Aufgrund der anhaltenden Behördenwillkür in Sachen Staatsangehörigkeit, wurde vergangenen Freitag das inoffizielle Register für Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten eingeführt (iEStA-Register ).
Es ist - analog zu eigenen Identitätsausweisen - eine Notwehrmaßnahme von nachgewiesenen Deutschen, die durch § 34 StGB , sowie Artikel 20, Absatz 4 im Grundgesetz gedeckt ist.
Entstehung
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, handelt es sich um eine Notwehrmaßnahme, weil sich Behörden in der BRD nach wie vor weigern, Staatsangehörigkeitsausweise auszustellen, was gegen das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verstößt:
Kapitel IV – Verfahren in bezug auf die Staatsangehörigkeit
Artikel 10 – Bearbeitung der Anträge
Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden.
Was kann nun ein echter Staatsangehöriger tun, wenn er seine Staatsangehörigkeit dennoch nachweisen möchte?
Ihm bleibt keine andere Möglichkeit, als sich seine Staatsangehörigkeit selbst zu bescheinigen. Das Problem hierbei: Viele haben weder die Zeit noch die Möglichkeit sich ordentliche Papiere selbst auszustellen. Dazu mangelt es oft auch an dem nötigen Wissen, wie man das umsetzen kann.
Hinzu kommt, dass selbstausgestellte Papiere, bei "Behörden" etc. nicht unbedingt Überzeugungskraft haben.
Seit vergangenen Freitag besteht daher auf idcards.me die Möglichkeit einen inoffiziellen Ersatzstaatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.
Dieser wird nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 ausgestellt, demselben Gesetz, das auch dem in der BRD angewandten Staatsangehörigkeitsgesetz zugrunde liegt (siehe dort das Ausfertigungsdatum).
Anders, als bei Staatsangehörigkeitsausweisen von selbstermächtigten Reichsregierungen, ist der gesamte Vorgang vom Antrag bis zum Bescheid für Dritte transparent und damit nachvollziehbar, was die Akzeptanz des Ausweises erhöhen soll.
Funktionsweise
Der Antragssteller erstellt zunächst einen Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat und klickt danach auf die Schaltfläche "Antrag ausfüllen".
Der Antrag ist geführt, so dass nicht viel falsch gemacht werden kann. Es gibt zu den einzelnen Abschnitten, die durchlaufen werden, die Möglichkeit, beglaubigte Nachweise als eingescannte PDF-Dateien hochzuladen. Diese werden dabei in Bilder umgewandelt und nach der Bestellung verschlüsselt.
Danach befinden sich keine unverschlüsselten, personenbezogenen Daten mehr am Server, sondern nur noch verschlüsselte Dateien. Damit der Ausweis nun eine Funktion hat, gibt es darauf einen QR-Code, der zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle oder von einem Sachbearbeiter in einer Einrichtung der BRD gescannt werden kann:
Darin enthalten ist der unter dem obigen QR-Code stehende Link, der zu idcards.me führt, wobei die in einem geschützten Verzeichnis liegenden und verschlüsselten Dateien, in ein öffentliches Verzeichnis kopiert, dort entschlüsselt und angezeigt werden.
Auf diese Weise hat der Polizist, etc. Zugriff auf die Dokumente und kann sich an Ort und Stelle davon überzeugen, dass er es nicht mit einem staatenlosen BRD-Personal, sondern mit einem nachgewiesenen Staatsangehörigen zu tun hat.
Die Dokumente werden in wie folgt aufgelistet:
- Staatsangehörigkeitsurkunde
- Auszug aus dem iEStA-Register
- Bescheid
- Mitteilung an Bundesverwaltungsamt
- Protestfax an Bundesminister (optional)
- Antrag
- Nachweise zum Antrag
Nutzen
Nun stellt sich die Frage: "Was hat das Ganze für einen Nutzen? Kann ich meine Person damit wirksam vor Willkür schützen?"
Vor Willkür schützt selbst der offizielle Staatsangehörigkeitsausweis der BRD nicht, allerdings ist das, was von einem Personalausweisträger als Willkür empfunden wird, nicht zwangsläufig rechtswidrig.
