Was ist an Ausweisen mit "Familienname" schon so Besonderes? Ein Blick in Deine Dokumente beantwortet diese Frage, denn dort steht nur "Name".
Einen "Familiennamen" haben nur Menschen (= natürliche Personen), doch mit einem Personalausweis gibst Du Dich als Firma (= juristische Person) zu erkennen.
Name oder Familienname?
Die wenigsten werden sich diesbezüglich schon einmal Gedanken gemacht haben, jedoch geschieht in dem System, in dem wir leben, nichts durch Zufall. Alles verfolgt einen bestimmten Zweck, so auch das bewusste Weglassen der Bezeichnung "Familienname" in den Dokumenten. Es folgt dazu ein Ausschnitt aus der Informationsschrift Rechtslage Personalausweis :
1.2 Familienname
Laut Personalausweisgesetz, muss im Ausweis der Familienname stehen, es steht dort aber nur "Name". Nun ist zwar auch ein Familienname ein "Name", jedoch gibt es zwischen beiden Bezeichnungen einen juristischen Unterschied (siehe Punkt 2), weshalb im Ausweis unmissverständlich die Bezeichnung "Familienname" stehen muss, was nicht der Fall ist und einen Verstoß gegen § 5, Absatz 2, Punkt 1 PAuswG darstellt:
Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname,
Wäre der Personalausweis ein Ausweis für natürliche Personen (= Menschen), so gäbe es keinen Grund die Bezeichnung "Familienname" zu vermeiden. Weiter heißt es:
2. Juristische versus natürliche Person
Eine juristische Person ist z. B. eine Firma und niemals ein Mensch. Eine natürliche Person ist dagegen niemals eine Firma, sondern immer ein Mensch.
Die Bezeichnung "Name" (siehe 1.2) kann sowohl Menschen, als auch Firmen meinen. Die Bezeichnung "Familienname" dagegen kann nur Menschen und keine Firmen meinen.
Nachdem aber - im Gegensatz zu Ausweisen anderer Länder - auch die Geschlechtsangabe im Ausweis fehlt, ist klar, dass sich der Inhaber eines solchen Ausweises nicht als Mensch zu erkennen gibt, sondern als juristische Person und damit z. B. auch auf seine Menschenrechte verzichtet.
Personalausweis
Über die Medien wird suggeriert, dass es Pflicht wäre einen Personalausweis zu besitzen, jedoch stimmt das mit den "Gesetzen" der Bundesrepublik Deutschland nicht überein, denn im Personalausweisgesetz heißt es in § 1, Absatz 2:
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(2) ... Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.
Der Personalausweis ist meiner Ansicht nach eine bei der BRD registrierte Firma, mit der man an dem auf Handelsrecht beruhenden System der BRD/EU teilnimmt. Für die BRD selbst dürfte das der Nachweis gegenüber der Finanzindustrie sein, dass man soundsoviel Humankapital besitzt, das entsprechend beliehen werden kann.
Wer seinen Personalausweis daher lieber zurückgeben möchte, findet in der oben verlinkten Schrift einige Argumente, die eine Rückgabe rechtfertigen. Es wird empfohlen die Rückgabe nicht vor Ort vorzunehmen, um Reibereien mit den falsch geschulten Bediensteten zu vermeiden, sondern den Ausweis per Einschreiben mit Rückschein "abzugeben".
Meinen Personalausweis habe ich bereits im Mai 2014 an die ausstellende "Behörde" zurückgeschickt und kam bisher problemlos auch ohne zurecht (im Ausland wird in der Regel ohnehin nur nach einem Pass gefragt, den ich allerdings auch nicht mehr besitze).
Reisepass
Zwar ist auch der Reisepass nicht das Gelbe vom Ei, weil auch darin nur "Name" steht und keine hoheitliche Staatsangehörigkeit angegeben und schon gar nicht nachgewiesen wird (= "deutsch"), jedoch enthält dieser wenigstens eine Geschlechtsangabe, weshalb er einem Personalausweis immer vorzuziehen ist.
Ach ja: Du musst weder einen Personalausweis, noch einen Reisepass permanent mit Dir führen. Auch das wird nur wieder durch die Medien suggeriert. Das Gesetz fordert lediglich, dass er auf Verlangen vorgelegt wird, ohne dafür einen Zeitraum festzulegen.
Staatsangehörigkeitsausweis
Aber auch mit einem Reisepass geht Deine Person lediglich als vermuteter Deutscher durchs Leben und kann daher auch als Staatenloser behandelt werden. Die einzige Ausnahme, ist der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD:
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG).
Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Darin steht korrekt "Familienname" und weist den Inhaber somit unverwechselbar im System als natürliche Person aus.
Mit Nachweisen bis vor 1914 verlässt man meiner Ansicht nach das Handelsrecht der BRD, wodurch dieser ihr Kapital entzogen wird und weshalb sich viele Einrichtungen in der BRD weigern dieses wichtige Papier auszustellen (siehe bereits weiter oben verlinkten Beitrag Tri, Tra, Trullala... (Folge 2)).
Staatsangehörigkeitsausweis 2 go
Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Eigener Identitätsausweis
Aufgrund der geschilderten Problematik, ist es in manchen Situationen hilfreich, einen eigenen Ausweis im Scheckkartenformat zu haben. Der Identitätsausweis von idcards.me ist nicht nur maschinenlesbar, sondern enthält auch mehrere Merkmale, die den Eigentümer unverwechselbar als Mensch ausweisen:
- Bezeichnung "Familienname"
- Familienname in S p e r r s c h r i f t
- Geschlechtsangabe
- Familienstand
Der Ausweis ist in erster Linie für Personen gedacht, die ihre Abstammung von Deutschen Vorfahren bis vor 1914 nachweisen können (siehe Rechtslage Identitätsausweis ).
Identitätsausweis
Der Personalausweis der BRD weist deren Träger als geschlechtslose juristische Personen (=Firmen) aus. Der Identitätsausweis von idcards.me mit maschinenlesbarer Zone, weist seine Träger dagegen als natürliche Personen (=Menschen) aus.
Individuelle Ausweise
Die programmierte Plattform kann auch Gemeinden, Organisationen, Firmen etc. zur Erstellung eigener Ausweise zur Verfügung gestellt werden.
Diese Ausweise sind nicht öffentlich zugänglich und können weitere Merkmale enthalten, wie zum Beispiel eine fortlaufende Seriennummer (die "Seriennummer" im Personalausweis wird zufällig generiert, ebenso die Ausweisnummer im Identitätsausweis).
Auf Wunsch entwerfe ich auch neue, individuelle Designs. Für eine unverbindliche Anfrage, nutze bitte das Kontaktformular auf idcards.me.
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