Dienstag, 20. November 2018

Staatsangehörigkeitsausweis? Noch nie gehört? Das hat seinen guten Grund. Das, was sich in den Medien als "Regierung" bezeichnet, in Wirklichkeit aber das genaue Gegenteil davon ist (nämlich eine NGO = Non Goverment Organization, bzw. Nichtregierungsorganisation), möchte nicht, dass Du Dich mit diesem wichtigen Thema beschäftigst.

Hinweis

Den Einleitungssatz habe ich durchgestrichen, weil sich dank Internet die Kunde von dem wichtigsten Papier, das in der BRD erhältlich ist, inzwischen hinreichend weit verbreitet hat.

Nachdem man nun nicht länger die Existenz des Staatsangehörigkeitsausweises verheimlichen kann, ist man dazu übergegangen, das Papier schlecht zu reden und mit Rechtsradikalen und angeblichen Reichsbürgern in Verbindung zu bringen.

Dabei fühlt man sich so sicher, dass es den Akteuren egal ist, dass jeder Politiker dieses Papier haben muss, um sein "Amt" ausüben zu können. Doch dank der gesteuerten Medien ist trotz dieser Tatsache eine weitere Verknüpfung in die Gehirne der Menschen gepflanzt worden:

"Staatsangehörigkeitsausweis" = "Reichsbürger"

Wohl dem, der nicht auf diese plumpe Propaganda hereinfällt und sich nicht davon abhalten lässt, sich seine Rechte und sein Eigentum zurückzuholen.

Aktualisierung vom 01.12.2019: Auch, wer (noch) keinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen möchte, ist aufgerufen keine Zeit mehr zu verlieren, sich seine Abstammungsnachweise bis vor 1914 zu besorgen.

Nur mit diesen kann er nachweisen, dass seine Person Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht hat. Ob er dann den Staatsangehörigkeitsausweis der BRD beantragt oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle.

Denn offenbar ist das System dazu übergegangen das Problem mit den immer größer werdenden Kreis von nachgewiesenen Staatsangehörigen nicht länger nur durch die Verweigerung einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen in den Griff zu bekommen, sondern das "Übel" an der Wurzel zu packen, nämlich den Abstammungsnachweisen:

Selbst für den Fall, dass das obige Video gestellt oder (noch) ein Einzelfall sein sollte, so passt die Vernichtung der Abstammungsnachweise perfekt in die Pläne der Steuerung: Keine Abstammungsnachweise -> keine abgestammten Deutschen -> keine echten Staatsbürger.

Einleitung

Sofern Du noch glaubst, dass Du in einem Rechtsstaat lebst, lies bitte den Beitrag Reichsbürger und die Wahrheit über die BRD durch, denn dieser Beitrag über den Staatsangehörigkeitsausweis baut darauf auf und war ursprünglich ein einziger Beitrag.

Da er aber zu lang wurde und dadurch auch für Suchmaschinen thematisch schwerer zu erfassen war, wurde er am 20. November 2018 in zwei Beiträge aufgeteilt.

Hinweis: Anstelle des langen Beitrags kannst Du zunächst auch die beiden Videos vom 10. März 2023 und vom 13. September 2021 ansehen, die auf viele, auch grundlegende Dinge, eingehen. Lese dann einige Zeit / Tage später diesen Beitrag durch, um das Gehörte zu vertiefen:

Bitte nutze nach Möglichkeit nur diesen Link zum Teilen des obigen Videos für den Fall, dass es von YouTube gelöscht wird:

https://idcards.me/vortrag

Solange das Video auf YouTube verfügbar ist, führt der Link zu YouTube. Wird es gelöscht, führt der Link zu idcards.me.

Zeiteinteilung:

0:03:27 Folie 3: Grundlegendes: Begriffsbestimmungen, BRD = Besatzungsrecht, Firma

0:17:10 Folie 5: Illusion: Die Macht der Medien, Illusion und Wirklichkeit

0:25:32 Folie 6: Illusion: Der Trick mit der Geburtsurkunde

0:31:26 Folie 7: Illusion: Zwei-plus-Vier-Vertrag

0:33:40 Folie 8: Illusion: Reisepass

0:34:49 Folie 9: Illusion: Reisepass Deutsches Reich

0:35:04 Folie 10: Illusion: Reisepass Bundesrepublik Deutschland

0:35:14 Folie 11: Illusion: Personalausweis, Österreich Vorderseite

0:35:55 Folie 12: Illusion: Personalausweis, Österreich Rückseite

0:36:21 Folie 13: Illusion: Personalausweis, Tschechische Republik Vorderseite

0:36:39 Folie 14: Illusion: Personalausweis, Argentinien Vorderseite

0:36:55 Folie 15: Illusion: Personalausweis, BRD Vorderseite

0:37:21 Folie 16: Illusion: Personalausweis, BRD Rückseite

0:37:44 Folie 17: Illusion: Personalausweis, Portugal Vorderseite

0:38:07 Folie 18: Illusion: Personalausweis, Norwegen Vorderseite

0:38:33 Folie 19: Illusion: Europäische Union

0:39:50 Folie 20: Illusion: Unterschied Deutschland und BRD

0:45:24 Folie 21: Illusion: Neusprech

0:48:54 Folie 23: Staatsangehörigkeit: Vier verschiedene Personengruppen

0:51:55 Folie 24: Staatsangehörigkeit: Drei verschiedene Rechtskreise

0:53:28 Folie 25: Staatsangehörigkeit: Feststellung des Rechtskreises

0:54:59 Folie 26: Staatsangehörigkeit: Grund für das Feststellungsverfahren

0:56:45 Folie 27: Staatsangehörigkeit: Feststellungsverfahren

1:00:12 Folie 28: Staatsangehörigkeit: Zuständigkeit klären

1:06:48 Folie 29: Staatsangehörigkeit: BRD = kein Staat = kein Staatsangehörigkeitsausweis

1:15:12 Folie 30: Staatsangehörigkeit: Es wird keine Staatsangehörigkeit beantragt

1:16:25 Folie 31: Staatsangehörigkeit: Die deutsche Staatsangehörigkeit

1:23:53 Folie 32: Unterschied: Deutsche Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehöriger

1:30:30 Folie 33: Unterschied: Deutscher und deutscher Staatsangehöriger

1:35:21 Folie 34: Staatsangehörigkeit: Reichsbürgerhetze

1:39:59 Folie 35: Staatsangehörigkeit: Zeitstrahl

1:44:43 Folie 37: Antrag: Antragsstellung

1:49:23 Folie 38: Antrag: Wichtige Änderungen seit 20. August 2021

1:54:07 Folie 39: Antrag: Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

1:58:39 Folie 40: Antrag: Ableitung Vorfahren

2:00:50 Folie 41: Antrag: Ableitung Sonderfälle (= keine Abstammung)

2:04:47 Folie 42: Antrag: Warum bis vor 1914?

2:06:40 Folie 43: Antrag: Ahnenforschung

2:10:24 Folie 44: Antrag: Nachweise beschaffen

2:13:11 Folie 45: Antrag: Probleme bei der Nachweisbeschaffung

2:22:20 Folie 46: Antrag: Diese Angaben sollte der Antrag haben

2:52:27 Folie 47: Antrag: "Formfehler" bei Ausstellung der Urkunde

2:57:03 Folie 48: Antrag: Anforderung an eine Unterschrift

3:02:03 Folie 49: Antrag: Unterschrift eines Notars

3:05:16 Folie 50: Antrag: "Formfehler" beim Bescheid

3:09:14 Folie 51: Antrag: EStA-Register

3:17:52 Folie 52: Antrag: Auszug aus dem EstA-Register beantragen

3:23:53 Folie 53: Antrag: Weitere Informationen zum Thema

3:25:16 Folie 55: Informatives: Rechtsfolgen

3:27:24 Folie 56: Informatives: Staatsangehörigkeit in der Praxis

3:34:45 Folie 57: Informatives: Freiheit muss erkämpft werden

3:40:08 Folie 58: Informatives: Von der BRD unabhängig machen

3:57:35 Folie 59: Informatives: Der richtige Umgang mit "Behörden"

4:05:26 Folie 60: Informatives: Alternativen zum Staatsangehörigkeitsausweis

4:08:15 Folie 61: Informatives: Verfassunggebende Versammlung

4:11:47 Folie 62: Informatives: Ersatzstaatsangehörigkeitsausweis

4:21:42 Folie 63: Informatives: Personalausweis abgeben

4:25:11 Folie 64: Informatives: Notwehrkarte holen

4:31:02 Folie 65: Informatives: Naturrechtkarte nutzen

4:33:29 Folie 66: Informatives: Lass dich nicht verwirren

4:37:30 Folie 67: Informatives: Auf ein Wort!

4:40:40 Folie 68: Informatives: Zitate

4:42:32 Folie 69: Informatives: Die Ursache aller Probleme in Deutschland

4:48:31 Folie 71: Zeit zum Handeln: Heute anfangen!

4:51:12 Folie 72: Zeit zum Handeln: Vortrag weiterverbreiten

4:53:22 Folie 73: Zeit zum Handeln: Autor unterstützen


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Staatsangehörigkeitsausweis 2 go

Screenshot Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat

Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


Gut, Du weißt nun, dass die BRD nur eine Verwaltung gemäß Haager Landkriegsordnung Artikel 55 und kein Staat ist.

Der Großteil der Nationen dieser Erde ist ebenfalls bereits von jeder Staatlichkeit und damit auch von jeder Souveränität befreit. Sie unterliegen nur noch dem Willen der Banken, und nicht mehr dem Willen der Bevölkerung (in der Praxis haben das zwar die meisten erkannt, verstehen aber nicht, warum "die da oben" machen können, was sie wollen).

Möglich wurde dies, indem die gekauften Politiker hinter unserem Rücken jedes Recht in die Hände von Faschisten gelegt haben. Die ganze EU ist nicht auf staatlichem Recht gebaut, sondern nur auf Privatrecht.

Zusammen mit den anderen Kontinenten dieser Erde, soll daraus die "Eine-Weltregierung" entstehen, die nur noch eine Weltreligion hat, eine Weltpolizei, eine Weltarmee usw. und letztlich auch nur noch eine "Staatsangehörigkeit", was in Wirklichkeit nur noch eine Firmenzugehörigkeit bzw. Vereinsmitgliedschaft ist.

Der Ruf nach einer "Europaarmee" ist wieder ein Schritt in diese Richtung. So eine Armee braucht Europa nicht, nur die Kontrollfreaks , die mit Hilfe dieser Armee "Aufständische" (= Andersdenkende) ermorden wollen.

Ok, das klingt jetzt nicht sehr positiv, ist aber das, was zum Großteil bereits Praxis ist, weil sich viele zu lange diesen Tatsachen verwehrt und sie als "Verschwörungstheorie" abgetan haben.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist daher umso wichtiger, weil - mit Ausnahme von einigen wenigen Staaten, die sich gegen die NWO-Versklavung noch zur Wehr setzen (z. B. der Iran) - nur wir Deutschen noch auf echtes Staatsrecht zurückgreifen können.

Die BRD verwaltet lediglich das noch immer existierende Deutsche Reich (im Volksmund als "Deutschland" bekannt) und ist rechtlich nicht in der Lage Grenzen zu ändern oder andere Dinge zu tun, die den Staat "Deutsches Reich" betreffen (zum Beispiel Friedensverträge abzuschließen).

Daher sind sie auch nicht in der Lage, das noch immer gültige Staatsrecht abzuschaffen. Kannst Du nachweisen, dass Du ein echter Deutscher bist, so kann sich Deine Person auf dieses Staatsrecht aus dem Kaiserreich berufen und darf nicht nach den Statuten der BRD-Verwaltung bzw. der Europäischen Union behandelt werden (es sei denn, Du lässt das freiwillig zu).

Bist Du manipuliert?

Fragt man jemanden, ob er von Werbung beeinflusst wird, so wird das so gut wie immer verneint. Auch wer weiß, dass mit Hilfe der Medien massiv manipuliert wird , denkt, dass er persönlich nicht davon betroffen ist.

Meiner Ansicht nach, ist jeder manipuliert, der noch aus Gewohnheit die gesteuerten Massenmedien konsumiert, denn es macht wenig Sinn (außer zu Forschungs-/Aufklärungszwecken) sich einem Medium auszusetzen, das die Zuschauer nicht nur permanent anlügt, sondern auch mit Hilfe von bestimmten Bildwechselfrequenzen regelrecht hypnotisiert (siehe Link zuvor).

Ob auch Du mit Hilfe der Medien manipuliert wurdest, zeigt die Beantwortung der folgenden drei einfachen Fragen:

  • Bist Du ein Mann bzw. ein Weib?
  • Bist Du ein Mensch?
  • Bist Du eine Person?

Wenn Du als Weib bereits die erste Frage verneint hast, so bist Du manipuliert. Aber auch alle anderen, welche Frage 3 mit "Ja" beantwortet haben, sind ebenfalls manipuliert (dazu gleich mehr).

Mann/Weib, Mensch oder Person?

Die richtige Unterscheidung dieser drei Begriffe ist Grundvoraussetzung, um zu verstehen, was auf dieser Welt vor sich geht und insbesondere für das Thema "Staatsangehörigkeit".

Wenn Du das verstanden und verinnerlicht hast, wirst Du die Welt mit anderen Augen sehen. Dir werden die meisten Diskussionen (auch in alternativen Medien) überflüssig und am Thema vorbei erscheinen, weil fast alle von einem falschen Rechtsverständnis ausgehen (insbesondere in der BRD).

Zuvor muss noch ein Unterschied zwischen juristischen und natürlichen Personen gemacht werden. Beide fallen unter den Oberbegriff "Juristische Person", der jedoch zur Verwirrung führen würde und daher in diesem Beitrag immer die eigentliche, juristische Person meint.

Anders ausgedrückt:

  • Eine juristische Person ist zum Beispiel eine Ein-Mann-Firma, eine GmbH, ein Verein, eine Kapitalgesellschaft etc.
  • Eine natürliche Person ist immer ein Mensch
  • Beides sind Personen im Rechtssystem, also juristische Personen

Wenn in diesem Beitrag von "juristischer Person" die Rede ist, so ist immer die Firma, etc. gemeint. Diese benötigt eine natürliche Person, um handlungsfähig zu werden. Bei einer GmbH ist das zum Beispiel der Geschäftsführer derselben.

Männer und Weiber unterliegen zunächst nur dem Naturrecht, das nichts mit dem Rechtssystem zu tun hat, das wir kennen. Das Naturrecht ist das höchste Recht auf Erden, doch wurde im Laufe der Zeit ein künstliches Rechtssystem geschaffen, das über das Naturrecht gestellt wurde und uns glaubhaft gemacht wurde, dass dieses künstliche Rechtssystem das höchste sei.

Wie auch immer: Wer sich auf sein reines Mann- bzw. Weibsein beruft, der muss feststellen, dass er damit zwar im Recht ist, aber kein Recht bekommt, weil zum Beispiel auch die Polizisten etc. nur auf das künstliche Rechtssystem geschult sind und entsprechend reagieren werden.

Daher ist es besser, das System zu verstehen und sich innerhalb diesem zu bewegen, weil damit seine eigene Rechtsposition verbessert wird und man in die Lage versetzt wird, sein Recht auch durchzusetzen (von Willkür abgesehen).

Vorsicht Falle: Beginnt ein Mann oder ein Weib sich auf irgendein Recht außerhalb des Naturrechts zu berufen (zum Beispiel auf das BGB, das Grundgesetz oder irgendein anderes Recht), so ist es vorbei mit dem Mann- bzw. Weibsein und man findet sich als natürliche oder juristische Person in dem künstlichen Recht wieder.

Juristische versus natürliche Person

Nachdem in unserem künstlichen Rechtssystem das Naturrecht keine Rolle spielt, konzentrieren wir uns auf die beiden Personen, die uns im künstlichen Recht zur Verfügung stehen.

Hier kommen wir auch zur Auflösung der dritten Frage im obigen Manipulationstest. Auf die Frage "Bist Du eine Person?" kann man immer nur mit "Nein" antworten, denn man ist keine Person, sondern man hat eine Person.

Diese Person ist nichts anderes, als Deine Geburtsurkunde, bzw. die von dieser abgeleiteten Dokumente, wie zum Beispiel der Personalausweis oder Reisepass. Die Geburtsurkunde wird Dir mit in die Wiege gelegt und Dir von Anfang an weiß gemacht, Du wärst mit dieser identisch:

Hinweis zum Videotitel: Mit "juristische Person" ist hier nicht eine Firma gemeint, sondern der Oberbegriff für juristische und natürliche Personen

Vorsicht Falle: Zeigst Du ein Ausweisdokument mit Deinen Personalien vor, so ist es ebenfalls vorbei mit dem Mann- bzw. Weibsein und Du identifizierst Dich mit dem vorgezeigten Dokument. Erst in diesem Moment wirst Du rechtlich gesehen tatsächlich zu der vorgezeigten Person.

Gehen wir auf die Dokumente in der BRD einmal näher ein, so finden wir sehr interessante Dinge heraus. Sowohl im Personalausweisgesetz, als auch im Passgesetz steht, dass man sich damit als natürliche Person (= Mensch) ausweist (Hervorhebungen durch mich) :

Personalausweisgesetz (PauswG)
§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten

(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.

(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1. Familienname und Geburtsname


Paßgesetz (PaßG)
§ 4 Paßmuster

(1) Pässe sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Pass enthält neben dem Lichtbild des Passinhabers, seiner Unterschrift, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung und dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer ausschließlich folgende Angaben über seine Person:

1. Familienname und Geburtsname

Weiterhin fällt auf, dass - im Gegensatz zu anderen Ländern - die Geschlechtsangabe im Personalausweis fehlt.

Juristische Personen haben keinen Familiennamen und auch kein Geschlecht, das haben nur natürliche Personen (= Menschen). Nun sieh Dir einmal Deine Dokumente an, die Du von der BRD bekommen hast, ob dort irgendwo wie in den Gesetzen gefordert "Familienname" steht?

Wenn nicht, so kannst Du Dich nicht als Mensch ausweisen und hast dann auch keinen Anspruch auf die Menschenrechte. Zeigst Du bei einer Polizeimaßnahme zum Beispiel Deinen Personalausweis vor, in dem nur "Name" steht, weiß der Polizist, dass er es nicht mit einem Menschen zu tun hat, sondern mit einer juristischen Person, mit der er machen kann, was er will.

Nun könntest Du denken "Was für ein Unsinn, der Polizist sieht doch, dass ein Mensch vor ihm steht". Das ist genau der Punkt: Du stehst als Mann bzw. Weib vor dem Polizist, da Menschen bereits wieder im künstlichen Recht zu Hause sind.

