das höher steht als alle von Menschen geschaffenen Rechtssysteme dieser Welt.


Und ja: Auch jeder Polizist wird eines Tages vor Gott stehen und Rechenschaft für sein Tun und Lassen hier auf der Erde geben müssen. So wird verständlich, warum (nicht nur) Polizisten an das Märchen der Evolution glauben sollen, denn mit gottesfürchtigen Menschen ließe sich eine menschenverachtende, neue Weltordnung nicht durchsetzen.

Doch trotz allem Unrecht resigniere ich nicht, weil ich auf den sehe, der über all diesen Dingen steht: Jesus Christus. Er wird bald wiederkommen und dem hochmütigen Treiben der Kontrollfreaks ein Ende bereiten:

Ohne Jesus kommt niemand zu Gott
Johannes 14,1-3

»Seid nicht bestürzt und habt keine Angst!«, ermutigte Jesus seine Jünger. »Glaubt an Gott und glaubt an mich!

Denn im Haus meines Vaters gibt es viele Wohnungen. Sonst hätte ich euch nicht gesagt: Ich gehe hin, um dort alles für euch vorzubereiten.

Und wenn alles bereit ist, werde ich zurückkommen, um euch zu mir zu holen. Dann werdet auch ihr dort sein, wo ich bin.«

Babylons Ende
Offenbarung 18,3

Alle Völker haben sich mit ihrem Wein der Verführung betrunken. Sie konnten gar nicht genug bekommen! Auch die Herrscher dieser Erde haben sich mit ihr eingelassen. Und durch ihren ausschweifenden Lebensstil sind die Händler auf der ganzen Welt reich geworden.


Offenbarung 20,11-15

Ich sah einen großen, weißen Thron und den, der darauf saß. Erde und Himmel konnten seinen Anblick nicht ertragen, sie verschwanden im Nichts.

Und ich sah alle Toten vor dem Thron Gottes stehen: die Mächtigen und die Namenlosen. Nun wurden Bücher geöffnet. Über alle Menschen wurde das Urteil gesprochen, und zwar nach ihren Taten, wie sie darin beschrieben waren. Auch das Buch des Lebens wurde aufgeschlagen.

Das Meer gab seine Toten zurück, ebenso der Tod und das Totenreich. Alle, ohne jede Ausnahme, wurden entsprechend ihren Taten gerichtet.

Der Tod und das ganze Totenreich wurden in den See aus Feuer geworfen. Das ist der zweite, der ewige Tod. Und alle, deren Namen nicht im Buch des Lebens aufgeschrieben waren, wurden ebenfalls in den Feuersee geworfen.

Steht Dein Name im Buch des Lebens? Wenn Du diese Frage nicht mit einem zweifelsfreien "Ja" beantworten kannst, so bist Du noch immer auf dem Weg ins ewige Verderben.

In der FAQ An was glaubst Du habe ich ausgeführt, warum keine Religion Dich davor bewahren kann.

Zur Folge 2...

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