Wer keinerlei Nachweis über seine Staatsangehörigkeit besitzt, der ist defacto staatenlos und hat keinerlei Rechte. Dass ihm in der Praxis freiwillig Rechte zugestanden werden, hat nichts mit einem Anspruch zu tun und natürlich können diese "Rechte" jederzeit (vorübergehend) entzogen werden.
Wie zum Beispiel bei einer Demonstration, bei der Polizisten brutal auf Demonstranten einschlagen, bei einer Zwangsimpfung, Zwangshypothek, Einquartierung von "Flüchtlingen", oder der Wegnahme der Kinder und vieles mehr. Das alles kann man rechtlich sauber mit Staatenlosen tun, nicht aber mit Staatsangehörigen.
Wer nun dumm genug ist, bei einer Polizeikontrolle einen Personalausweis oder Reisepass der BRD vorzuzeigen, der muss sich nicht wundern, wenn mit ihm gemacht wird, was die Polizei gerade im Sinn hat (siehe dazu den Beitrag Polizeiarbeit mit und ohne Person).
Zeigt jemand stattdessen einen Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat vor (oder schickt den QR-Code per Fax/Brief an eine "Behörde"), so weiß das Gegenüber, dass die Person, die verarbeitet werden soll, kein unmündiges BRD-Personal ist.
Das ist nun kein Garant dafür, dass sich das Gegenüber anders verhält, als sonst, jedoch wird ihm damit eine Hürde in den Weg gelegt, die deutlich mehr kriminelle Energie erfordert, um sie zu überschreiten, als ganz ohne jeden Nachweis.
Man muss auch einmal etwas weiter in die Zukunft sehen. Werden eines Tages alle Straftaten aufgearbeitet, so können sich die Angeklagten damit herausreden, dass sie bei Personalausweisträgern davon ausgegangen sind, es nur mit "vermuteten" Deutschen zu tun gehabt zu haben und es ebenso gut Staatenlose gewesen sein könnten (siehe Deutscher-Bundestag-Drucksache-1903516.pdf ).
Wurde aber zum Beispiel einer "Behörde" rechtssicher per Fax oder per Einschreiben der QR-Code des Staatsangehörigkeitsausweises im Scheckkartenformat zugesandt, so zieht diese Ausrede nicht mehr, weil der Empfänger dann davon ausgehen muss, es mit einem echten Staatsangehörigen zu tun zu haben, auch, wenn das noch nicht offiziell bestätigt wurde.
iEStA-Register
Das Bundesverwaltungsamt in Köln führt seit dem 28. August 2007 das Register für Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, oder kurz "EStA-Register". An diese Stelle haben alle Einrichtungen der BRD unverzüglich ihre Entscheidungen zu melden.
Analog dazu werden auch alle Entscheidungen, die auf idcards.me getroffen werden, gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz § 33 Absatz 3 ordentlich an das BVA rechtssicher per Fax gemeldet.
Mit der Antragsstellung, lässt sich ein kostenloses Protestfax an den Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat schicken, um seinen Unmut über die in der BRD herrschenden Willkür auszudrücken, und um den Minister unter Druck zu setzen, diese Missstände zu beseitigen.
Beide - der Bundesminister und der Leiter des BVA - werden im Laufe der Woche über das neu eingeführte iEStA-Register per Fax unterrichtet.
Aktualisierung vom 04.09.2020: Die Faxe wurden heute mit folgenden Inhalten verschickt:
Einführung des iEStA-Registers (= inoffzielles Register über Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
aufgrund der Weigerung vieler Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, Staatsangehörigkeitsausweise auszustellen, sehen sich abgestammte Deutsche gezwungen, sich ihre Staatsangehörigkeit gegenseitig zu bestätigen.
Gedeckt ist diese Maßnahme durch § 34 Strafgesetzbuch (Rechtfertigender Notstand), sowie Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes.
Dazu gibt es auf der Plattform "idcards.me" die Möglichkeit einen Onlineantrag auszufüllen und beglaubigte Nachweise in digitalisierter Form hochzuladen. Anschließend wird der Antrag samt Nachweisen von einem Sachbearbeiter geprüft und eine Entscheidung getroffen.