Und da Du dem Polizisten durch das Vorzeigen Deines Ausweises/Passes "gesagt" hast: "Hallo lieber Polizist, ich bin keine natürliche Person (= Mensch), sondern nur eine juristische Person", kann er entsprechend handeln.

Wenn er jetzt auf Dich (grundlos) einprügelt, verstehst Du die Welt nicht mehr, weil Du in dem Glauben lebst, Du hättest Anspruch auf Menschenrechte. Zuhause angekommen, greifst Du zum Telefon und nimmst Dir einen Anwalt, der keineswegs Deine Interessen vertritt und Du daher den Prozess gegen den Polizisten verlieren wirst. Dies umso mehr, weil Du nicht im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises bist.

Nun könntest Du Dich weigern ein Ausweisdokument vorzuzeigen und so als Mann bzw. Weib im Naturrecht bleiben, das ja höher gestellt ist, als das künstliche Recht. Das kann gut gehen, hängt aber stark von der Situation und von den Polizisten ab (siehe dazu den Beitrag Polizeiarbeit mit und ohne Person). Daher konzentrieren wir uns in diesem Beitrag darauf, wie man seine Rechtsposition innerhalb des künstlichen Rechtssystems verbessert, was durch zwei Dinge erreicht wird:

  1. Rechtsanspruch auf Recht (zum Beispiel das Grundgesetz), was nur durch den Erwerb eines Staatsangehörigkeitsausweises möglich ist
  2. Damit einhergehend: Ausweismöglichkeit als natürliche Person (mit Recht auf BGB, Menschenrechte etc.), da im Staatsangehörigkeitsausweis korrekt "Familienname" steht

Der Status Deiner Person

In unserem System lassen sich drei Rechtskreise unterscheiden:

  1. Kein Nachweis einer Staatsangehörigkeit = Rechtloser Sklave
  2. Nachweis einer Staatsangehörigkeit ab 1914: Handelsrecht = Augenhöhe mit BRD-Verwaltung, da diese auch nur nach Handelsrecht arbeitet
  3. Nachweis einer Staatsangehörigkeit vor 1914: Letztes, gültiges Staatsrecht auf deutschem Boden = über BRD-Verwaltung (Staatsrecht ist höher als Handelsrecht, siehe zum Beispiel Grundgesetz Artikel 25 ).

Als Personalausweis- bzw. Reisepassbesitzer hast Du da denkbar schlechte Karten:

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG).

Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Staatsangehörigkeitsausweis 2 go

Screenshot Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat

Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


Nachdem die meisten keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen, stellt sich die Frage "Aus welcher Rechtsposition heraus handeln sie?". Die Antwort ist einfach: Aus keiner. Dass ihnen in der Regel Rechte zugestanden werden, hat nichts mit einer Rechtsposition oder gar einem Rechtsanspruch zu tun.

Wenn nun solche Rechtlosen:

  • Petitionen zeichnen, wen interessiert's?
  • Sich auf Gesetze berufen, wen interessiert's?
  • Klagen einreichen, wen interessiert's?
  • Auf der Straße demonstrieren, wen interessiert's?
  • Initiativen, Vereine und Menschenrechtsorganisationen gründen, wen interessiert's?
  • Artikel 146 umsetzen wollen, wen interessiert's?

Vielleicht wird Dir jetzt auch klar, wie dumm es ist, als Rechtloser vor Gericht zu gehen? Das kann nur schiefgehen, weil der Richter im Gegensatz zu Dir von ganz anderen Voraussetzungen ausgeht. Du stehst vor ihm noch nicht einmal als Mensch, sondern als juristische Person ohne Rechte, willst aber zum Beispiel Bürger- oder Menschenrechte einklagen oder Dich auf das Grundgesetz berufen?

Das bisher Ausgeführte in Stichpunkten zusammengefasst:

  • Als Einwohner der BRD mit Personalausweis oder Reisepass gilt Deine Person als vermuteter Deutscher und hat keine Rechte
  • Mit Staatsangehörigkeitsausweis und Abstammungsnachweisen nach 1914 ist Deine Person "Bundesbürger" und hat Anspruch auf zum Beispiel das Grundgesetz, die Menschenrechte und das BGB mit aktuellem Stand.
  • Mit Staatsangehörigkeitsausweis und Abstammungsnachweisen vor 1914 ist Deine Person "Staatsbürger" und hat Anspruch auf zum Beispiel das Grundgesetz, die Menschenrechte und das BGB mit letztem gültigen Stand vom 18. August 1896.

Wer immer am Staatsangehörigkeitsausweis vorbeiredet, bzw. ihm keine Beachtung schenkt, der lebt in dem Irrglauben als Rechtloser irgendetwas bewirken zu können.

Und obwohl jeder erkennen kann, dass der Zug seit Jahrzehnten in eine ganz andere Richtung fährt, als wir das wollen, wird immer noch diskutiert und demonstriert.

Langsam müsste man erkennen, dass alle Bestrebungen als Rechtloser keine Früchte tragen. Du kannst lediglich Verbesserungsvorschläge machen, die aber zum Großteil ignoriert werden.

Einführung in das Thema

Die beiden folgenden Videos solltest Du Dir (gegebenenfalls mehrfach) ansehen, um mit dem Thema vertraut zu werden.

Der darin erwähnte Widerspruch ist nutzlos und wird heute nicht mehr empfohlen. Ebenso nicht die Willenserklärung, da sie überflüssig und ebenfalls wenig nützlich ist. Eine Patientenverfügung kann man machen, wer aber in dieser Hinsicht noch nicht aufgefallen ist und wenig Geld hat, der kann sich diese auch sparen (oder zumindest die kostenpflichtige Bestätigung über seine Geschäftsfähigkeit).

Aktualisierung vom 02.10.2022: Der erste Teil der beiden Videos vom Kanal von Reiner Oberüber wurde letzte Woche nach fast 8 Jahren von YouTube gelöscht.

Aktualisierung vom 11.12.2022: Wegen der Löschung von Teil 1 gibt es nun beide Teile von einem anderen Kanal in einem einzigen Video:

Falsche Ableitung der Staatsangehörigkeit

In allen Anleitungen, die ich zu diesem Thema finden konnte, wird die Staatsangehörigkeit des Vorfahren, der vor 1914 geboren wurde, falsch abgeleitet.

Beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt (= Regelfall) unterscheidet man zwei Prinzipien:

  1. Geburtsortsprinzip (Ius soli)
  2. Abstammungsprinzip (Ius sanguinis)

Bis 1. Januar 1871 wird auf deutschem Boden nach dem Abstammungsprinzip abgeleitet, nicht nach dem Geburtsortsprinzip. In den erwähnten Anleitungen wird aber bei dem Vorfahren, der vor 1914 geboren ist, nach dem Geburtsortsprinzip abgeleitet, ohne dafür einen Grund zu nennen, warum man das so machen soll.

Da eine Staatsangehörigkeit aber nicht nach den Wünschen des Antragsstellers festgestellt wird, sondern alleine aufgrund gesetzlicher Vorgaben, ist dieses Vorgehen falsch.

Nicht nur der Antragssteller erwirbt gemäß RuStAG seine Staatsangehörigkeit durch Abstammung, sondern auch der Vorfahre:

Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit
§ 3

Durch die Geburt, auch wenn diese im Auslande erfolgt, erwerben eheliche Kinder eines Norddeutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, uneheliche Kinder einer Norddeutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Mit anderen Worten: Es spielt keine Rolle, wo der Vorfahre geboren wurde. Ausschlaggebend ist, welche Staatsangehörigkeit er bei seiner Geburt vererbt bekommen hat.

Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen:

Der Vorfahre, der zum Beispiel 1880 im Bundesstaat Preußen geboren wurde, besitzt die Staatsangehörigkeit "Preußen", zieht innerhalb des Reiches nach Sachsen um und behält dabei seine Staatsangehörigkeit. Welche Staatsangehörigkeit hat dann sein 1910 in Sachsen geborener Sohn bis hin zu Dir vererbt bekommen?

Der Vorfahre, der zum Beispiel 1880 im Bundesstaat Bayern geboren wurde, besitzt die Staatsangehörigkeit "Bayern" und wandert nach Japan aus. Welche Staatsangehörigkeit hat dann sein 1910 in Japan geborener Sohn bis hin zu Dir vererbt bekommen?

Damit sollte klar geworden sein, dass man keinen Rückschluss auf die Staatsangehörigkeit aufgrund des Geburtsortes ziehen kann. Doch genau das wird in den Anleitungen gemacht.

Und was ist mit den Vorfahren, die vor dem 1. Januar 1871 geboren wurden?

Laut Bundesverwaltungsamt wurde die Staatsangehörigkeit ab 1818 in den Staatsangehörigkeits- bzw. Untertanengesetzen der deutschen Länder geregelt (z. B. Bayern 1818, Württemberg 1819, Preußen 1842, Sachsen 1852, Hamburg 1864). Im Netz findet man dazu keine weiteren Informationen. Wer Zugang zu einer Bibliothek etc. hat und mir Scans dieser Gesetze zukommen lassen kann, den bitte ich um Kontaktaufnahme .

Wie leitet man dann richtig ab?

Die richtige Ableitung findet sich im Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes (Hervorhebung durch mich):

4. "Anlage V" (Vorfahren) - Was muss ich beachten?

Die Anlage V ist ergänzend auszufüllen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (auch Legitimation) oder Adoption von deutschen Eltern (bzw. einem deutschen Elternteil, Vater und/oder Mutter) erworben haben. Haben wiederum auch Ihre Eltern (der deutsche Elternteil) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Legitimation oder Adoption von ihren Eltern (= Ihren Großeltern, Großvater und/oder Großmutter) erworben, so ist auch für Ihre Großelterngeneration die Anlage V auszufüllen. Gleiches gilt (auch für die nächsten Generationen) bis zu dem Vorfahren,

  • für den ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer deutschen Behörde ausgestellt wurde,
  • der vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder zuvor als Deutscher ausgewandert ist
oder
  • der nicht durch Abstammung/Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat (zum Beispiel durch Einbürgerung)

Zu beachten ist hierbei die Satzstellung: Die beiden oberen Punkte beziehen sich auf eine Ableitung vor 1914 (Staatsrecht), der untere Punkt nach dem abgesetzten "oder" auf eine Ableitung nach 1914 (Handelsrecht).

Nachdem eine Ableitung vor 1914 der gewünschte Normalfall ist, sehen wir uns die dazu erforderliche Bedingung näher an. Dabei ist der erste, hervorgehobene Punkt keine oder, sondern eine und Verknüpfung. Erst im zweiten Punkt gibt es ein entweder/oder.

Teilt man den oberen Teil in zwei eigenständige Sätze auf, liest sich das wie folgt:

...bis zu dem Vorfahren, der vor 1914 in Deutschland geboren wurde und für den ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.

...bis zu dem Vorfahren, der vor 1914 als Deutscher ausgewandert ist und für den ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.

Somit benötigt man in jedem Fall einen Staatsangehörigkeitsausweis oder Heimatschein, auf dem explizit unter "Staatsangehörigkeit" zum Beispiel "Königreich Preußen" oder "Bundesstaat Preußen" oder einfach nur "Preußen" steht. Hat man diesen Nachweis nicht, weiß man die Staatsangehörigkeit seines Vorfahren und damit auch seine eigene nicht.

Da es sich nur um ein Merkblatt handelt, sollte es kein Problem sein, wenn Du zum Beispiel einen Personenausweis oder ein anderes, beglaubigtes Dokument vorweisen kannst, aus dem die Staatsangehörigkeit hervorgeht.

Und was schreibe ich in den Antrag unter 4.3 als weitere Staatsangehörigkeit, wenn ich kein solches Dokument habe?

4.3 sollte nicht mehr genutzt werden, da nicht benötigt (siehe Video). Die nachfolgenden Ausführungen dienen daher nur noch zu Informationszwecken.

Zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs gab es zwei Staatsangehörigkeiten:

  1. Bundesstaatsangehörigkeit
  2. Reichsangehörigkeit

Bei der Reichsangehörigkeit unterscheidet man zwischen "unmittelbarer" und "mittelbarer" Reichsangehörigkeit. Die unmittelbare wurde für diejenigen vergeben, die aus einer Kolonie stammten, die das Deutsche Reich erworben hat. Das heißt, sie hatten die Reichsangehörigkeit nicht, weil sie einen Vorfahren hatten, der Deutscher war, sondern so bekommen, damit sie ähnlich wie die "echten" Staatsangehörigen vom Reich verwaltet werden konnten. Man spricht daher auch von der "verwaltungstechnischen Staatsangehörigkeit".

Hinweis: Diese unmittelbare (= direkte) Staatsangehörigkeit besteht bis zum heutigen Tag fort und wurde unter Adolf Hitler in "deutsche Staatsangehörigkeit" umbenannt.

Die Staatsangehörigen in einem Bundesstaat erwarben die Reichsangehörigkeit dagegen über ihren Bundesstaat, also nicht direkt, sondern indirekt, was durch "mittelbare Reichsangehörigkeit" ausgedrückt wird. Und das sollte dann meinem Verständnis nach so auch im Antrag stehen, weil dadurch ausgedrückt wird, dass man noch eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt, auch, wenn man nicht weiß, in welchem.

Denn eines ist ohnehin merkwürdig: Warum werden die falsch gestellten Anträge richtig ins EStA-Register eingetragen? Ich meine, diejenigen, welche die Staatsangehörigkeit feststellen, müssen doch wissen, dass die Anträge, welche ohne dem Nachweis über einen Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein gestellt werden, eine falsche Ableitung beinhalten.

Dazu habe ich folgende Erklärung: Der BRD-Verwaltung ist es egal, was Du in den Antrag schreibst, solange Du die korrekten Nachweise führst, dass Deine Vorfahren Deutsche waren (das sehen sie meines Wissens nach ohnehin in ihren internen Registern).

Denn nur darauf kommt es innerhalb der Verwaltung (und auch im Ausland) an: Hat der Inhaber des Staatsangehörigkeitsausweises Anspruch auf hoheitliches Deutsches Staatsrecht? Und da auf dem Ausweis steht: Ist deutscher Staatsangehöriger (das kann auch die Angehörigkeit in einem Bundesstaat sein), steht fest, dass das der Fall ist.

Der Staatsangehörigkeitsausweis und die Nazistaatsangehörigkeit von 1934

Im Zusammenhang mit dem Staatsangehörigkeitsausweis findet man zahlreiche Videos im Netz, die davor warnen, weil man damit die Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 beantragen, sich damit zum Nazi erklären/bekennen und damit verbotenes Nazirecht anwenden würde. Dies ist aus folgenden Gründen falsch:

  1. Es wird keinerlei Staatsangehörigkeit beantragt, sondern die bereits erworbenen festgestellt
  2. Die Verordnung bezüglich der Staatsangehörigkeit wurde nie aufgehoben/verboten (siehe Kontrollratsgesetz Nr. 1 )
  3. Der Ausweis ohnehin ungültig ist

Zu 1.: Ob Du den Ausweis beantragst oder nicht, ändert nichts daran welche Staatsangehörigkeiten Du besitzt. Die Staatsangehörigkeit von 1934 haben wir bereits alle (auch Richter), was aber kein Beinbruch ist (siehe 2.). Das dumme ist nur, dass Du nicht einmal darüber den Nachweis führen, und daher bei Bedarf als Rechtloser behandelt werden kannst.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 40a

Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit.


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Staatsangehörigkeitsausweis 2 go

Screenshot Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat

Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


Daher ist es besser, eine Staatsangehörigkeit nach 1914 zu haben, die ja gar keine echte Staatsangehörigkeit ist, weil wir uns ab da im Handelsrecht befinden, die aber von der BRD wie eine solche behandelt wird. Andernfalls stehst Du vor Gericht mit Deiner Person nur als rechtloser Sklave da.

Zu 2.: Die deutsche Staatsangehörigkeit (= Hitler) wurde von den Alliierten nicht aufgehoben, weil das bedeutet hätte, dass man damit die bereits erfolgte Gleichschaltung wieder aufheben würde (siehe bei Der Ursprung der BRD ).

Nachdem es aber das Ziel ist, nicht nur die Deutschen, sondern Europa und später die ganze Welt gleichzuschalten, wäre das eine kontraproduktive Handlung gewesen. Daher hat man sie so gelassen und übernommen.

Lass Dir nicht länger mit dem Nazigefasel Angst einjagen und Dich verwirren. Die Nazipropaganda dient nur noch dazu uns zu unterdrücken, hat in der juristischen Praxis aber an Bedeutung längst verloren (von echten, bekennenden Nazis abgesehen). Selbst die von den Alliierten angestoßene Entnazifizierung (siehe auch Grundgesetz Artikel 139 ) wurde schon vor 70 Jahren nur halbherzig vorgenommen und ist praktisch Geschichte.

Zu 3.: Ich habe noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis gesehen, der juristisch korrekt ausgestellt wurde. In der Regel wird mit "i. A." (= im Auftrag) unterschrieben und/oder das "Siegel" (ist ja nur ein Stempel) verletzt.

Warum aber sollten dann die Politiker so eine Hetzjagd gegen alle betreiben, die sich diesen Ausweis holen wollen?

Ganz einfach: Zum einen wird der Ausweis, obwohl nicht rechtskräftig, im In- und Ausland anerkannt. Zum anderen kommt es nicht auf den Ausweis an, sondern auf den richtigen Eintrag im EStA-Register (siehe Videos). Wenn hier unter "Erworben durch" "Abstammung" steht, dann ist klar, dass bis vor 1914 abgeleitet wurde und der Inhaber des Ausweises Anspruch auf hoheitliches Deutsches Staatsrecht hat.

Und das ist an dem ganzen Prozedere das Entscheidende (Hervorhebung durch mich):

Einführungsgesetz BGB
Art. 5 - Personalstatut

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

Quelle: dejure.org

Damit verlässt er den Rechtskreis der BRD und das gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Vor einigen Jahren noch, als die Videos von Reiner Oberüber gerade herausgekommen sind, konnten sich die Antragssteller den Ausweis relativ problemlos ausstellen lassen. Inzwischen begehen die Verwaltungsangestellten aber offene Straftaten, in dem sie die Annahme teilweise verweigern*.

* seit der Änderung des § 30 StAG am 20. August 2021 stellt dies keinen Straftatbestand mehr dar, da nun die "Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses" verlangt wird.

Durch den Nachweis verliert die BRD ihr wichtigstes Kapital: Ihr Personal, mit dem sie rechtlich machen kann was sie will. In absehbarer Zeit will sie die Grundsteuer drastisch erhöhen und der vor einigen Jahren durchgeführte Zensus deutet darauf hin, dass auch noch eine Zwangshypothek eingetragen wird.

