Wie in Folge 1 geschildert, verweigert das Bundesverwaltungsamt willkürlich die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für meine Person (und nicht nur für meine).
Aufgrund dieser Willkür werden auch keine rechtskonformen Bescheide erlassen, sondern Papier verschickt, das juristisch gesehen bedeutungslos ist.
Diese Willkür beschränkt sich jedoch nicht auf das Bundesverwaltungsamt, sondern ist ein bundesweites Problem, das vom Minister des Innern, für Bau und Heimat zu verantworten ist.
Man kann davon ausgehen, dass Personen, die ein so hohes "Amt" bekleiden, einer Freimaurerloge angehören und nicht die wirklichen Entscheidungsträger sind, sondern Personen aus der Finanzindustrie, angeführt von der Rothschild-Dynastie .
Mein Ansprechpartner bleibt offiziell aber der Herr Bundesminister, weshalb ich diesen am 03.03.2020 per Fax wie folgt angeschrieben hatte (ich gebe hier nur die deutsche Fassung wieder, die weiter unten verlinkten PDFs sind zweisprachig):
Verweigerung über die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
im Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 heißt es in Kapitel IV (Verfahren in Bezug auf die Staatsangehörigkeit), Artikel 10 (Bearbeitung der Anträge):
"Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden."
Die zuständige Behörde (in meinem Fall das Bundesverwaltungsamt) weigert sich jedoch eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit für meine Person auszustellen. Zudem habe ich Kenntnis von weiteren Personen, denen ebenfalls die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises verweigert wird.
Ich stelle hiermit fest, dass sich die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland nicht an das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit halten
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, diesen unhaltbaren Zustand unverzüglich zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur meine Person einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommt, sondern jeder Antragssteller.
Solange der geschilderte Zustand anhält, gilt dieses Fax als Ihre persönliche Bestätigung, dass sich die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland nicht an das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit halten, sowie als rechtssicherer Nachweis dieser Tatsache gegenüber Behörden im In- und Ausland, der 21 Tage nach Faxzustellung bei anhaltender Behördenwillkür veröffentlicht werden darf, damit ihn jedermann verwenden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter ...,
nachgewiesener Staatsangehöriger des Deutschen Reichs gemäß
§4, Absatz 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913
Wie es nicht anders zu erwarten war, erhielt ich darauf keine Reaktion. Da es aber ein per Fax rechtssicher zugestelltes Schreiben ist, worüber ich einen Nachweis führen kann, gilt dieses Fax als indirekte Bestätigung über die Behördenwillkür in der BRD.
Anderenfalls hätte man wenigstens zurückschreiben können, dass der Bundesminister meine krude Rechtsauffassung nicht teilt und daher keinen Handlungsbedarf sieht (wäre die typische Reaktion bei unbequemen Anfragen, die direkt oder indirekt den Rechtsstatus der BRD ansprechen). Es kam aber nichts dergleichen.
Denkbar wäre auch folgende Erklärung: Weil der Minister des Innern, für Bau und Heimat nicht über alles so entscheiden kann, wie er es gerne möchte, ist eine stillschweigende Zustimmung seine Möglichkeit "mitzuteilen", dass der geschilderte Sachverhalt richtig ist, er aber auf offiziellem Wege nichts gegen die geschilderten Missstände unternehmen kann, weil er zum Beispiel erpresst wird oder einen Eid in einem Geheimbund geleistet hat.
Nun gut, wie auch immer: Der eigentliche Anlass für mein Schreiben ist die Tatsache, dass ich mich derzeit in Portugal aufhalte und weder einen Personalausweis, noch einen Reisepass besitze. Sollte es aber einmal erforderlich sein, dass bei einer Polizeiaktion nach meinen Papieren gefragt wird, so habe ich jetzt eine offizielle Bestätigung darüber, dass man meiner Person ihren korrekten Rechtsstand verweigert und ich daher nicht gewillt bin mich mit einer Person zu identifizieren, die nach wie vor als privatrechtlicher BRD/EU-Bürger behandelt werden kann, obwohl sie Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht hat (siehe Folge 1 "Erklärung" und "Bestätigung").
Für alle, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, stelle ich das Schreiben nachfolgend in anonymisierter Form zur eigenen Verwendung zur Verfügung. Es enthält dazu am Ende einen Abschnitt, der vom Nutzer des Schreibens ausgefüllt und unterschrieben werden kann. Es steht natürlich jedem frei, stattdessen ein ähnliches Schreiben an den Minister zu schicken.
Das Schreiben gibt es mit und ohne Sendebericht, weil die Version mit Sendebericht nur als Bilddatei vorliegt und daher eine schlechtere Auflösung hat.
Wichtig ist bei beiden Versionen das enthaltene Aktenzeichen (HS-STA-0320/1), unter dem in- und ausländische Autoritäten beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat sich über den Faxeingang erkundigen können.
Staatsangehörigkeitsausweis 2 go
Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
MD5 Prüfsumme
Die Prüfsumme befindet sich nun in Deiner Zwischenablage
Für weitere Informationen siehe FAQ
Peter (Admin)
01.05.2020 19:44:41 Uhr
danke für deinen privaten Kommentar, den ich trotz Fehlermeldung erhalten habe.
Gruß
Peter