Wie das Ergebnis einer solchen Entscheidung aussehen kann, ist am Beispiel von "Max M u s t e r m a n n" ersichtlich:
Die Entscheidung wird gemäß § 33, Absatz 3, StAG an das Bundesverwaltungsamt in Köln per Fax mitgeteilt.
Sobald die Willkür in allen Einrichtungen der gesamten Bundesrepublik ein Ende gefunden hat, und wieder alle Anträge auf einen Staatsangehörigkeitsausweis wie von dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit in Kapitel IV, Artikel 10 gefordert, bearbeitet werden, wird die Onlineantragsfunktion auf idcards.me wieder deaktiviert.
Es liegt somit an Ihnen, wann die von uns abgestammten Deutschen getroffene Notwehrmaßnahme eingestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
[Peter ...]
Einführung des iEStA-Registers (= inoffzielles Register über Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)
Sehr geehrter Herr Verenkotte,
aufgrund der Weigerung Ihrer Einrichtung, meiner Person (und anderen Personen) einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, sehen sich abgestammte Deutsche gezwungen, sich ihre Staatsangehörigkeit gegenseitig zu bestätigen.
Gedeckt ist diese Maßnahme durch § 34 Strafgesetzbuch (Rechtfertigender Notstand), sowie Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes.
Dazu gibt es auf der Plattform "idcards.me" die Möglichkeit einen Onlineantrag auszufüllen und beglaubigte Nachweise in digitalisierter Form hochzuladen. Anschließend wird der Antrag samt Nachweisen von einem Sachbearbeiter geprüft und eine Entscheidung getroffen.
Wie das Ergebnis einer solchen Entscheidung aussehen kann, ist am Beispiel von "Max M u s t e r m a n n" ersichtlich:
Die Entscheidung wird gemäß § 33, Absatz 3, StAG an Ihre Einrichtung per Fax mitgeteilt. Damit es zu keinen Konflikten mit den bestehenden Registernummern kommt, ist den Registernummern, die von idcards.me vergeben werden, ein "i" für "inoffiziell" vorangestellt. Aus optischen Gründen, beginnen die Nummern nicht bei "1", sondern mit der Nummer "i2808201".
Bitte informieren Sie alle Mitarbeiter, welche das EStA-Register betreuen, über demnächst eintreffende Faxmitteilungen von idcards.me.
Mit freundlichen Grüßen
[Peter ...]
Unterschrieben habe ich beide Faxe nicht mehr. Warum soll ich für meine Person ständig die Haftung übernehmen, während dies so gut wie keiner in der BRD tut?
Hinweis
Das iEStA-Register ist in erster Linie für Personen gedacht, welchen die Ausstellung eines offiziellen, wenn auch ungültigen Staatsangehörigkeitsausweises verweigert wurde.
Wenn auch in manchen Gebieten die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen grundsätzlich verweigert wird, und der Antragssteller sich verständlicherweise die 18,- Euro für einen Ablehnungsbescheid sparen möchte, so sollte er dennoch den Antrag stellen und auf dem Ablehnungsbescheid bestehen.
Das hat auch wieder etwas mit einer späteren Aufarbeitung all der Verbrechen der "Behörden" zu tun. Hat jemand nie einen Antrag gestellt, kann man hinterher sagen, dass er den Ausweis doch bekommen hätte und er selbst schuld ist, wenn er aufgrund der fehlenden Feststellung Nachteile erlitten hat.
Wurde dagegen der Antrag gestellt und rechtswidrig abgelehnt, so sind diejenigen, welche die Ablehnung zu verantworten haben, in der Haftung und müssen für erlittene Nachteile Schadensersatz leisten. Denkt man dabei zum Beispiel an die Wegnahme eines Eigenheimes, kann das schnell in die Hunderttausende gehen.
Also lieber 2 Anträge stellen (1x offiziell bei einer "Behörde" der BRD und 1x bei idcards.me ) und zweimal zahlen, als sich später Vorhaltungen anhören zu müssen und gegebenenfalls auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.
Staatsangehörigkeitsausweis 2 go
Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
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