Das kann sie offiziell aber nur mit ihrem Personal, nicht jedoch mit Staatsangehörigen machen. Mit anderen Worten: Das Staatstheater findet endlich ein Ende, wenn es genug Personen mit einem vor 1914 abgeleiteten Staatsangehörigkeitsausweis gibt.

Lass mich die Macht des Staatsangehörigkeitsausweises an einem Bild veranschaulichen:

Stell Dir vor, die BRD wäre ein riesiges Handelsschiff auf hoher See und die Einwohner der BRD sind die Matrosen, die für den Kapitän arbeiten.

Das Schiff war seit seinem Stapellauf nicht mehr an Land und der Kapitän behauptet auch, dass es so etwas gar nicht gibt (alles nur Verschwörungstheorie).

Obwohl die Matrosen immer mehr arbeiten müssen, behält der Kapitän immer mehr von ihrem Lohn zum Betrieb des Schiffes ein und ihnen bleibt immer weniger zum Leben.

Mit der Zeit stellen einige Matrosen fest, dass auf dem Schiff etwas nicht stimmt, weil sie der Kapitän zwar immer "Matrosen" nennt, sie aber wie Sklaven behandelt.

Das wollen sie sich nicht länger gefallen lassen und suchen nach einer Möglichkeit, um von diesem Sklavenstatus wegzukommen. Sie finden auch andere Sklaven, die ihnen Lösungen anbieten, welche diese bereitwillig ohne nachzuprüfen ausprobieren.

Dabei übersehen sie aber, dass sie sich nach wie vor auf dem Schiff und damit unter der Befehlsgewalt des Kapitäns befinden. Dieser lässt diese Meuterei nicht zu und befiehlt seinen Soldaten den Aufstand niederzuschlagen.

Die im wahrsten Sinne des Wortes niedergeschlagenen Sklaven stellen nun fest, dass es auch echte Matrosen auf ihrem Schiff gibt, die allerdings aus anderen Nationen stammen. Diese hat der Kapitän angeheuert und sind keine Sklaven, wenngleich sie auch für den Kapitän arbeiten müssen.

Jedoch gelten für diese angeheuerten Matrosen die Satzungen, die der Kapitän verwendet, nicht aber für die Sklaven. Diese wundern sich darüber sehr, wissen aber nicht, wie sie Matrosen werden können.

Sie gehen zum Kapitän und fragen ihn, was sie tun müssen, um auch Matrosen zu werden, bekommen von ihm aber keine Antwort.

Dann erfahren sie von anderen Sklaven, die bis dahin still weiter vor sich hin gearbeitet, aber heimlich die Satzungen des Kapitäns studiert haben, dass es darin ein Schlupfloch gibt, mit dessen Hilfe man das Schiff legal verlassen kann.

Sie besorgen sich beim Lieutenant ein Stück Papier und gehen damit zum Kapitän, worauf dieser sie von Bord lässt (= Ableitung vor 1914).

Andere bekommen das Papier nur mit Nachweisen, die nach 1914 reichen und gehen damit ebenfalls zum Kapitän. Dieser ändert nun ihren Status von "Sklave" nach "Matrose" und versichert ihnen, dass sie ab jetzt ebenfalls wie angeheuerte Matrosen nach den von ihm verwendeten Satzungen behandelt werden.

Die im Bild erwähnten "Satzungen" sind das Grundgesetz. Das Besondere daran ist die Tatsache, dass diese Satzungen nicht der Kapitän geschrieben hat, sondern der Schiffseigner (= Alliierten), die damit jedoch wiederum ein Gremium (= Parlamentarischer Rat) beauftragt hatten, der bereits damals ahnte, dass das Schiff auf falschen Kurs geraten würde und daher die Möglichkeit schafften am Schiffseigner vorbei ein Schlupfloch einzubauen.

Dieses Schlupfloch ist die "anderweitige gesetzliche Regelung" in Artikel 116, Absatz 1 (Hervorhebung durch mich):

Grundgesetz
Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Quelle: dejure.org

Zur Verdeutlichung gebe ich den Kern des Textes noch einmal mit eigenen Worten wieder, wobei sich die Hervorhebung auf Staatsrecht und der zweite Teil auf Handelsrecht bezieht (nur mit Staatsrecht hast Du die Möglichkeit das Schiff offiziell zu verlassen):

Grundgesetz
Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer seine Abstammung von einem Deutschen bis vor 1914 nachweisen kann oder in die Weimarer Republik / Bundesrepublik Deutschland eingebürgert wurde.

oder:

Grundgesetz
Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die mittelbare Reichsangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

oder:

Grundgesetz
Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder in einer Kolonie besitzt.

Es liegt jetzt an Dir, ob Du

  • weiter Sklave bleiben willst (= kein Staatsangehörigkeitsausweis)
  • Matrose werden willst (= Staatsangehörigkeitsausweis mit Nachweisen nach 1914 = Handelsrecht)
  • oder das sinkende Schiff ganz verlassen möchtest (= Staatsangehörigkeitsausweis mit Nachweisen vor 1914 = Staatsrecht)

Du kannst Dich auch dazu entscheiden einfach von Bord zu springen und versuchen Land zu gewinnen. Das ist aber die denkbar schlechteste Wahl, weil Du dann vom Kapitän verfolgt und eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden kannst.

Und was ist mit dem Tillessen-Urteil?

Im Fall Tillessen wurde vom französischen Okkupationsgericht geurteilt, dass - im Gegensatz zum Kontrollratsgesetz Nr. 1 - sämtliches Recht ab 1933 für ungültig erklärt wurde, weil die Machtergreifung Hitlers schon ungültig war.

Das ist nachvollziehbar, interessiert in der Praxis aber ebenso wenig, wie die Tatsache, dass in der BRD sämtliche Wahlen ungültig sind.

Und wenn wir das einmal weiter denken, so ist die gesamte BRD ein einziger, brauner Haufen und bei jedem Kontakt mit diesem Haufen, nazifizierst Du Dich. Kommt es dann noch auf die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises an?

Gibt es demzufolge irgendeinen in der BRD lebenden, der sich noch nicht nazifiziert hat? Ist anzunehmen, dass XX Millionen Menschen diesbezüglich angeklagt und verurteilt werden? Welches internationale Gericht hat Interesse daran sich diese endlose Arbeit anzutun und mit welchen Erfolgsaussichten?

Ich muss es einfach wiederholen, weil offenbar nicht wenigen zu oft mit der Nazikeule auf den Kopf geschlagen wurde: Vergiss ein für alle mal das Nazigerede, insbesondere von denen, die damit den Staatsangehörigkeitsausweis schlecht reden wollen.

Ich wollte an dieser Stelle noch schreiben, dass Du Dich (um Dein Gewissen zu beruhigen), ja nach dem Erhalt des Ausweises anschließend noch entnazifizieren kannst. Wenn Du Dir aber das Gesetz durchliest, wirst Du erkennen, dass Dich das heute nicht mehr betrifft.

Abgesehen davon, macht es wenig Sinn, sich zu entnazifizieren und zwei Wochen später erneut in dem braunen Haufen herumzustochern (zum Beispiel durch das Anmelden eines KFZ, durch das Beantragen eines Ausweises, zahlen von "Steuern" etc.).

Und schließlich: Wenn die BRD ein Nazihaufen ist, wer ist dann der eigentliche Straftäter? Sind es nicht die, welche die BRD installiert haben (= Alliierten) und seit Jahrzehnten nichts dagegen tun? Also müsste ein internationales Gericht zuallererst die USA verklagen und das ist bei den aktuellen Machtverhältnissen nichts weiter als Science fiction.

Berechtigtes Feststellungsinteresse / Sachbescheidungsinteresse

Aktualisierung vom 12.10.2022: Die unter dieser Aktualisierung stehenden Ausführungen sind seit dem 20. August 2021 überholt und bleiben nur noch zur Information stehen.

Grund hierfür ist eine Gesetzesänderung, die seit dem 20. August 2021 ein Sachbescheidungsinteresse tatsächlich verlangt (siehe § 30 Absatz 1 Satz 1 im StAG ). Dass es sich hierbei um einen eklatanten Verstoß gegen das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit handelt, ist den Akteuren egal.

Wenn ein Staatsangehörigkeitsausweis nicht von einer öffentlichen Stelle explizit verlangt wird, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Einrichtung weigern wird, die erworbene Staatsangehörigkeit zu bestätigen.

Konnte man vor der Gesetzesänderung hier noch Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, so ist das heute nicht mehr möglich, weil kein Gesetzesverstoß mehr vorliegt.

Es wäre allenfalls noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich, sofern man als angeblicher "Reichsbürger", "Nazi", etc. denunziert wird. Hier sollte auch Strafanzeige gestellt werden, da es sich um Verstöße gegen die §§ 186 und 187 StGB handel kann. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat jedoch keine Auswirkung auf die Antragsstellung.

Was tun?

  • Antrag dennoch mit Verweis auf Artikel 10 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit stellen, damit der Wille auf Feststellung der Staatsangehörigkeit der BRD schriftlich vorliegt.
  • Falls noch nicht geschehen, in jedem Fall den Personalausweis zurückgeben, den damit verbundenen Vertrag mit der BRD kündigen und den Reisepass nur noch mit einer entsprechenden Erklärung nutzen (siehe Notwehrkarte )
  • Sämtliche Zahlungen mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" leisten, um anzuzeigen, dass man sich später gegebenenfalls die zu unrecht erhobenen Abgaben wieder zurückholen möchte. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Form der Abgabe es sich handelt ("Steuer", Strafzettel etc.), da die BRD dazu selbst bei ihrem Personal schon lange keine Rechtsgrundlage mehr hat, bzw. noch nie hatte, erst Recht nicht bei abgestammten Deutschen.
  • Sich den Ersatzstaatsangehörigkeitsausweis von idcards.me inkl. Beschwerdefax an die Ministerin holen. Wird dieser bei einer "Behörde", Polizeikontrolle, etc, vorgelegt, so kann diese nicht mehr behaupten, sie hätte es nur mit einem vermuteten Deutschen zu tun, da die Nachweise der Abstammung erbracht wurden und es nun an der BRD liegt dies zu widerlegen. Dass damit eine andere Behandlung in der Praxis verbunden ist, kann nicht garantiert werden, jedoch wird dadurch die Hürde zu willkürlichem Handeln eine Latte höher gelegt. Es kommt dann auf den Einzelfall an, wie viel kriminelle Energie das Gegenüber bereit ist aufzuwenden, um diese Hürde zu überwinden.

Davon abgesehen, immer korrekte Schreiben verlangen:

  • kein "Im Auftrag" (verstößt gegen die von §126 BGB geforderte Eigenhändigkeit)
  • den vollständigen Namen des Verfassers einfordern ("Im Auftrag" = angeblich ist ein anderer für das Schreiben verantwortlich)
  • eine korrekte Unterschrift verlangen (siehe 2:57:03 Folie 48: Antrag: Anforderung an eine Unterschrift)
  • auf die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten bestehen (siehe § 37 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz ).

Aus BRD-Sicht wird ein Staatsangehörigkeitsausweis nicht benötigt und sofern Du ein braves Schlafschaf bist und bleiben willst, brauchst Du ihn in der Tat nicht: Kein Ausweis -> kein Stress -> kein Eigentum* -> keine Rechte.

* z. B. Grundstück, Haus, KFZ, Kinder etc.

Nachdem der BRD aber das Personal in Scharen davon läuft, wird seit längerer Zeit (noch bevor die Hetzkampagne gestartet wurde), nach einem "berechtigten Feststellungsinteresse" bzw. nach dem Grund gefragt, wozu man den Staatsangehörigkeitsausweis denn beantragen will.

Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Grundlage, das heißt, der Antrag ist wie eingereicht zu bearbeiten, jedoch gibt es mehrere Gründe, wofür man diesen Ausweis benötigt:

  • Feststellung weiterer Staatsangehörigkeiten außer der deutschen
  • Rechtssicherheit (Personalausweis/Reisepass = Vermutung)
  • Klagen bei internationalen Gerichten
  • Heirat/Grundstückserwerb im Ausland
  • Eigentumssicherung (Katasteramt*)

* nach telefonischer Auskunft vom 9. September 2020 reicht dazu angeblich ein Personalausweis/Reisepass aus.

Punkt 1 trifft auf alle zu, die vor 1914 ableiten und kann daher grundsätzlich genannt werden. Punkt 2 trifft auf alle zu, die Rechtssicherheit haben möchten.

Trotz allem wird der Sachbearbeiter versuchen, den Antrag abzuweisen oder abzulehnen, weil es verschiedene Weisungen gibt, an die sich die Mitarbeiter halten sollen (siehe zum Beispiel Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ).

In der Weisung wird von "Mutwilliger Antragsstellung" gesprochen. Da fehlen einem nur noch die Worte und es sollte sich jeder selbst Gedanken machen, was damit bezweckt werden soll. Bei keinem anderen Ausweis / Pass gibt es so ein Verhalten seitens der Verwaltung, wie beim Staatsangehörigkeitsausweis.

Früher wurden auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes folgende Gründe für einen Staatsangehörigkeitsausweis genannt:

  • um als Deutscher sich im Ausland um einen Arbeits- bzw. Studienplatz zu bewerben
  • um als Deutscher einen ausländischen Ehepartner in dessen Herkunftsstaat zu heiraten
  • um als Deutscher seinen ausländischen Ehegatten einzubürgern
  • um als Deutscher ein Beamter zu werden
  • um als Deutscher im Ausland eine Firma gründen zu können
  • um als Deutscher im Ausland gewerblich tätig werden zu können
  • um als Deutscher im Ausland ein minderjähriges Kind adoptieren zu können
  • um als Doppelstaatler nicht den ausländischen Militärdienst leisten zu müssen

Ein Anruf beim BVA um die aktuellen Bearbeitungszeiten für einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erfahren, wird immer mit der Standardantwort "Das kann Monate bis Jahre dauern" kommentiert.

Dennoch weigert sich das BVA einen Staatsangehörigkeitsausweis ohne konkreten Grund auszustellen. Das heißt zum Beispiel, dass ich zuerst den Nachweis erbringen muss, dass mich ein Arbeitgeber einstellen möchte, um dann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen zu können. Nachdem das Monate bis Jahre dauern kann, ist klar, dass aus dem Arbeitsplatz nichts wird.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist das Selbstverständlichste der Welt und er sollte ebenso angeboten werden, wie ein Personalausweis oder Reisepass. Die Tatsache, dass die meisten von uns über Jahrzehnte hinweg nichts von diesem wichtigen Dokument wussten, sowie die Hetzkampagne gegen die Antragssteller zeigt deutlich, dass Du diesen Ausweis haben solltest.

Das RuStAG soll verschwinden

Wer sich das 2. Bundesbereinigungsgesetz.pdf aus dem Jahr 2007 durchgelesen hat, der wird feststellen, dass darin versucht wird alles, was mit "Reich" in Verbindung gebracht werden kann, auszulöschen.

Auch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 soll aus den Köpfen der Einwohner der BRD nach und nach verschwinden.

Ein Schritt dazu ist das Entfernen des Verzeichnisses "rustag" von der Seite gesetze-im-internet.de. Dort wurden im November 2018 alle Inhalte zum Staatsangehörigkeitsgesetz in das Verzeichnis "stag" verschoben.

Nachprüfen lassen sich solche Dinge über das Internetarchiv (dabei bitte auf die Adresse im Browser achten):

Alt:§ 30 StAG - Einzelnorm

Neu:§ 30 StAG - Einzelnorm

Archiv:§ 30 StAG - Einzelnorm

Tipps

Nutze keinen vorgefertigten Antrag, sondern stelle ihn formlos. Falls Du unbedingt einen Vordruck nutzen möchtest, so ist der vom Bundesverwaltungsamt der richtige, bzw. jeder, welcher Nachweise bis vor 1914 verlangt. Alles danach bleibt Handelsrecht.

Stelle keinen "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit", sondern einen "Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises". Damit lässt sich theoretisch die Argumentation, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft sei und daher auch nicht festgestellt werden müsse, umgehen, wird in der Praxis aber ignoriert.

Obwohl Du es mit Gewohnheitsverbrechern zu tun hast, versuche sachlich und freundlich zu bleiben, weil die Sachbearbeiter kein Bewusstsein für ihr kriminelles Handeln mehr haben.


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Staatsangehörigkeitsausweis 2 go

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135 Kommentare (älteste zuerst):

  • Gast

    Kommentar 1 von 135
    24.04.2019 13:31:38 Uhr

    Mensch Peter.... eigentlich wollte ich mich über Trenntoiletten informieren (vielen Dank für den tollen Bericht) ....und werde nun veranlassen das ich und meine Familie einen Staatsangehörigkeitsausweiss erhält....
  • Peter (Admin)

    Kommentar 2 von 135
    24.04.2019 16:43:37 Uhr

    Danke für Deine Rückmeldung.

    Es freut mich, dass Du diesen langen Beitrag gelesen und auch verstanden hast.
  • Gast

    Kommentar 3 von 135
    12.09.2019 01:32:23 Uhr

    Hallo Peter,
    mir wurde der Staatsangehörigkeitsausweis verweigert. Obwohl ich alles bis 1906 nachweisen konnte.
    Es hieß das nur ein Ausweis ausgestellt würde wenn ein besonderer bedarf vorliegen würde. Berufen wurde sich auf eine interne Verwaltungsvorschrift die für mich nicht einsehbar ist.
    Die Behörden machen was sie wollen.

    Beste Grüße
    Stephan
  • Peter (Admin)

    Kommentar 4 von 135
    12.09.2019 08:39:12 Uhr

    Hallo Stephan,

    meines Wissens nach gibt es keine internen Verwaltungsvorschriften. Es sind vermutlich Handlungsempfehlungen gemeint, bzw. nicht unterschriebene Dienstanweisungen.

    Diese Empfehlungen, bzw. Anweisungen sind klar illegal, weil sie keine Rechtsgrundlage haben. Die Bediensteten befolgen sie aus Angst aber dennoch und lassen sich so kriminalisieren.

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis darf nicht einmal ausgestellt werden und einmal nicht, das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 1. Zudem ist dieses Papier gemäß Kapitel IV des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit auszustellen und das in angemessener Zeit.

    Widerspruch bei der "Behörde" und Klage beim Verwaltungsgericht kann man sich getrost schenken. Das haben schon zu viele versucht und sind damit gescheitert.

    Dennoch sehe ich es als wichtig an, den Antrag zu stellen und die Nichtausstellung des Ausweises damit dokumentiert zu haben. Wer keinen Antrag stellt, der ist stillschweigend mit seinem staatenlosen Zustand einverstanden und hat die denkbar ungünstigsten Karten.

    In Deinem Fall liegen alle Abstammungsnachweise der "Behörde" vor (diese werden in der Regel kopiert bzw. eingescannt). Du könntest Dir jetzt Deinen eigenen Staatsangehörigkeitsausweis erstellen , darin auf Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4, sowie den Notwehrparagraphen 32 bis 34 StGB verweisen und auch das Aktenzeichen Deines Antrags vermerken.

    Bei Bedarf schickst Du dieses Papier an eine "Behörde", "Gericht" etc. und verweist darauf, dass entgegen geltenden und gültigen Gesetzen, Dir die bereits nachgewiesene Abstammung nicht bestätigt wird, dies aber nichts daran ändert, dass Deine Person einen Rechtsanspruch auf hoheitliches Staatsrecht hat.

    Ob das etwas bewirkt, kann natürlich nicht garantiert werden, es macht dem Empfänger aber klar, dass er es hier nicht mit staatenlosem BRD-Personal, sondern mit einem echten Staatsangehörigen zu tun hat.

    Ich würde dieses Papier auch an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat schicken/faxen und ihn über die Willkür von "Behörde" X unterrichten.

    Viele Grüße
    Peter
  • Gast

    Kommentar 5 von 135
    23.11.2019 09:58:15 Uhr

    hallo, ich habe den GS. jetzt benötige ich einen PKW wie mache ich das um nicht wieder ins system zu rutschen?
    für einen tipp vin ich sehr dankbar

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    Staatsangehörigkeitsausweis 2 go

    Screenshot Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat

    Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 6 von 135
    24.11.2019 21:45:15 Uhr

    Hallo,

    auch mit Staatsangehörigkeitsausweis bist du bzw. deine Person im System (Deutsches Reich und/oder BRD, je nachdem wie weit deine Abstammungsnachweise zurückreichen).

    Ohne System kann man nicht problemlos ein eigenes Auto fahren. Eventuell sollte ein Fahrzeug nicht in der BRD, sondern im Ausland zugelassen werden (z. B. Rumänien oder Bulgarien, 2. Wohnsitz dort vorausgesetzt).

    Vorteile: BRD hat keinen Zugriff auf das Fahrzeug, geringere "Steuern", schwierige Strafverfolgung bei Verkehrsdelikten.

    Nachteile: Sollte es einmal eine "Gesetzes"änderung geben, bleibt einem wohl der Gang zur heimischen Zulassungsstelle nicht erspart und ob das Fahrzeug rechtlich dir gehört, ist auch fraglich.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 7 von 135
    10.01.2020 02:24:49 Uhr

    Hallo Peter, ich habe heute auch versucht bei unserem LRA eine Ausstellung zu erwirken. In unserem LRA kann hier nur nach telefonischer Absprache eine Bearbeitung bewirkt werden. Dieser wird aber sofort abgelehnt mit der Begründung des fehlenden Sachbescheidungsinteresses.
    Ich habe mir von der Sachbearbeiterin das AZ der Begründung geben lassen, das was ich daraus gefunden habe, nachfolgend aufgeführt.

    http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/themenbereiche/auslaender_und_staatsangehoerige/2018_08_08_we_staatsangehorigkeitsrecht.pdf

    Bin da jetzt auch etwas ratlos, wie ich weiter verfahre.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 8 von 135
    10.01.2020 09:23:47 Uhr

    Hallo,

    was mir immer auffällt, ist die Tatsache, dass sich alle "Urteile" auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und das StAG beziehen.

    Daher rate ich keinen Antragsvordruck zu nutzen, sondern den Antrag frei zu stellen (siehe obige Videos). Sieht man sich aber zum Beispiel die Begründung in dem verlinkten PDF an, so wird auch klar, dass es in der Praxis keinen großen Unterschied machen wird, wie man den Antrag benennt und auf welches Gesetz man sich bezieht:

    "Vielmehr geht die höchstrichterliche Rechtsprechung vom allgemeinen Grundsatz aus, dass jede Verwaltungstätigkeit ... in der Regel wohl auch unterbleiben muss, wenn sie ohne jeden erkennbaren Sinn ist."

    Wenn der Nachweis seiner Staatsangehörigkeit als "ohne jeden erkennbaren Sinn" eingestuft wird, dann ist jede weitere Argumentation hinfällig. So eine Aussage im Zusammenhang mit dem Staatsangehörigkeitsausweis offenbart Rechtsbankrott mit einhergehender Willkür und organisierter Kriminalität.

    Wie ja auch in meinem letzten Video gezeigt, verstößt das Verhalten der "Behörden" und "Richter" gegen EU-Recht, das in allen Urteilen ebenfalls außenvor gelassen wird. Wenn jemand gegen eine Ablehnung klagen will, dann theoretisch nur, wenn er keinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt hat, sondern einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises und sich dabei auf das bereits erwähnte EU-Recht beruft.

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er selbst damit Erfolg hat, weil so ein Urteil (sofern es Bestand hätte), ganz offiziell den Untergang der BRD einleiten würde, den diese befangenen "Richter" ja verhindern oder zumindest so lange wie möglich hinauszögern sollen.

    Wer Zeit und Geld hat, der könnte sich zunächst in der BRD durch alle Instanzen klagen und dann die BRD vor einem EU-Gericht zur Rechenschaft ziehen. Hierzu kenne ich mich aber zu wenig aus, um weitere Empfehlungen geben zu können. Und dass so ein Prozedere Jahre dauern kann und vermutlich auch wird, sollte auch klar sein, weil die BRD um keinen Preis ihr Personal (=Kapital) verlieren will.

    In Deinem persönlichen Fall liegt offensichtlich noch kein Verwaltungsakt vor, da Du telefonisch abgewiesen wurdest. Daher könntest Du, wie in meinem Video empfohlen, einen schriftlichen Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu der "Behörde" schicken und Dich u. a. auf EU-Recht berufen. Nach allgemeiner Auffassung steht EU-Recht über BRD-Recht.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 9 von 135
    19.05.2020 14:06:14 Uhr

    Ich habe meinen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises formlos bei der Staatsangehörigkeitsbehörde gestellen. Jetzt hat mir die Stelle ihr eigenes Formblatt zum ausfüllen übermittelt (nicht BVA). Kann ich hier auf deren Homepage verweisen, dass auch ein formloser Antrag genügt oder soll ich lieber die Anträge von der Bundesverwaltung nehmen? Die Nachweise, die ich mitgeschickt habe wollen sie alle beglaubigt haben. Wo muss ich aufpassen, dass die auch tatsächlich bis vor 1914 ableiten, da sie nur die Nachweise von meinem Vater bzw. auch die Heiratsurkunde nur von meinen Eltern wollen und nicht von den Großeltern. Was muss ich bei mir selber beim Geburtsstaat eintragen - wenn ich in Württemberg geboren wurde mein Vater und Großvater in Bayern? Was ist mein aktueller Wohnsitzstaat wenn ich in "Baden-Württemberg" wohne? Muss ich meine Aufenthaltszeiten angeben? Danke für Deine Hilfe. Liebe Grüße Thorsten
  • Peter (Admin)

    Kommentar 10 von 135
    19.05.2020 14:53:42 Uhr

    Hallo Thorsten,

    auf eine Homepage zu verweisen, wird nicht viel nützen. Da solltest Du besser nach der entsprechenden Gesetzesgrundlage fragen, die eine Form vorschreibt (z. B. Verwaltungsverfahrensgesetz).

    Diese gibt es meines Wissens nach nicht, weshalb der Antrag wie gestellt zu bearbeiten ist (inkl. den gemachten Angaben). Weigert sich der zuständige Mitarbeiter, solltest Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Ja, die Nachweise müssen beglaubigt sein, da kommst Du nicht drumherum. Ist schon richtig so.

    Damit Du bis vor 1914 ableiten kannst, musst Du entsprechende Unterlagen Deiner Vorfahren haben, bis wenigstens zu einem, der vor 1914 geboren wurde. Wenn Du diese Nachweise nicht erbringen kannst, verbleibt Deine Person im Bundesrecht der BRD, wird dann aber als natürliche Person im System geführt.

    Deinen Geburtsstaat, bzw. den Deiner Vorfahren, ermittelst Du anhand des Gemeindeverzeichnisses von 1900 . Dort suchst Du nach dem genauen Geburtsort und erhältst den dazugehörenden Bundesstaat. Gleiches gilt für den Wohnsitzstaat.

    Das wird erneut Probleme geben, wenn Du dort z. B. "Preußen" rein schreibst, weil die Mitarbeiter entsprechend geschult werden, solche Bezeichnungen nicht zu akzeptieren. Da benötigst Du Durchsetzungsvermögen, weil das halt die juristisch korrekte Bezeichnung ist. Wenn sich jemand weigert und verlangt, dass Du dort etwas anderes angeben sollst, so verlange immer die Gesetzesgrundlage für das Verhalten des Mitarbeiters.

    Aufenthaltszeiten sind für Deine Person nicht erforderlich, sofern Du nicht längere Zeit im Ausland gelebt hast, was vermuten lassen könnte, dass Du die "Staatsangehörigkeit" des Aufenthaltslandes angenommen und damit die vererbte verloren hast. Daher kann die Angabe, ob Du ausschließlich auf deutschem Boden gelebt hast, Rückfragen vermeiden und die Bearbeitung beschleunigen.

    Viel Erfolg und viele Grüße!
    Peter

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    Notwehrkarte

    Screenshot Notwehrkarte

    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Gast

    Kommentar 11 von 135
    24.06.2020 18:18:28 Uhr

    [Admin] Folgender "Kommentar" wurde als Frage in den FAQ gestellt:

    Geburtsschein unehelich, Geburtsurkunde Ott (Name des Vaters) welche Linie nehme ich?
  • Peter (Admin)

    Kommentar 12 von 135
    24.06.2020 18:35:07 Uhr

    Hallo,

    Geburtsschein? Wenn Deine Eltern verheiratet waren, dann leitest Du über den Vater ab. Waren sie nicht verheiratet, über die Mutter.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 13 von 135
    25.06.2020 03:20:48 Uhr

    Hi Peter,

    erstmal danke für deinen tollen Beitrag und dass du dir die Mühe machst, uns zu informieren.

    Bezüglich der rechtlichen Konsequenzen für unser Handeln bin ich mir jedoch noch im Unklaren. Wenn ich nachgewiesener Deutscher vor 1914 bin, hat die BRD überhaupt eine Möglichkeit, mich in meiner natürlichen Person rechtlich zu belangen ( da nach meinem Verständnis die Reichsverfassung, das Strafgesetzbuch und das BGB bis Oktober 1918 gültig sind und alle Gesetze danach illegal sind )?

    Angenommen ich kaufe mir ein Auto, melde es aber nicht an und führe weder KFZ-Schein noch Führerschein noch Personalausweis mit, sondern lediglich meinen Abstammungsnachweis. Nach welchem Recht sollten mich die Beamten festsetzen?

    Dies soll kein Freifahrtschein für etwaiges Fehlverhalten sein. Ich möchte es nur richtig einordnen können und keine Dummheiten begehen.

    Das ganze Thema ist derart komplex, dass ich für solche Zusammenhänge noch kein Gespür entwickeln konnte. Meine hauptsächliche Intention ist, auf einen möglichen Friedensvertrag hinzuarbeiten und die Souveränität Deutschlands wiederherzustellen. Ein netter Nebeneffekt wäre zudem, sich beispielsweise dem potentiellen Impfzwang widersetzen zu können.

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus herzlich für deine Antwort und entschuldige mich für meinen Dilettantismus in Rechtsfragen.

    Lieben Gruß

    PS: Zum Nachweis deutscher Abstammung werden laut deinen Ausführungen auch Heimatscheine/Staatsangehörigkeitsausweise bis vor 1914 benötigt. Sind diese auch von den Ämtern zu bekommen?
  • Peter (Admin)

    Kommentar 14 von 135
    25.06.2020 10:50:16 Uhr

    Hallo,

    die Reichsgesetze sind nicht nur bis Oktober 1918 gültig, sondern - solange sie nicht von einer echten Regierung des Deutschen Reiches aufgehoben werden - unbegrenzt lange. Das bestätigt explizit das Einführungsgesetz zum BGB in Artikel 50 (siehe dazu auch die FAQ Hältst Du Dich an Gesetze ).

    Beamte gibt es in der BRD/EU nicht. Es ist alles Privatrecht ohne hoheitliche Befugnisse. Es werden nur die Begriffe, wie eben "Staat", "Regierung", "Beamte", "Bürger", "Verfassung" etc. weiter verwendet, damit die Masse nicht aufwacht und erkennt, was wirklich los ist. Die Begriffe bedeuten juristisch "Firma", "Geschäftsführung", "Bedienstete", "Personal", "Statuten", usw.

    Und um das Ganze etwas abzukürzen: Nachdem in der BRD in der Regel keiner etwas rechtsrkäftig unterschreibt, ist alles, was diese angeblichen "Beamten" tun, kriminell. Damit sollte auch klar sein, dass es egal ist, wie korrekt Du Dich verhältst und ob Deine Person Anspruch auf das hoheitliche Staatsrecht des Deutschen Reichs hat.

    Daher möchte ich Dir die Illusion nehmen, dass Du irgendwo in diesem privatrechtlichen, verlogenen und kriminellen System Dein Recht durchsetzen kannst. Dass ab und zu jemand tatsächlich Recht bekommt, hat mehr den Grund, den Anschein zu wahren, als ein Rechtssystem umzusetzen (es gibt ja so gut wie keine Rechtsgrundlagen mehr, welches Recht will man also umsetzen?).

    Genau genommen, hat Deine Person Anspruch auf ein staatliches Gericht (siehe Grundgesetz Artikel 101 ), das es in der BRD jedoch nicht gibt. Selbst für den Fall, dass die Bediensteten in der BRD korrekt arbeiten würden und ihnen die Alliierten nicht die Rechtsgrundlagen entzogen hätten, gäbe es mangels staatlicher Gerichte keine Instanz in der BRD, die für Deine Person zuständig wäre.

    Das heißt jetzt aber auch nicht, die Flinte ins Korn zu werfen, da es immer auf den Einzelfall ankommt und Du ohne Nachweis Deiner Abstammung die denkbar schlechtesten Karten hast. Eine Zwangsimpfung wird letztlich mit Hilfe von Polizisten durchgesetzt werden, sofern jemand nicht schon bei Zwangsandrohungen einknickt.

    Es kommt dann auf diese Polizisten an, ob sie sich davon überzeugen lassen, dass sie Dir in Deinem Fall mit einer Zwangsimpfung Unrecht antun. Nein, stimmt nicht: Sie tun jedem Unrecht an, weil - wie ja schon geschrieben - sie dies mit nicht unterschriebenen Dokumenten vollziehen werden. Dennoch ist es etwas anderes, einen Staatenlosen zu verarbeiten, als einen nachgewiesenen Staatsangehörigen. Kommt aber auch auf den Kenntnisstand und den Charakter der Polizisten an.

    In diesem Zusammenhang und insbesondere wegen KFZ ohne Anmeldung, findest Du weitere Informationen in dem Beitrag Tri, Tra, Trullala... (Folge 1), sowie in dem Video "Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein) - und nun? " (der Teil wegen KFZ beginnt ab der 22. Minute).

    Die Heimatscheine/Staatsangehörigkeitsausweise der Vorfahren sollten bei den "Ämtern", eventuell auch beim Bundesverwaltungsamt liegen. Ich glaube aber nicht, dass jemand diese Papiere ausgehändigt bekommt, weil das halt ganz und gar nicht gewollt ist. Alles, wo noch "Deutsches Reich" drauf steht, soll aus den Köpfen der Deutschen verschwinden.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 15 von 135
    26.06.2020 07:17:13 Uhr

    Hallo Peter,

    Wir sind auch interessiert um den gelben Schein zu erwerben. Kennst Du zufälligerweise jemanden in Baden-Würtemberg der diesen Schein erworben hat und uns (eine Gruppe von 4) damit helfen könnte in anderen Worten für uns Bürgen könnte?
    Für jede hielfe wären wir Dir sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Natascha

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    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 16 von 135
    26.06.2020 11:16:59 Uhr

    Hallo Natascha,

    ich kenne niemand persönlich, war aber ab und zu in der TeamSpeak-Gruppe von der Seite gelberschein.net . Dort findet ihr bestimmt jemanden, der euch weiterhelfen kann.

    Nützlich ist auch die Rubrik "Fragen und Antworten", insbesondere die Unterrubrik "Behördenwillkür" (es wird immer schlimmer und die Straftaten immer mehr).

    Dennoch wünsche ich euch viel Erfolg bei der Beantragung!

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 17 von 135
    27.06.2020 18:40:33 Uhr

    Hallo Peter,

    die Gemeinde Neuhaus (https://www.gemeinde-neuhaus.de/ ) spricht in ihrem Buch darüber eine GmbH oder AG bzw. Immobilie in den Rechtstand vor 1913 zu verkaufen.

    Hast Du selber auch Erfahrung damit? Und wie lässt sich so etwas umsetzen?

    Wie melde ich eine GmbH z.B. an?

    Bereich Immobilien: ist es korrekt - dass diese zumindest in das Katasteramt eingetragen wird?

    Beste Grüße
    Thorsten
  • Peter (Admin)

    Kommentar 18 von 135
    28.06.2020 10:33:20 Uhr

    Hallo Thorsten,

    das soll vermutlich "versetzen", anstatt "verkaufen" heißen. Nein, damit habe ich keine Erfahrung und kann Dir nicht weiterhelfen.

    Gruß
    Peter
  • Michaela

    Kommentar 19 von 135
    12.08.2020 12:15:29 Uhr

    Hallo Peter,
    bin rein zufällig auf Ihre Seite gekommen.
    Frage:

    StA-Ausweis (mit Apostille) im Besitz seit 2016 mit ESTA Eintrag ABSTAMMUNG, allerdings nicht wie beantragt RuStAG.
    Grundeigentum auch vom Kataster beglaubigt und apostelliert.

    Frage:
    Was tun mit Perso und Reisepass (sind in den letzten Tagen abgelaufen)

    liebe Grüße, und
    Besten Dank vorab für Ihre Antwort,

    Michaela
  • Peter (Admin)

    Kommentar 20 von 135
    12.08.2020 13:27:54 Uhr

    Hallo Michaela,

    der Eintrag ist in Ordnung. Das "RuStAG" haben sie vor längerer Zeit weggelassen, vermutlich, um den Bezug zum Deutschen Reich aufzulösen. Dummerweise steht im Ausfertigungsdatum vom BRD-StAG aber auch der 22.07.1913.

    Personalausweis braucht kein Mensch - den würde ich zurückgeben.

    Reisepass sieht es anders aus. Wer problemlos außerhalb von Europa reisen möchte, ist auf diesen angewiesen. Dabei kann man sich auf §34 StGB berufen (Rechtfertigender Notstand), weil das Dokument auch rechtswidrig ist, aber ohne diesem die Reisefreiheit bedroht ist.

    Im System weist man seine Person damit als "EU-Bürger" aus und unterliegt dem Privatrecht der EU. Wie weit das Konsequenzen haben kann, weiß ich nicht. Ich würde vorsichtshalber ein Schreiben aufsetzen, das darauf hinweist, dass dieses "Dokument" immer in Notwehr benutzt wird und die Person Anspruch auf hoheitliches, Deutsches Staatsrecht hat.

    Alternativ kann man versuchen mit einer apostulierten und mit Foto versehenen und beglaubigten Geburtsurkunde zu reisen. Dürfte z. B. in die USA unmöglich sein, wie es bei anderen Ländern aussieht, ist fraglich. Der normale Grenzbedienstete wird das Papier vermutlich immer ablehnen, so dass man mit Vorgesetzten reden muss.

    Gruß
    Peter

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  • Bianca

    Kommentar 21 von 135
    12.08.2020 19:25:13 Uhr

    Hallo lieber Peter,
    Nun beschäftige ich mal wieder mit dem Staatsangehörigkeitsausweis (wie schon einmal vor 3 Jahren) und finde Deine Seite zum Auffrischen sehr hilfreich. Vielen Dank für Dein Engagement und die tolle Seite.
    Eine Frage konnte ich mir leider noch nicht beantworten, bzw. sind mir die Infos zu schwammig.
    Meine Eltern waren verheiratet, aber nach väterlicherseits komme ich nicht bis vor 1914, da ich dann in Polen Lande. Mütterlicherseits paßt es bis 1910. kann ich denn auch nach der Mutter gehen?
    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 22 von 135
    12.08.2020 19:53:53 Uhr

    Hallo Bianca,

    nein, man kann nicht nach Belieben (=Willkür) ableiten, sondern nur nach Gesetzen.

    Was aber stört Dich an Polen? Wo jemand geboren wurde, spielt bei Abstammung keine Rolle:

    "Durch die Geburt, auch wenn diese im Auslande erfolgt, erwerben eheliche Kinder eines Norddeutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, uneheliche Kinder einer Norddeutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter."

    Quelle: §3 im Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit.

    Wichtig wäre ein Nachweis, dass der Vorfahre, der vor 1914 geboren wurde, ein Staatsangehöriger des Deutschen Reichs, bzw. einer seiner Bundesstaaten war. In der Regel steht das in einem Heimatschein oder Staatsangehörigkeitsausweis.

    Hast Du diesen Nachweis nicht, bräuchtest Du wenigstens einen indirekten Nachweis, dass der Vorfahre Deutscher war. Z. B. ein Wehrpass, eine Aufgebotsakte mit dem Vermerk "deutschblütig" oder ähnliches.

    Nachdem aber die "Behörden" in der BRD meines Wissens nach kein Interesse an der eigentlichen Staatsangehörigkeit haben, sondern nur wissen möchten, ob Deine Person von Deutschen abstammt, würde ich den Antrag in jedem Fall einreichen.

    Du kannst auch versuchen noch eine Generation weiter zurückzugehen. Wenn Du wirklich Deutsche Vorfahren hast, haben sie ihren Ursprung auch auf Deutschem Boden.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 23 von 135
    27.08.2020 16:03:43 Uhr

    Hallo Michaela,
    können wir uns zum Thema Kataster/Immobilien austauschen?
    Viele Grüße
    Thorsten
  • Gast

    Kommentar 24 von 135
    12.09.2020 09:48:28 Uhr

    Hallo Peter,

    ich habe meinen Ausweis nun auch schon etliche Jahre. Nun wurde ich etwas aufgeschreckt wegen dem Nazi-geplänkel. Bin froh deine Seite gefunden zu haben.
    Jedoch würde ich gerne in aller kürze nun die Vorteile noch einmal lesen. Leider ändert sich ja viel in dieser zeit.
    Hat man mit dem Schein besondere Rechte?
    Wie sieht es mit dem Eigentum (Haus) aus. Hat man bei Zwangsanleihen Vorteile? Was gibt es noch zu wissen? Danke vorab für diene Beantwortung

    Gruß Peter
  • Peter (Admin)

    Kommentar 25 von 135
    15.09.2020 13:34:35 Uhr

    Hallo Namensvetter :)

    ohne Staatsangehörigkeitsausweis hat Deine Person keine Rechte. Sie werden in der Praxis normalerweise freiwillig zugestanden, weil sonst das Staatstheater auffliegen würde.

    Mit Ausweis und Nachweisen nach 1914 hat Deine Person Anspruch auf die freiwillig zugestandenen Rechte der BRD (z. B. das Grundgesetz, das BGB in der aktuellen Fassung, etc.).

    Mit Ausweis und Nachweisen vor 1914 hat Deine Person Anspruch auf das hoheitliche Staatsrecht des Deutschen Kaiserreichs mit dem BGB etc. vom damaligen Stand. Für sie gilt das Recht vor dem Krieg , weil wir aktuell aufgrund fehlender Friedensverträge immer noch Kriegszustand haben und der "Friedensvertrag" von Versailles ein Diktat war, das Hochverräter unterschrieben haben (so es denn rechtskräftige Unterschriften waren).

    Alles, was die BRD/EU als Privatrecht ins Leben gerufen hat, ist kein Zwang für Deine Person, sondern ein Dienstleistungsangebot, das Du wahrnehmen oder ablehnen kannst. Es wird aber - wieder, damit das Staatstheater nicht auffliegt - auch Deiner Person als "Zwangsmaßnahme" präsentiert werden. Es liegt dann an Dir, wie Du damit umgehst.

    Nachdem es aber auch für BRD-Personal seit 2006 kaum noch eine Rechtsgrundlage gibt, und man seit dieser Zeit (bzw. schon vorher?) nur noch Willkür betreibt, kann es sein, dass das System die Besitzer von Staatsangehörigkeitsausweisen ab einem bestimmten Zeitpunkt X übergeht, und auch bei diesen Willkür anwendet, damit das Staatstheater nicht sein Ende findet.

    Beispiel Covind-19 Verschwörungstheorie: Gehen alle hoheitlichen Staatsangehörigen nur noch ohne Atemschutzmaske einkaufen und werden dafür nicht bestraft, fragen sich alle Staatenlosen, warum das wohl so ist und wollen plötzlich auch einen Ausweis haben.

    Da aber Staatsangehörige offenbar Gift für die BRD sind, weil es sonst keinen Grund gäbe, den Ausweis in viele Fällen zu verweigern, muss das System dann dazu übergehen, auch die Staatsangehörigen zu bestrafen oder es müsste kapitulieren.

    Gruß vom anderen
    Peter

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  • Gast

    Kommentar 26 von 135
    28.09.2020 21:01:31 Uhr

    Schade, dass keine Antwort von Michaela kommt!
  • Gast

    Kommentar 27 von 135
    28.09.2020 22:23:25 Uhr

    Hallo Peter,

    ich habe gehört, dass es besser ist den Staatsangehörigkeitsausweis mit
    einer "haager apostille" zu versehen.

    Bei welcher Stelle bekomme ich diese?

    Es soll ein Homepage geben - wo man seine PLZ eintragen kann.
    Ist Dir so etwas bekannt?

    Beste Grüße
    Thorsten
  • Peter (Admin)

    Kommentar 28 von 135
    29.09.2020 04:43:07 Uhr

    Hallo Thorsten,

    dass sich Michaela nicht gemeldet hat, ist nicht verwunderlich. Wer keine E-Mail-Adresse beim Verfassen eines Kommentars eingibt, erhält auch keine Benachrichtigung über neue Kommentare.

    Wenn Michaela nicht von sich aus diese Seite erneut besucht und Deinen Kommentar gelesen hat, kann sie auf Deinen Kommentar nicht antworten.

    Wegen Deines Anliegens bezüglich "Kataster/Immobilien", versuche es mal bei GelberSchein TS3 .

    * * *

    Eine Haager Apostille benötigt man nur im Ausland und auch da nicht zwangsweise. Ich vermute innerhalb der EU braucht man sie nicht. Man bekommt sie zum Beispiel beim Regierungspräsidium oder beim Landgericht. Da musst Du Dich vor Ort bei den "Behörden" erkundigen.

    Was meinst Du mit der PLZ und der Homepage? Mir fehlt da jetzt der Zusammenhang.

    Gruß
    Peter
  • Günter

    Kommentar 29 von 135
    08.12.2020 19:34:00 Uhr

    Hallo Peter,
    ich bin 1960 geboren, mein Vater (verheiratet) ist 1914 im heutigen Polen geboren.

    Meine Geburtsurkunde habe ich gestern online in Essen bestellt.

    Besteht die Möglichkeit der Online-Bestellung auch in Polen?
    Ein Freund, welcher mit einer Polin zusammenlebt meint, dies ginge nur persönlich.
    Hast du da Erfahrungswerte?

    Wäre eine geplante Beteiligung an einer Firma in den USA ein triftiger Grund für eine
    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises?

    Grüße
    Günter
  • Peter (Admin)

    Kommentar 30 von 135
    09.12.2020 07:08:32 Uhr

    Hallo Günter,

    ob die Beantragung auch in Polen direkt bei einem Standesamt online möglich ist, weiß ich nicht. Du findest Informationen dazu auf der Seite des Auswärtigen Amts (Startseite -> Service (Pass, Visa, Recht) -> Amtshilfe für deutsche Behörden -> Kontakt zu polnischen Standesämtern) oder rufe einmal bei der polnischen Botschaft in Berlin an, die sollten das wissen.

    Bitte achte darauf, dass Du eine internationale Urkunde (= mehrsprachig) bestellst, damit keine teure Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich wird.

    Bezüglich der Beteiligung musst Du bei der Firma anfragen, an der Du Dich beteiligen willst. Die kann Dir die Voraussetzungen dafür mitteilen. Ich habe da keine Erfahrung.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Peter

    PS: Einen Grund für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss man nicht angeben (gibt dafür auch gar kein Feld auf dem Vordruck des BVA). Das ist rechtswidriges Verhalten seitens der "Behörden".

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Günter

    Kommentar 31 von 135
    13.12.2020 14:36:06 Uhr

    Hallo Peter,

    Danke für die Antwort.

    Ich habe etwas "Pech". Meine Vater ist am 27.02.1914 geboren.
    Gibt es (Übergangs-) Fristen ins Jahr 1914 hinein?

    Ich habe unser Familien-Stammbuch gefunden. Dort steht 1. dass mein Vater bei meiner Geburt verheiratet war und 2. seine Eltern waren ebenfalls verheiratet. Leider jedoch steht bei meinem Opa kein Geburtsdatum.
    Eine Staatsangehörigkeit ist ebenfalls nicht ersichtlich. Ist es bereits ein Beleg dass das Stammbuch deutschsprachig ist?
    Ist das lokale Standesamt die einzige Möglichkeit, um an die Informationen zu kommen? Oder gibt es ein Zentralregister?
    Gibt es Anwälte, welche mich unterstützen können?

    Viele Fragen, aber jetzt will ich es wissen...

    Viele Grüße

    Günter
  • Peter (Admin)

    Kommentar 32 von 135
    14.12.2020 07:39:23 Uhr

    Hallo Günter,

    bevor die Frage nach einer "Übergangsfrist" beantwortet werden kann, muss man sich fragen, warum bis vor 1914 Nachweise verlangt werden?

    Ich hatte das einmal vor längerer Zeit einen Mitarbeiter beim BVA gefragt, der mir darauf aber keine Antwort gegeben hat. Nicht, weil er es nicht wusste, sondern, weil er nicht durfte.

    Auffallend ist, dass in den Vorschriften der BRD der 1. Januar 1914 als Stichtag genannt wird. Der Tag, an dem das RuStAG in Kraft getreten ist. Demnach möchte man Nachweise haben, die einen Vorfahren betreffen, der nicht nach dem RuStAG seine Staatsangehörigkeit erworben hat, sondern nach dem Gesetz über den Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit.

    Der gravierendste Unterschied in beiden Gesetzen ist die Tatsache, dass Deutsche, die nach dem Gesetz über den Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit ihre Staatsangehörigkeit erworben haben, diese durch 10-jährigen Aufenthalt im Ausland wieder verloren haben.

    Ich kann die Frage dennoch nicht beantworten. Rufe doch einmal beim BVA oder Deiner zuständigen Stelle an und frage, ob sie sich mit Deinem Vater zufrieden geben. Falls ja, frage auch, warum immer von Nachweisen vor 1914 gesprochen wird. Vielleicht erhältst Du eine nachvollziehbare Antwort darauf und kannst sie uns mitteilen.

    * * *

    Ein deutschsprachiges Stammbuch wird meiner Einschätzung nach nicht als Nachweis akzeptiert, dass alle darin aufgeführten Vorfahren auch Deutsche waren. Aber auch hier fragst Du am besten diejenigen, die darüber entscheiden.

    * * *

    Für im Ausland geborene Deutsche, gibt es noch das Standesamt I in Berlin, das Unterlagen haben bzw. besorgen könnte. Das kann aber leicht viele Monate dauern.

    Ich würde mich mit Deinem Anliegen an ein Forum für Ahnenforschung wenden, die haben hier mehr Erfahrungen, als ich. Es besteht auch immer die Möglichkeit einen Anwalt oder auf Ahnenforschung spezialisierten Agenten vor Ort zu beauftragen. Die Suchmaschine Deines Vertrauens sollte Dir hier schnell weiterhelfen können.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Peter

    PS: Melde Dich gerne wieder, wenn Du etwas erfahren oder gar den Ausweis erhalten hast.
  • Gast

    Kommentar 33 von 135
    17.12.2020 21:53:58 Uhr

    Hallo Peter,

    heute melde ich mich mal wieder hier auf der Homepage.
    Ich wollte einen Eigentümernachweis vom Katasteramt haben.
    Man erklärte zuerst - man ist nicht zuständig und hat mich
    auf das Grundbuchamt verwiesen. Nach mehrmaligem wiederholen
    das ich das fürs Ausland brauche und ich mit dem Vorgesetzen sprach
    habe ich meine Urkunde bekommen.
    Viele Grüße und schöne Weihnachten
    Thorsten
  • Gast

    Kommentar 34 von 135
    17.12.2020 22:37:54 Uhr

    Thema Datenvollauskunft

    Hallo Peter,

    ich habe eine Daten-Vollauskunft aus dem Melderegister
    beantragt - dort ist auch der Nachweis für die Staatsan-
    gehörigkeit eingetragen.

    Wie ist das mit dem Geburtenregister?
    Auf Seite 2 steht Staatsangehörigkeit.
    Dort ist nichts eingetragen. Muss dann
    dort nicht auch der Eintrag erfolgen?

    Folgende Rückmeldung habe ich dazu bekommen:
    Die Konfession wird bei einer Geburtsbeurkundung nicht eingetragen, da eine Person zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht getauft ist.

    - Die Staatsangehörigkeit bzw. das Recht der Namensführung wird im Geburtenregister nur eingetragen, wenn diese nicht deutsch ist

    - Die Geburt der Eltern wird im Geburtenregister des Kindes nicht eingetragen, nur auf die Eheschließung der Eltern wird hingewiesen.
    Welche Angaben im Geburtenregister zu beurkunden sind können Sie auch § 21 (1) PStG entnehmen.
    Somit sind die Angaben vollständig!

    Wird hier nichts eingetragen so wie im Melderegister?

    Wie ist das mit einer Lebenderklärung?
    Es ist darüber viel im Internet zu lesen,
    dass man das zum Geburtenstandesamt
    senden soll.
    Wo wird die Eingetragen?

    Hat man nicht Auskunftsrecht nach §§19, 34 BDSG
    Welche Daten über einen wo gespeichert sind?
    Die Auskunftserteilung erfolgt auf Antrag des Betroffenen
    uns ist gegenüber Behörden immer unentgeltlich?
    Gilt dies nicht auf für das Geburtenstandesamt?

    Eine „Daten-Vollauskunft“ an sich gibt es beim Standesamt nicht. Allerdings kann ich Ihnen gerne einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister ausstellen,

    aus dem Sie alle beim Standesamt registrierten Daten Ihres Geburtseintrags entnehmen können. Dieser kostet 12 €.

    Danke für die Rückmeldung.
    Viele Grüße
    Thorsten
  • Gast

    Kommentar 35 von 135
    17.12.2020 23:29:11 Uhr

    Thema Gericht:

    Hallo Peter,
    noch ein neuer Beitrag von mir.
    Verhalten vor Gericht.

    Du schreibst:
    Wenn man den Staatsangehörigkeitsausweis hat besteht die Ausweismöglichkeit als natürliche Person (mit Recht auf BGB, Menschenrechte etc.), da im Staatsangehörigkeitsausweis korrekt "Familienname" steht.

    Die Gerichte haben eigentlich die Aufgabe im Melderegister nachzuschauen.
    Das tun sie aber nicht.
    Die Gerichte schreiben immer die juristische Person an. D.h. eigentlich,
    dass man die Briefe wieder zurückschicken sollte mit dem Vermerk
    falsche Person.
    Erwidert man auf den Brief nicht /Klageabweisung, bekommt man ein Versäumnisurteil....

    Ist es richtig, sobald man den Brief erwidert, man automatisch die treuhanderschaft übernimmt und damit der Willkür der BRD-Gericht ausgeliefert ist.
    Ist es nicht besser zu schreiben:
    Die von Ihnen angeschriebene juristische Person wird hier nur in Form des Administrators sowie in der Begünstigung übernommen. Die Organische Trägerschaft, Treuhand, wird abgelehnt. Treuhänder ist die BRvD, siehe Treuhandgesetz sowie EGBGB §10.
    Der Administrator stellt fest, dass die angeschriebene Person auf Ihrem Schreiben Vorname, Name mit meiner Person Vorname [Mann aus dem Hause Familienname], absichtlich und vorsätzlich verwechselt wird. Sie hätten Ihrer Remonstrationspflicht laut BRD-Gesetz nachkommen müssen, was Sie aber vorsätzlich unterlassen haben. Beweis: Siehe die Identität meiner natürlichen Person mit der ich mich durch meinen Familiennamen auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis ausweise. Gemäß § 28 PAuswV Abs. (1) tragen natürliche Personen einen Familiennamen und einen Vornamen, juristische Personen einen Namen (HGB §17).

    Ich weise Sie an nachfolgende Gesetze der BRvD einzuhalten und danach zu handeln.
    HGB §17 (Die Firma des Kaufmanns ist der Name) also juristische Person
    EGBG §6 Ordre Public
    EGBG $7 Rechtstellung
    EGBG $10 (Treuhänder der juristischen Person)
    EGBGB §5 Abs.1 (ist die Person auch Deutscher, geht die Rechtstellung vor)
    Rustag 1913 Nr-4 (Deutscher nur nach Abstammung)
    EGBG § 50 (die Reichsgesetze sind in Kraft)
    Völkerrecht HLKO §43

    Ich freue mich auf Deine Rückmeldung zu diesem Thema.

    Viele Grüße
    Thorsten

  • Werbung
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    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 36 von 135
    18.12.2020 13:03:16 Uhr

    Hallo Thorsten,

    danke für Deine Rückmeldung bezüglich Katasteramt. Hier wäre noch wichtig gewesen, ob der Staatsangehörigkeitsausweis verlangt wurde oder nicht, weil ich telefonisch die Auskunft erhalten hatte, dass er angeblich nicht benötigt wird.

    * * *

    Mit dem Geburten-/Melderegister kenne ich mich nicht gut aus und kann dazu auch nicht viel schreiben. Ich stimme aber damit überein, dass eine Erstauskunft nach Artikel 15 Absatz 3 der DSGVO kostenlos sein sollte.

    Mir persönlich wäre es egal, ob auch im Geburtenregister die Staatsangehörigkeit meiner Person verzeichnet ist. Wichtig ist, dass man den richtigen Eintrag im EStA-Register hat (Geburt (Abstammung)).

    * * *

    Eine Lebenderklärung halte ich für Unsinn. Wen oder was will man "lebendig" erklären? Im künstlichen Rechtssystem haben wir es immer nur mit toten Personen zu tun, seien es juristische (z. B. Firmen) oder natürliche (=Menschen). Eine juristische oder natürliche Person ist immer ein Stück Papier (z. B. Firmengründung/Geburtsurkunde). Das wird auch durch noch so viele Erklärungen und Blutsstropfen nicht lebendig.

    Kann sein, dass ich mich täusche, aber meiner Erfahrung nach, handeln die Angestellten in der Verwaltung strikt und ausschließlich nach ihren "Gesetzen" und Verwaltungsvorschriften. Meines Wissens nach, enthalten dieses keine Bezüge zu "Lebenderklärungen" oder "Personenstandserklärungen". Demnach wird auch nichts eingetragen, wenn man solche Erklärungen ans Standesamt etc. schickt.

    * * *

    Woraus schließt Du, dass die Gerichte nicht im Melde- und/oder EStA-Register nachsehen? Und wie stellst Du fest, dass sie nicht die natürliche Person anschreiben? Ich hoffe nicht, anhand der Art und Weise, wie man den Namen Deiner Person schreibt?

    Meines Wissens nach gibt es im System nur 1 Person für jeden. Ohne Nachweis der Staatsangehörigkeit ist das juristisch eine Firma (=juristische Person). Mit Nachweis bekommst Du keine zweite Person, sondern Deine einzige Person bekommt einen anderen Status im System, nämlich "natürliche Person".

    Selbst, wenn eine Einrichtung Deinen Namen aus Deiner Sicht (versehentlich oder absichtlich) falsch schreiben würde, würde sich damit der Status Deiner Person nicht ändern. Der Personenstatus ist unabhängig von der Schreibweise des Namens (leider auch so ein Gerücht, das im Netz umhergeistert, Stichwort "CAPITIS DIMINUTIO" im Black's Law Dictionary).

    Mit dem Treuhand-/Handelsrecht kenne ich mich auch nicht gut aus und kann hier nicht weiterhelfen. Es sollte aber jedem klar sein, dass "Gerichte" machen können, was sie wollen, solange es keine Instanz gibt, die sie zur Rechenschaft ziehen.

    Man wird in diesem System ohnehin dazu genötigt die Religion "BRD" anzunehmen, in der Betroffene keine Schreiben bekommen, die eigenhändig unterschrieben sind, sondern jeder glauben muss, dass alles seine Richtigkeit hat. In so einem System ist der Willkür Tür und Tor geöffnet und ich würde mich von dem Gedanken verabschieden "Recht" zu bekommen, wenn ich mit meiner Person vor Gericht gehe oder diese dorthin zitiert wird.

    Viele Grüße
    Peter
  • Fritz

    Kommentar 37 von 135
    07.01.2021 15:57:45 Uhr

    Guten Tag Peter,
    dieses Land fürchtet den Staatsgehörigkeitsausweis wie den Teufel... anders kann ich deren Verhalten nicht verstehen.
    Zu mir: Ich habe diesen Ausweis beantragt, wurde dann aufgefordert div Unterlagen im Original und amtl. bestätigt inzureichen.
    Daten liegen bis März 1913 dem Amt vor. Meine Eltern, also Vater sowie Mutter sind laut Unterlagen Blutdeutsche.
    Nun da alles vorliegt, kommt dieser "Beamte" und verlangt die Notwendigkeit dieses Ausweises von mir.
    Ich habe schon 2 Rechtsanwälte befragt, und beide erklärten mir nebulös, sie hätten auf die deutsche Verfassung geschworen, ect. und sie könnten mir nicht helfen.
    Dem Amt ist bekannt , dass ich nach Süd-Ost-Asien auswandern will und mir ein Haus kaufen möchte. Evt. steht auch eine Adoption an , damit wir einen Erben hätten.
    Sehen Sie hier einen Weg zum Erfolg?

    Liebe Grüße und noch eine gutes Neues Jahr ,
    Fritz aus dem CUXLAND
  • Peter (Admin)

    Kommentar 38 von 135
    08.01.2021 06:19:54 Uhr

    Guten Morgen Fritz,

    "Nun da alles vorliegt, kommt dieser "Beamte" und verlangt die Notwendigkeit dieses Ausweises von mir."

    Um welchen Ausweis geht es dabei? Um einen Staatsangehörigkeitsausweis des Vorfahrens?

    Einen "erfolgversprechenden" Weg in einem Willkürsystem gibt es leider nicht und ist auch immer vom Einzelfall abhängig. Wurde denn der Antrag bereits mit einem Bescheid abgelehnt? Wenn nicht, würde ich mich an den Vorgesetzten wenden.

    Wenn ja, macht es in der Regel keinen Sinn, den vorgeschriebenen Weg mit Widerspruch, Klage, etc. zu gehen (siehe meinen Kommentar Nr. 4 vom 12.09.2019, sowie Kommentar Nr. 8 vom 10.01.2020).

    Was als letzte Möglichkeit bleibt, ist ein inoffizieller Staatsangehörigkeitsausweis . In wie weit dieser im Ausland anerkannt wird, ist jedoch mangels Praxiserfahrung nicht bekannt, mit Sicherheit aber besser als nichts.

    Viele Grüße
    Peter
  • Fritz

    Kommentar 39 von 135
    08.01.2021 11:03:21 Uhr

    Guten Tag Peter,
    Es dreht sich um einen staatsangehörigkeitsausweis für meine Person.
    Ich habe mittlerweile eine weitere Anfrage bei einem Anwalt gestellt, man darf gespannt sein.
    LG Fritz.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 40 von 135
    08.01.2021 11:42:23 Uhr

    Was Du schreibst ist nicht ganz nachvollziehbar, Fritz. Aus den bisherigen Informationen ergibt sich, dass Du einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hast und dann der "Beamte" plötzlich einen Staatsangehörigkeitsausweis von Dir verlangt. Ist ein Widerspruch in sich.

    Mit dem Rechtsanwalt will ich Dir keine Hoffnung machen. Es geht nicht um Recht, sondern um die Durchsetzung politischer Interessen. Die "Rechtsanwälte", "Richter", etc. tun das, was von den Politikern vorgegeben wird, die wiederum das tun, was von den Kontrollfreaks vorgegeben wird und diese wollen keine souveränen Staatsangehörigen, sondern unmündiges Firmenpersonal.

    Gruß
    Peter

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Fritz

    Kommentar 41 von 135
    08.01.2021 12:04:51 Uhr

    Hallo Peter,
    also ich habe diesen Ausweis für mich persönlich beantragt, also für meine Person.
    Nachdem ich diesem Beamten alle Unterlagen, wie angefordert, bei gebracht habe, verlangt er nun die " Notwendigkeit " für diesen Ausweis.
    Er vertritt die Meinung , dass ich bereits nachweisbar Deutscher wäre...
    Ich sage ja, die fürchten diesen Ausweis...
    LG Fritz.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 42 von 135
    08.01.2021 12:10:04 Uhr

    Ah, ok, dann frage bitte nach der gesetzlichen Grundlage, in der steht, dass ein Grund für die Ausstellung angegeben werden muss.

    Ich würde mich aber ab jetzt an den Vorgesetzten wenden.
  • Fritz

    Kommentar 43 von 135
    08.01.2021 12:34:59 Uhr

    Hallo nochmal,
    also ich habe diesen Beamten nochmal angeschrieben und werde nach weiterer Ablehnung seinen Vorgesetzten, Köln sowie Herrn Seehofer anschreiben.
    Auf alle Fälle lasse ich nicht locker, mir reicht es, dass ich 75 Jahre von diesem Verein vera[zensiert] wurde!
    Dir alles Gute,
    ich komme nochmal zurück, ich melde mich,...
    Gruß Fritz.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 44 von 135
    08.01.2021 14:29:29 Uhr

    Danke, Fritz, ich wünsche Dir viel Erfolg und Gottes Segen.

    Und ja, melde Dich gerne wieder, egal, wie es ausgegangen ist.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 45 von 135
    19.01.2021 15:42:49 Uhr

    Hallo Peter,

    ich habe gerade gestern Deine Seite entdeckt und bin ganz begeistert von Deinen Themen. Meine Frau und ich versuchen seit einem dreiviertel Jahr unsere Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen. Wir leiden etwas unter der Behördenwillkür, da der Sachbearbeiter sich weigert, unseren Antrag zu bescheiden. Insofern bin ich froh, dass Du auf ID-Cards hinweist. Da Du auch die Erklär-Videos gemacht hast, kannst Du mir vielleicht sagen, wer für die Seite verantwortlich ist. Wir würden dort gerne unseren vorläufigen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Wird mit den Daten vertraulich umgegangen? Hat dieses Portal etwas mit www.gelberschein.net zu tun? Dort haben wir auch schon viele und gute Infos bekommen.

    Grüße von Uwe

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    Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 46 von 135
    19.01.2021 16:35:38 Uhr

    Hallo Uwe,

    danke für euer Interesse.

    Die Seite idcards.me entspringt meiner Feder und hat keine Beziehung zu gelberschein.net (siehe auch Beitrag Ausweise mit Familienname).

    Derzeit hat außer mir, keiner Zugriff auf E-Mails oder Daten. Die Seite ist auf einem eigenen virtuellen Server (VPS) gehostet. Für den Server bin auch ich alleine zuständig. Am Server verbleiben nach einer abgeschlossenen Bestellung nur noch Hashwerte von Daten, die keine Rückschlüsse auf getätigte Bestellungen ziehen lassen. Weitere Informationen gibt es in der Datenschutzerklärung .

    Solange ihr noch keinen Bescheid habt, würde ich keinen inoffiziellen Staatsangehörigkeitsausweis auf idcards․me beantragen. Auf den Bescheid würde ich bestehen, weil ihr sonst keinen offiziellen Nachweis habt, dass ihr einen Antrag gestellt habt und man das später einmal zu eurem Nachteil auslegen könnte. Bei der Beantragung auch immer auf das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Kapitel IV – Verfahren in bezug auf die Staatsangehörigkeit, Artikel 10 – Bearbeitung der Anträge) verweisen und fragen, warum das in der BRD offenbar nicht gilt?

    Deinem Kommentar entnehme ich, dass die Seite idcards․me nicht vertrauenswürdig erscheint. Ich wäre Dir dankbar, wenn Du Vorschläge hättest, wie man das verbessern kann.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 47 von 135
    20.01.2021 00:05:45 Uhr

    Hallo Peter,

    vielen Dank für Deine prompte Antwort. Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Nach unserer Antragstellung gab es zwei Schriftwechsel zwischen dem Sachbearbeiter des Landkreises und uns. Beide Schriftwechsel wurden von RuStAG-Deutschen (von Teamspeak gelberschein.net und von unserem Stammtisch) begleitet. Unser Feststellungsantrag und die beiden folgenden Antwortschreiben auf die Briefe des Sachbearbeiters wurden jeweils mit Einschreiben/Rückantwort versendet. D. h. wir haben dadurch schon einen offiziellen Nachweis für unseren Antrag.

    In unserem dritten Brief haben wir mit einer Klage vor dem IStGH in Den Haag gedroht. Das ist jetzt drei Monate her. Seitdem gibt es keine Antwort mehr. Der letzte Satz des Sachbearbeiters war: "Ihr Antrag ist vor diesem Hintergrund [fehlendes Sachbescheidungsinteresse] als unzulässig zu betrachten und wird daher von mir nicht beschieden werden." D. h. ich bekomme weder eine Ablehnung noch eine Annahme meines Antrages. Da der Verwaltungsakt mit unserem Einreichen des Antrages ausgelöst wurde, haben wir alles getan um die Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen, und wir haben auch einen Nachweis darüber.

    Welche Möglichkeiten hätte ich denn noch? Da wir den Personalausweis so bald wie möglich zurückgeben wollen, würden wir gerne den vorläufigen Staatsangehörigkeitsausweis bestellen.

    Zu dem Punkt der Seriosität: Die Seite ID Cards wirkt seriös und ist sehr gut gestaltet. Da man aber gelegentlich in die Irre geleitet wird, habe ich mir angewöhnt, immer das Impressum zu lesen, damit ich den Urheber der Inhalte prüfen kann. Aber ich habe Deinen Vornamen gestern Abend nicht so schnell gelesen. Also Du kannst alles so lassen!

    Grüße von Uwe
  • Peter (Admin)

    Kommentar 48 von 135
    20.01.2021 07:54:00 Uhr

    Danke für Deine Rückmeldung, Uwe.

    Ja, vermutlich reicht ein eingereichter Antrag auch aus, in eurem Fall wurde er ja per Einschreiben verschickt.

    Mit dem internationalen Strafgerichtshof habe ich mich schon länger nicht mehr beschäftigt, war aber der Meinung, dass man dort nur "Staaten" und keine Einzelpersonen verklagen kann?

    Der nächste Schritt ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten des störrischen Sachbearbeiters. Wieder mit Verweis auf das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit.

    Es könnte sein, dass sich danach etwas tut, weil man mit dem "arbeitsunwilligen" Sacharbeiter eventuell eine Art "Filter" eingerichtet hat, um zu sehen, wie wichtig der Ausweis dem Antragssteller ist. Wer auf der untersten Ebene schon aufgibt, für den scheint der Ausweis in der Tat nicht erforderlich zu sein.

    Den Personalausweis würde ich unabhängig davon zurückgeben, weil der inoffizielle Staatsangehörigkeitsausweis kein Ersatz für den Personalausweis ist. Dazu gibt es auf idcards.me den Identitätsausweis .

    Danke für die Erklärung bezüglich des Impressums.

    Viele Grüße
    Peter
  • thomas

    Kommentar 49 von 135
    01.02.2021 15:22:23 Uhr

    Hallo!

    Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat? Mir gefällt die Idee ganz gut. Ich habe einen Staatsangehörigkeitsausweis und einen Esta-Registereintrag nach § 4. Abs. 1 RuStAG. Was kostet das alles insgesamt mit drucken des Ausweises?
  • Peter (Admin)

    Kommentar 50 von 135
    01.02.2021 16:29:05 Uhr

    Hallo thomas,

    der Ausweis kostet 9,50 Euro inkl. 2,- Euro Jahresgebühr für den Speicherplatz der hochgeladenen Dokumente.

    Bisher habe ich keine Firma gefunden, welche die auf idcards.me angebotenen Ausweise in brauchbarer Qualität druckt. Somit obliegt der Ausdruck dem Käufer.

    Im Falle des Staatsangehörigkeitsausweises ist das Ausdrucken für Smartphonebesitzer jedoch nicht erforderlich, um den Ausweis in der Praxis nutzen zu können (siehe Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der... ).

    Gruß
    Peter

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Natali

    Kommentar 51 von 135
    09.02.2021 22:11:07 Uhr

    Hallo Peter!

    Ich bin erst seit ein paar Tagen auf deine Seite aufmerksam geworden und mich interessiert das Thema Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG.

    Ich bin in der ehemaligen UDSSR geboren, bin aber deutscher Abstammung.

    Bin 1991 nach Deutschland als Spätaussiedler mit meinen Eltern gekommen, besteht die Möglichkeit in meinem Fall so einen Ausweis zubekommen?

    In meinem Fall, weiß ich gar nicht ob es möglich ist die ganzen Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, usw... von meinen Vorfahren zubekommen. Meine Eltern haben Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, ist das was mir helfen könnte?

    Würde mich Freuen über deine Antwort.

    Liebe Grüße
    von Natali
  • Peter (Admin)

    Kommentar 52 von 135
    10.02.2021 10:35:09 Uhr

    Hallo Natali,

    den Antrag sollte jeder stellen, der vermutet, dass er deutsche Vorfahren hat. Die "Behörden" haben meines Wissens nach Zugriff auf nicht öffentlich verfügbare Dokumente, Urkunden, etc. mit deren Hilfe sie sehen können, ob Deine Person von Deutschen abstammt.

    Für den Fall, dass meine Vermutung nicht stimmen sollte, oder nicht immer alle Urkunden intern verfügbar/einsehbar sind, bzw. die Sachbearbeiter nicht bis vor 1914 gehen wollen, ist zu empfehlen, den Antrag mit allen beschaffbaren Nachweisen einzureichen.

    Welche Nachweise angenommen werden, ist im Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes beschrieben, dazu zählen auch Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweise:

    "Unterlagen, die Rückschlüsse auf die deutsche Staatsangehörigkeit zulassen
    ...Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz,...Vertriebenenausweise"

    Die Beschaffung von Urkunden aller Vorfahren, kann sich in der Tat als schwierig und langwierig erweisen, ist jedoch nicht von vornherein aussichtslos.

    Helfen können Standesämter, Kirchen, das Standesamt I in Berlin, private Ahnenforscher, Anwälte, sowie Plattformen und Foren über Ahnenforschung.

    Wichtig ist, dass alle Unterlagen als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Hat man keine Originale, sollte man immer 2 beglaubigte Kopien je Urkunde anfordern für den Fall, dass sie einem nicht zurückgegeben werden.

    Viel Erfolg bei der Antragsstellung!

    Gruß
    Peter
  • Thomas Winkelvoß

    Kommentar 53 von 135
    17.02.2021 12:37:34 Uhr

    Hallo Peter,

    seit ein paar Monaten bin ich dabei die erforderlichen Unterlagen zusammen zu stellen. Das ist gelungen.

    Heute habe ich mich durchgerungen hier in Bielefeld beim zuständigem Amt für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten einen Termin zu vereinbaren. Die Dame am Telefon fragte mich ob ich ein berechtigtes Interesse nachweisen könnte.

    Bisher habe ich nirgendwo etwas in der Richtung gelesen. Hat die Dame bzw. das Amt unrecht?

    Freundliche Grüße
    Thomas Winkelvoß
  • Peter (Admin)

    Kommentar 54 von 135
    17.02.2021 12:58:24 Uhr

    Danke für Deinen Kommentar, Thomas.

    Das "berechtigte Feststellungsinteresse" gab es vor ein paar Jahren noch nicht und es gibt meines Wissens nach dafür auch keine gesetzliche Grundlage.

    Die Politiker wollen damit lediglich verhindern, dass der BRD das Personal ausgeht. Das ist der einzige Grund für das Verlangen eines "berechtigten Feststellungsinteresse".

    Frage die Dame doch, ob es für das "berechtigte Feststellungsinteresse" eine gesetzliche Grundlage gibt und sollte sie das wider Erwarten bejahen, lasse Dir diese geben.

    Wenn sie die Frage wahrheitsgemäß verneint, dann frage sie, warum sie sich dann nicht an die Gesetze hält und den Antrag wie gestellt bearbeitet?

    Frage auch, ob das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit bei ihrer "Behörde" Anwendung findet oder ob es ignoriert wird, denn darin wird die Bearbeitung der Anträge verlangt (siehe Kapitel IV – Verfahren in Bezug auf die Staatsangehörigkeit, Artikel 10 – Bearbeitung der Anträge).

    Falls sie etwas von "Dienstanweisung" faselt, mache sie freundlich darauf aufmerksam, dass es ihre Pflicht ist, nach Gesetzen zu handeln und sollte eine Dienstanweisung gegen ein Gesetz verstoßen, sie diese nicht zu befolgen, sondern zu reklamieren hat (siehe § 63 BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit - dejure.org ). Weil die SachbearbeiterInnnen aber Angst haben, machen sie das nicht - armes Deutschland.

    Melde Dich gerne wieder, insbesondere, sollte der Antrag doch noch bearbeitet werden.

    Viele Grüße
    Peter
  • Gast

    Kommentar 55 von 135
    17.02.2021 13:53:22 Uhr

    Danke sehr für die schnelle Antwort.

    Wenn ich gleich wieder zu Hause bin werde ich um einen Termin bitten und in der E-Mail auf die von Dir aufgeführten Hinweis freundlich hinweisen.

    Grüße Thomas

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    Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 56 von 135
    17.02.2021 13:55:32 Uhr

    Viel Erfolg!
  • Gast

    Kommentar 57 von 135
    17.02.2021 18:42:05 Uhr

    Hallo Peter,

    bei meinen Nachforschungen der letzten Stunden u. a. zum berechtigten Interesse stieß ich auf folgenden Hinweis:

    [Link zu Trollseite von Admin entfernt]

    Insbesondere auf folgenden Satz:

    "Jeder Deutsche ist in der BRD seit dem 8.12.2010 staatenlos!"

    Ein berechtigtes Interesse wäre schon meine Staatenlosigkeit zu beenden.

    Des weiteren fand ich folgendes und frage mich "ist das Echt?"

    [Link zu Trollseite von Admin entfernt]

    Fragen über Fragen....

    Grüße Thomas
  • Peter (Admin)

    Kommentar 58 von 135
    17.02.2021 21:31:38 Uhr

    Jede Person, die noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt, geht nur als vermutete(r) Deutsche(r) durchs Leben und ist defacto staatenlos (siehe Deutscher-Bundestag-Drucksache-1903516.pdf ). Das war auch schon vor dem 8. Dezember 2010 so.

    Zum zweiten, entfernten Link: Nein, das ist nicht echt, sondern ein Fake. Der Erhard Lorenz, der diese ganzen Seiten betreibt, ist genau so wenig legitimiert, "Staatsoberhaupt", "Regierungspräsident", "Reichsdruckerei" etc. zu spielen, wie Du oder ich. Der tut einfach so, als ob und viele fallen darauf herein.

    Was er dort anbietet, kann man sich an die Wand (ins Klo?) hängen, mehr Wert haben die selbst hergestellten Papiere aber nicht.

    Anders ist es auf der Seite ID CARDS - Ausweise und Willenserklärungen . Die dort angebotenen Ersatzstaatsangehörigkeitsausweise unterscheiden sich grundlegend. Die hochgeladenen Nachweise können von jeder Person (Polizist, Sachbearbeiter etc.) selbst eingesehen und auf Glaubwürdigkeit hin geprüft werden. Auch ist der Bescheid inkl. Rechtsgrundlagen einsehbar, der zur Ausstellung des Ausweises geführt hat. Zudem werden alle Entscheidungen an das Bundesverwaltungsamt zur Eintragung ins iEStA-Register übermittelt.

    Das alles gibt es beim Erhard und Nachahmern nicht.

    Es ist durchaus richtig, dass die Tatsache, dass Personen ohne Staatsangehörigkeitsausweis staatenlos sind, ein berechtigtes Feststellungsinteresse darstellt - allerdings nur aus der Sicht des Antragsstellers.

    Aus Sicht des Sachbearbeiters ist das "Verschwörungsgefasel" von angeblichen " Reichsbürgern". Er würde einfach behaupten, dass das nicht stimmt:

    "Sie sind natürlich nicht staatenlos, wer erzählt Ihnen denn so einen Unsinn? Das haben Sie bestimmt aus dem Internet, nicht wahr?"

    Daher dieses Argument besser nicht verwenden, insbesondere nicht, solange Du das Thema noch nicht vertieft hast.

    Du solltest zunächst versuchen die Bearbeitung des Antrags durchzusetzen, notfalls beim Vorgesetzten. Bekommst Du dann keinen Ausweis, kannst Du noch immer einen Ersatzstaatsangehörigkeitsausweis über idcards.me beantragen.
  • Gast

    Kommentar 59 von 135
    18.02.2021 10:30:38 Uhr

    Danke für die ausführliche Antwort.

    Ich arbeite immer noch an der eMail. ;-)

    Grüße Thomas
  • Nicole

    Kommentar 60 von 135
    04.03.2021 12:58:37 Uhr

    Hallo Peter,

    ich bin vor einigen Tagen auf dieses Thema gestossen - durch Zufall.
    Nun habe ich etwas weiter recherchiert und bin auf deine Seite gestossen.

    Ich bin schier fassungslos, haben sich doch die letzten Monate schon einige Offenlegungen ereignet, die auch schon kaum zu fassen und zu ertragen sind.

    Ich möchte mich auch an dieser Stelle recht herzlich für diese äußerst interessante und ausführliche Aufklärung bedanken!

    Nun wird mir auch klar warum keiner mehr die Gesetze achtet.

    Nun aber zu meiner Frage. Meine Familienkonstellation ist etwas kompliziert und benötige dazu eine Information.

    Ich bin adoptiert, kenne aber meinen leiblichen Vater. Meine Mutter war zu meiner Geburt nicht verheiratet. Muss ich somit die Abstammung der deutschen Staatsbürgerschaft über meine Mutter prüfen?

    Ist die Adoption an dieser Stelle noch relevant?

    Ich bin in der ehemaligen DDR geboren. Ist dies relevant?

    Mein Lebensgefährte ist Chile/Spanien. Trifft diese Staatenlosigkeit dort auch zu?

    Vielen Dank für eine Information.

    Schöne Grüße
    Nicole

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 61 von 135
    04.03.2021 15:10:54 Uhr

    Hallo Nicole,

    ob die Adoption bei den Sachbearbeitern der BRD relevant ist, weiß ich nicht. Ich hatte meine Anträge nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 gestellt und damit das angepasste BRD-StAG ausgeklammert.

    Gemäß §5 dieses RuStAGs wäre die Vaterlinie nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Legitimation vorliegt. Das wäre der Fall, wenn der leibliche Vater nach der Geburt des Kindes die leibliche Mutter geheiratet hätte. Eine Adoption ist nicht ausreichend, sei sie durch den leiblichen Vater oder einen anderen Mann erfolgt.

    Im vorhergehenden Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und
    Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 wird dies noch verdeutlicht:

    "[1] Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird fortan nur begründet:

    1) durch Abstammung (§. 3.),
    2) durch Legitimation (§. 4.),
    3) durch Verheirathung (§. 5.)
    4) für einen Norddeutschen durch Aufnahme und (§§. 6. ff.)
    5) für einen Ausländer durch Naturalisation

    [2] Die Adoption hat für sich allein diese Wirkung nicht."

    Gemäß diesen beiden Gesetzen ist eine Ableitung über die Mutter vorzunehmen, sofern sie Deutsche ist/war, wovon ich einmal ausgehe.

    Der Geburtsort spielt keine Rolle, weder bei Dir noch bei Deinen Vorfahren. Die Staatsangehörigkeit wird ausschließlich durch Vererbung weitergegeben und nicht durch den Geburtsort erworben (machen leider viele falsch).

    Wenn Dein Lebensgefährte weder in die BRD einpersonalt wurde (aus Täuschungsgründen wird in der BRD stattdessen der Begriff "Einbürgerung" verwendet), noch seine eigentliche "Staatsangehörigkeit" bei einer Einpersonalung aufgegeben hat, dann besitzt er die "Staatsangehörigkeit" seines Heimatlandes.

    Den Begriff habe ich in Anführungszeichen gesetzt, weil es weltweit kaum noch echte Staaten gibt. Das Deutsche Reich ist eine Ausnahme, weil es handlungsunfähig ist und es damit nicht in eine privatrechtliche Struktur eingebunden werden kann. Dazu bräuchte es eine handlungsfähige Regierung, die dazu legitimiert wäre und die wir nicht haben.

    Alles andere ist eben Privatrecht (z. B. auch die gesamte EU), in welcher es eine Firmen-/Vereinszugehörigkeit, aber keine hoheitliche Staatsangehörigkeit mehr gibt.

    Viele Grüße
    Peter
  • Gast

    Kommentar 62 von 135
    14.04.2021 09:40:32 Uhr

    Lieber Peter,
    wie ordnest du in diesem Zusammenhang die Verfassunggebende Versammlung ein, die in Deutschland ausgerufen wurde. Ich denke es sind verschiedene.
    Stellt diese das Recht der natürlichen Person wieder her oder bewirkt sie das Gegenteil?
  • Peter (Admin)

    Kommentar 63 von 135
    14.04.2021 11:27:14 Uhr

    Hallo,

    das Problem, das jede Verfassung gebende Versammlung hat, ist die Definition des Staatsvolkes. Möchte man das Deutsche Reich erhalten oder meinetwegen auch einen neuen Staat "Deutschland" gründen, so müsste man zunächst feststellen, wer abgestammter und damit echter Deutscher ist. Erst danach ließe sich mit diesen Deutschen eine ordentliche Versammlung einberufen. Auch Artikel 146 im Grundgesetz kann nur von nachgewiesenen Deutschen umgesetzt werden, nicht von vermuteten Deutschen oder gar Ausländern.

    Auf der Seite https://www.verfassunggebende-versammlung.com/ wird davon ausgegangen, dass alle, die in der BRD leben, zum Staatsvolk gehören:

    "Jeder Bürger, der im Geltungsbereich dieser Verfassunggebenden Versammlung lebt, wohnt und/oder arbeitet, ist seit dem 11. Oktober 2015 von der Verfassunggebenden Versammlung rechtlich erfasst."

    Einmal abgesehen davon, dass der Begriff "Bürger" in die Irre führt, weil damit sowohl BRD-Personal (= Bundesbürger), als auch nachgewiesene Staatsangehörige gemeint sein können (= Staatsbürger), zerstört man damit die Deutschen Völker und schafft einen Brei, den kein abgestammter Deutscher haben möchte.

    Rein praktisch ist es so, dass die BRD die Gewalt auf deutschem Boden hat und daran auch keine Versammlung mittelfristig etwas ändern wird. Wer also nicht warten will, bis vielleicht eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von einem Mischmasch aus Nationen und Kulturen verabschiedet wurde, der hat aktuell nur die Möglichkeit mit dem Staatsangehörigkeitsausweis der BRD den Status seiner Person im System zu ändern.
  • thomas

    Kommentar 64 von 135
    14.04.2021 13:05:52 Uhr

    Hallo also wenn du in der DDR geboren bis, bist du automatisch Deutsche nach RuStAG da die DDR das Staatsangehörgkeitsgesetz von 1913 anwendete.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 65 von 135
    14.04.2021 13:32:43 Uhr

    Hallo Thomas,

    gibt es zu dieser Aussage eine offizielle Quellenangabe?

    Gruß
    Peter

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    Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • thomas

    Kommentar 66 von 135
    15.04.2021 09:26:04 Uhr

    Ich komme aus der ehemaligen DDR und dort wurde das RuStAG angewandt. Für mich war es nämlich damals 2015 problemlos möglich den Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Der damalige Bedienstete auf dem Ausländeramt sagte mir damals, "Für Sie ist die Ausstellung kein Problem, weisen Sie bis 1913 nach, dann stelle ich Ihnen den aus."

    Ich selber habe das aber noch nicht recherchiert werde es aber umgehend tun.
    Die einzige Frage die mich immer wieder umtreibt mit dem Staatsangehörgkeitsausweis ist, warum wird weigert sich die Justiz diese zu akzeptieren?
  • Peter (Admin)

    Kommentar 67 von 135
    15.04.2021 10:47:33 Uhr

    Wenn man Wikipedia Glauben schenken möchte, dann ist das Gegenteil zutreffend:

    "Dieses Gesetz setzte in der Deutschen Demokratischen Republik das bis dahin gültige gesamtdeutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 außer Kraft und hob die noch in der ersten DDR-Verfassung von 1949 festgeschriebene einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit auf."

    Die Rede ist hier vom "Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR" vom 20. Februar 1967. Es ist ein Mix aus Erwerb durch das Abstammungsprinzip und Erwerb durch das Geburtsortsprinzip:

    "§ 4 Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird erworben durch

    a) Abstammung;

    b) Geburt auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik;

    c) Verleihung."

    Ja, 2015 war die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises noch kein so ein Drama, wie es heutzutage der Fall ist. Das hat aber nichts damit zu tun, dass das RuStAG in der DDR angewandt worden wäre, sondern, dass in der Regel DDR-"Bürger" Deutsche waren.

    Entscheidend wäre zu wissen, was in Deinem Auszug aus dem EStA-Register steht? Ich vermute, dass es damals noch der richtige Eintrag war. Heute wird teilweise kein Eintrag mehr gemacht oder bewusst ein falscher. Ich hoffe, das beantwortet auch Deine Frage nach der "Justiz" in der BRD. Wo kein Recht mehr herrscht, herrscht Rechtsbankrott mit einhergehender Willkür. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
  • thomas

    Kommentar 68 von 135
    15.04.2021 12:56:51 Uhr

    In meinem Esta-Eintrag steht Staatsangehörigkeit erworben durch "Geburt Abstammung §4 Abs. (Ru)StAG". Das ist der Eintrag der heute kaum oder mittlerweile absichtlich falsch ausgestellt wird.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Justiz diesen Ausweis nicht akzeptieren will. Bei mir hat die Jusitz erst Staatsanhehörigkeit "deutsch" in einem Schreiben verwendet, nachdem ich dann einen appostillierten Staatsangehörgkeitsausweis und den Esta-Eintrag zugesandt habe, machten die daraus Staatsangehörigkeit "unbekannt".

    Jetzt habe ich die Richterin beim EUGH wegen Verstoßes gegen Art. 11 des europäischen Übereinkommes über die Staatsangehörgkeit angezeigt. Denn es ist absolut verboten, dass ein nicht gesetzlicher und nicht unabhängiger Richter einem Staatsangehörigen seine Staatsangehörigkeit entzieht.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 69 von 135
    15.04.2021 20:59:56 Uhr

    Seit längerer Zeit wird nur noch "Geburt (Abstammung)" eingetragen. Das ist aber nicht "falsch", sondern wird nur gemacht, weil man in der BRD keinen Bezug zum Deutschen Reich mehr haben möchte. Es ist sonst eventuell für Menschen, die noch nachdenken (können), seltsam, wenn die BRD auf der einen Seite ein "souveräner Rechtsstaat" sein möchte, aber noch immer am Tropf vom Deutschen Kaiserreich hängt. Das passt mit der Propaganda, die in den Medien gefahren wird, nicht zusammen.

    Was Du schilderst, klingt schon sehr nach Willkür, allerdings fürchte ich, wird Deine Klage vor dem EUGH abgewiesen werden, weil Du zunächst durch alle Instanzen der BRD-Scheingerichte gehen musst, bevor Du vor dem EUGH klagen kannst. So ist zumindest mein Wissensstand. Du darfst Dich aber gerne wieder melden, wenn etwas anderes herausgekommen ist. Das ist für alle Betroffenen von Interesse und wer weiß, vielleicht schaffst Du ja einen Präzedenzfall?
  • Gast

    Kommentar 70 von 135
    02.05.2021 22:41:27 Uhr

    Hallo Peter,

    Frage: Bei EU-FüherscheinVerlust durch OWiG und Besitz des Staatsangehörigkeits-Ausweises nach Abstamg, gibt es Möglichkeiten einer anderen Fahrerlaubnis in der EU??

    Viele Grüße, Micha

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 71 von 135
    03.05.2021 07:49:41 Uhr

    Hallo Micha,

    davon ist mir nichts bekannt.

    Angenommen, es gäbe eine, so wäre diese meines Erachtens nach wenig hilfreich, weil sie vom Personal der BRD - in erster Linie der POLIZEI - nicht anerkannt wird.

    Denn nur, das Dokument, das anerkannt wird, kann auch in der Praxis genutzt werden. Beste Beispiele sind Personalausweis und Reisepass. Obwohl beide gegen die Gesetze der BRD verstoßen und damit rechtswidrig sind, werden sie weltweit akzeptiert, weil das Personal entsprechend geschult / programmiert ist.

    Eventuell findest Du hier weitere Hilfe: https://www.eu-fuehrerschein.com/

    Gruß
    Peter
  • Isabel

    Kommentar 72 von 135
    09.05.2021 22:41:06 Uhr

    Hallo Peter,

    ich habe eine Anfrage bezüglich des Anwaltszwangs vor Gericht. Ich habe gelesen, dass man mit Staatsangehörigkeitsausweis keinen Anwalt vor Gericht braucht. Gibt es dazu rechtliche Grundlagen?

    Mein Familienname ist auf dem Staatsangehörigkeitsausweis groß geschrieben und mit Lücke - bin ich trotzdem freier Mensch?

    Beim Katasteramt war eine Zwischenfirma dazwischen geschaltet. Die haben für den Flur- und Eigentümerausweis mehr Geld verlangt und es dauert länger, bis dieser da ist. Den Staatsangehörigekeitsausweis habe ich nicht abgegeben, macht das einen Unterschied für den Flur- und Eigentümernachweis?

    Ich habe gelesen, dass mehrere Einwohner eines Ortes mit Staatsangehörigkeitsausweis selbst eine Gemeinde gründen können. Hast du damit Erfahrung?
  • Peter (Admin)

    Kommentar 73 von 135
    10.05.2021 18:37:48 Uhr

    Hallo Isabel,

    zu 1.: Das weiß ich nicht, kann dazu nur sagen, dass für nachgewiesene Staatsangehörige diese privaten Handelsgerichte, die seit 2006/2007 ohne Rechtsgrundlagen arbeiten , nicht zuständig sind (siehe dazu Artikel 101 im Grundgesetz ).

    zu 2.: Du meinst vermutlich Sperrschrift, also nicht mit einer Lücke, sondern mit mehreren Lücken. Sofern er vollständig Groß geschrieben ist, kann man eine Reklamation überlegen. Entscheidend ist jedoch der Eintrag im EStA-Register. Hier sollte er meiner Ansicht nach nicht durchgehend in Großbuchstaben stehen.

    Freie Menschen gibt es nicht, höchstens freie Männer und Weiber, die auf einer einsamen, autarken Insel bzw. in einem Naturvolk leben. Alle anderen sind zum Überleben mehr oder weniger auf das System und der Nutzung einer Person angewiesen.

    Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis und dem Eintrag "Geburt (Abstammung)" im EStA-Register verhilft man seiner Person zum zuletzt gültigen deutschen Staatsrecht zurück und verbessert damit erheblich den Status im System. Angesichts der Tatsache, dass - wie bereits erwähnt - die BRD so gut wie ohne Rechtsgrundlagen arbeitet, das in der Praxis noch ein Vorteil ist, steht auf einem anderen Papier.

    zu 3.: Damit habe ich keine Erfahrung. Sofern Du ein Dokument in Händen hältst, das Deiner Person die Eigentümerschaft bestätigt, korrekt mit Unterschrift und Siegel ohne "Im Auftrag" etc. ausgestellt wurde, sollte das in Ordnung sein.

    zu 4.: Nein, auch hier habe ich keine Erfahrung, weiß lediglich, dass diese Gemeinden die angebliche Staatsangehörigkeit ihrer Mitglieder falsch nach dem Geburtsortsprinzip ermitteln, anstatt nach dem Abstammungsprinzip, wie es in den Gesetzen gefordert wird. Ich befürchte, dass hier mehr desorganisiert, als organisiert wird.

    Gruß
    Peter
  • Eva

    Kommentar 74 von 135
    14.06.2021 15:58:56 Uhr

    Hallo Thomas, ich komme ebenfalls aus Bielefeld und habe jetzt auch alle Dokumente beisammen... Würde mich über eine kurze Nachricht freuen. LG Eva
  • Hans

    Kommentar 75 von 135
    17.06.2021 17:00:36 Uhr

    Hey

    Mein Vater wurde in Berlin geboren und kam 1961 ins Rheinland. Auf meiner Abstammungsurkunde steht seine Staatsangehörigkeit.

    Den Staatsangehörigkeitsausweis besitze ich seit 2015. Ich musste mich bei Abholung von diesem nicht ausweisen, obwohl das geschrieben stand.

    Seit dieser Zeit besitze ich auch keinen Perso. Das macht mich für die Behörden quasi unangreifbar. Man darf sich halt nicht einschüchtern lassen.

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    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 76 von 135
    18.06.2021 08:30:51 Uhr

    Hallo Hans,

    danke für Deinen Kommentar.

    Was steht genau auf der Urkunde? Z. B. nur "Preußen" oder "Bundesstaat Preußen" oder "Königreich Preußen"? Frage nur Interessen halber, hat keinen juristischen Hintergrund.

    "unangreifbar"? In der Theorie ja, weil die POLIZEI im Privatrecht agiert und keinen Zugriff auf echte Staatsangehörige, sondern nur auf Bundes- und EU-Bürger hat.

    Nachdem in der BRD aber weder ein Polizist noch ein Vorgesetzter, Richter etc. etwas rechtskräftig unterschreibt, herrscht dort Rechtsbankrott und Willkür. Gegen diese Tatsachen hilft auch kein Staatsangehörigkeitsausweis.

    In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob Du noch freiwillige Geschenke an die Firmen machst, die sich der Täuschung wegen "Finanzamt" oder "Zollamt" etc. nennen? Das wäre für mich der Prüfstein, ob der Ausweis wirklich beachtet wird.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 77 von 135
    18.06.2021 10:32:52 Uhr

    Hallo. Warum sollte Willkür herrschen wenn ich der Souverän bin?

    Ich habe tatsächlich nichts zu befürchten und zahle auch nichts.

    Gut, Lohnsteuer ja, weil ich Angestellter bin. Aus der Nummer kam ich noch nicht raus, weil ich kein Vorbild habe. Man muss ja auch vieles ausprobieren.

    Aber Knöllchen oder Anzeigen zahle ich nicht, sowie GEZ-Zahlungsaufforderungen die durch einen Vertrag mit Perso zustande kamen, waren nach dem Perso hinfällig.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 78 von 135
    18.06.2021 17:31:03 Uhr

    Willkür herrscht im System, weil - wie ich es schon geschrieben habe - keiner etwas unterschreibt und damit auch keine Verantwortung übernimmt.

    Du kannst Dich glücklich nennen, wenn Du bisher keine Willkür am eigenen Leib erfahren hast, aber viele andere (mich eingeschlossen) haben es und können sich nicht dagegen wirksam wehren (siehe zum Beispiel Tri, Tra, Trullala... (Folge 1)).

    Du hast da eine gefährliche Einstellung. Die würde ich bejahen, wenn wir in einem Rechtsstaat leben würden, aber in diesem kriminellen, satanischen System sich so sicher zu fühlen, kommt einer Täuschung gleich.

    Wie hältst Du das mit der Maskenpflicht? Ein KFZ hast Du offenbar nicht?

    Gruß
    Peter
  • Hans

    Kommentar 79 von 135
    19.06.2021 07:57:50 Uhr

    Maskenpflicht halte ich ein, wo ich muss. Den Stress mit meinen lieben Mitmenschen hier in der jüdischen Gemeinde, tue ich mir nicht an.

    PKW bin ich Mitbenutzer, das reicht mir. Versuche aber auch viel mit dem Sozialversicherungsausweis zu machen, auf dem meine Person übrigens 2x drauf steht.
  • thomas

    Kommentar 80 von 135
    20.06.2021 09:42:59 Uhr

    Hallo Hans was hat es denn mit dem Sozialversicherungsausweis auf sich. Ich habe noch den alten mit Passbild. Was kann man denn damit noch machen?

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  • Gast

    Kommentar 81 von 135
    26.07.2021 06:26:33 Uhr

    Hallo
    Habe noch den Ahnenpass aus Adolfs Zeiten. Erster Eintrag 1785. Zählt das als Abstammungsnachweis.
    M.f.G
    Wolf
  • Peter (Admin)

    Kommentar 82 von 135
    26.07.2021 07:41:03 Uhr

    Hallo,

    ja, das zählt als Nachweis, sofern er im Original, bzw. einer beglaubigten Kopie vorliegt.

    Ich empfehle aber eine (weitere) beglaubigte Kopie mit dem Antrag mitschicken, da ich zum Beispiel meine eingereichten Unterlagen vom BVA nicht zurückerhalten habe (siehe dazu auch Tri, Tra, Trullala... (Folge 1)).

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 83 von 135
    26.07.2021 08:15:50 Uhr

    Hallo
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Der Ahnenpass ist ein Original. Werde den Staatsangehörigkeitsausweises in Angriff nehmen.
    M.f.G
    Wolf
  • Peter (Admin)

    Kommentar 84 von 135
    26.07.2021 08:24:01 Uhr

    Keine Ursache und viel Erfolg mit dem Antrag!

    Gruß
    Peter
  • Sandra

    Kommentar 85 von 135
    07.09.2021 21:46:46 Uhr

    Hallo Peter,
    mein Mann und unsere beiden Mädchen sind in einer Gruppe mit ca. 60 Gleichgesinnten, die alle dasselbe Ziel verfolgen: Die Souveränität Deutschlands und den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag.
    Und obwohl wir tolle Unterstützung von wissenden Menschen haben, geht der Erfolg aufgrund der Behördenwillkür eher gen Null.
    Wir haben noch den StA-Ausweis noch nicht beantragt, da ich mir über folgendes den Kopf zerbreche: Mein Opa wurde 1909 als Sohn deutscher Eltern in Hongkong geboren, da sein Vater dort für den Norddeutschen Lloyd gearbeitet hat. Er hat dann den Staatsangehörigkeitsausweis als Staatsangehöriger des Freistaats Baden im Jahre 1929 in Deutschland bekommen (dieser ist blau). Muss ich nun trotzdem noch weiter ableiten?
    Vielen lieben Dank schon mal und herzlichen Dank auch für diese informative Seite
    Gruß, Sandra

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  • Peter (Admin)

    Kommentar 86 von 135
    07.09.2021 22:13:59 Uhr

    Hallo Sandra,

    Dein Opa hat bei seiner Geburt in Hongkong die Staatsangehörigkeit von Deinem UrOpa vererbt bekommen (sofern er eine in einem Bundesstaat hatte), siehe §3 im BuStAG.

    Die Tatsache, dass er 1929 die "Staats"bürgerschaft des Freistaates Baden erhalten hat, deutet darauf hin, dass er die von seinem Vater erworbene verloren hat, oder er keine vererbt bekommen hat.

    In beiden Fällen wäre die Vererbungskette unterbrochen und ein Nachweis nach RuStAG nicht mehr möglich.

    Einen Antrag würde ich aber dennoch stellen, weil das hier keine verbindliche Aussage ist, ich auch nicht alle Umstände kenne und die "Behörden" über Unterlagen verfügen, die wir nicht ausgehändigt bekommen. Sie arbeiten auch nicht nach dem RuStAG, sondern nach ihrem StAG, wo das anders gehandthabt werden kann. Und schließlich wäre ein Ausweis ohne "Geburt (Abstammung)" im EStA-Register immer noch besser, als gar keiner (=staatenlos).

    Viele Grüße
    Peter

    PS: Der Ausweis wird mehr denn je von der BRD gefürchtet, weil erst vor Kurzem die Gebühr von 25,- Euro auf 51,- Euro erhöht wurde und im StAG § 30 nun tatsächlich ein Grund für den Antrag verlangt wird.
  • Sandra

    Kommentar 87 von 135
    07.09.2021 22:33:33 Uhr

    Hallo Peter,
    Ich hatte so etwas ähnliches befürchtet. Ich werde es trotzdem versuchen, denn - wie du schon sagst, ist es besser als gar nichts.

    Vielen lieben Dank für deine schnelle Hilfe 🙂
  • Peter (Admin)

    Kommentar 88 von 135
    07.09.2021 22:45:30 Uhr

    Gern geschehen und melde Dich gerne wieder und lass uns wissen, ob Du den Ausweis bekommen hast und wenn ja, mit welchem Eintrag im Register.
  • Gast

    Kommentar 89 von 135
    22.09.2021 00:05:50 Uhr

    Hallo Peter,

    bin eben auf deine Seite aufmerksam geworden. Ich hoffe du bist so nett und unterstützt mich bei einigen Fragen die ich noch habe um mich sicherer beim Widerstand gegen die BRD GmbH zu machen.

    Meine Mutter wurde am 20.11.1939 in Chodau geboren. Chodau gehörte meines Wissen zu diesem Zeitpunkt zum Deutschen Reich? Aus dem Sudetenland kam sie 1946 nach Baden Württemberg. Als Deutsche heiratete sie 1971 meinen Vater (einen italienischen Staatsbürger).

    1972 kam ich hier zur Welt und erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft. Ob die Eltern meiner Mutter deutsche oder Tschechisch waren kann ich leider nicht sagen, da meine Mutter schon sehr lange tot ist und es keine Dokumente gibt.

    Ich weiß nur dass ich aktiv werden muss um diesen Wahnsinn der in der BRD läuft für mich, meine Tochter und meinen Enkel aufzuhalten. Also werde ich die Staatsangehorigkeitsbescheinigung für mich beantragen. Ich freue mich auf deine Antwort.

    Gruß Bettina
  • Peter (Admin)

    Kommentar 90 von 135
    22.09.2021 07:26:42 Uhr

    Hallo Bettina,

    die BRD ist eine NGO (Nichtregierungsorganisation, siehe Beitrag Reichsbürger und die Wahrheit über die BRD ).

    Nachdem Deine Eltern bei Deiner Geburt verheiratet waren, spielt die Mutter keine Rolle. Es ist nach dem Vater abzuleiten, der keine deutschen Wurzeln hat.

    Das Maximale, was Du für Dich und Deine Nachfahren erhalten kannst, ist die Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit nach 1914 (=Handelsrecht), die in der Regel jedoch verweigert wird.

    In solchen Fällen kann es besser sein, sich unter Naturrecht zu stellen, was aber ein entsprechendes Bewusstsein voraussetzt.

    Gruß
    Peter

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • thomas

    Kommentar 91 von 135
    22.09.2021 11:07:04 Uhr

    Hallo Peter!

    Wie genau funktioniert das mit deinen Ausweisen hier? Ich scanne meinen Staatsangehörigkeitsausweis und Esta hier ein? Ist die Seite auch immer verfügbar? Falls mal Abfragen von BRD-NGO Behördern kommen? Ich möchte nicht immer eine große Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises und meines Estas bei mir tragen müssen.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 92 von 135
    22.09.2021 12:35:16 Uhr

    Hallo Thomas,

    Du scannst Deine beiden DIN A4 Seiten ein und lädst sie auf idcards.me wie in dem Video Staatsangehörigkeitsausweis erstellen (mit EStA-Registernummer) gezeigt hoch (das Video ist schon etwas veraltet, aber ich bin bisher nicht dazu gekommen, es neu zu erstellen).

    Die Seite ist im Normalfall immer erreichbar.

    Der Server ist ein VPS, kein Shared Hosting (ich habe alleine die vollständige Kontrolle über den Server; notfalls wäre das Personal vor Ort im Rechenzentrum in der Lage direkt auf die Festplatte zuzugreifen, könnte aber mit den dort liegenden, verschlüsselten Daten nichts anfangen).

    Gruß
    Peter
  • Thomas

    Kommentar 93 von 135
    23.09.2021 16:29:44 Uhr

    Fragen:
    1. Unterlagen:
    Ich habe das Familienstammbuch meines Großvaters, der 1902 geboren ist und 1981 verstorben ist.
    In diesem Familienstammbuch ist neben der Heiratsurkunde auch die Sterbeurkunde meines Großvaters vorhanden.
    FRAGE: Ist das Familienstammbuch als Beleg ausreichend?
    FRAGE: Reicht die Sterbeurkunde als Nachweis oder muss es zwingend die Geburtsurkunde meines Großvaters sein?
    In diesem Familienstammbuch ist auch der Geburtsschein (auf Nachfrage beim Stadtarchiv sind der Geburtsschein und die heutige Geburtsurkunde das Gleiche) meines Vaters geboren in 1930 vorhanden.
    FRAGE: Demnach müsste eine beglaubigte Kopie des Stammbuchs meines Großvaters doch ausreichen oder!?

    Das Familienstammbuch meines Vater, der 1930 geboren und 2005 verstorben ist habe ich ebenfalls. In diesem Familienstammbuch befindet sich logischerweise auch die Heiratsurkunde meiner Eltern.
    2. Adoption:
    Ich wurde Ende der 60er Jahre von meinen Eltern adoptiert, meine leibliche Mutter kann aus Griechenland. 1976 habe ich dann meine Einbürgerungsurkunde erhalten.
    In einer Geburtsurkunde von mir aus dem Jahre 1997 stand noch geschrieben, dass ich von meinen Eltern adoptiert worden bin.
    Nun habe ich in der letzten Woche eine aktuelle Geburtsurkunde erhalten und in dieser Urkunde steht nichts mehr von einer Adoption sondern sind dort meine Adoptiveltern als “normale“ Eltern eingetragen.
    FRAGE: Ist es bei meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatangehörigkeit, nicht besser, das Thema Adoption komplett auszublenden bzw. nicht zu erwähnen, da ja in meiner Geburtsurkunde die Adoption keinerlei Erwähnung mehr findet!?

    3. WEITERE UNTERLAGEN:
    Ich habe mir aus dem Bistumsarchiv vom Bistum beglaubigte Kopien der Taufscheine meines Großvaters und meines Urgroßvaters besorgt.
    FRAGE: Können diese Auszüge aus dem Taufscheinregister ebenfalls als Beleg genutzt werden oder muss es zwingend die Geburtsurkunde meines Großvaters bzw. Urgroßvaters sein?
    Ich habe diesbezüglich ebenfalls die Zusendung der Geburtsurkunde meines Großvaters beantragt. Da die Geburt meines Großvaters über 110 Jahre her ist, unterliegt diese nicht mehr einer sogenannten Sperrklausel und ist somit für jedermann frei zugänglich. Das Stadtarchiv hat mir anhand meiner Angaben telefonisch mitgeteilt, dass in der Regel eine Recherche betrieben werden muss, dass anhand meiner bereist vorliegenden Daten dies relativ schnell gehen müsste und dass ich das mit einer eMail in Auftrag geben solle.
    Ich warte jetzt auf Antwort
  • Peter (Admin)

    Kommentar 94 von 135
    24.09.2021 04:03:34 Uhr

    Hallo Thomas,

    aktuell fehlt mir die Zeit auf alle diese Fragen einzugehen, aber vielleicht schreibt jemand anderes etwas dazu.

    Gruß
    Peter
  • thomas

    Kommentar 95 von 135
    24.09.2021 09:03:07 Uhr

    Es müssen alle Urkunden, also Geburts- Heiratsurkunden und Sterbeurkunden in beglaubigter Form vorliegen.

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    Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
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  • Thomas

    Kommentar 96 von 135
    24.09.2021 21:56:13 Uhr

    Danke schon mal für Eure Antworten.

    Das alle Kopien beglaubigt sein müssen, ist mir ja schon klar.

    Meine Frage ist, reicht die Beglaubigung der Kirche aus oder muss es zwingend vom Notar bzw. dem Einwohnermeldeamt beglaubigt sein?

    Habe gelesen, dass die Beglaubigungen von der Kirche nicht mehr ohen Weiteres akzeptiert werden.

    Gruß
    Thomas
  • thomas

    Kommentar 97 von 135
    25.09.2021 13:05:17 Uhr

    Normalerweise sollten Beglaubigungen von der Kirche höherwertig sein, denn die Kirchen existieren ja schon viele 100 Jahre. Eine NGO wie die BRD kann solche Beglaubigungen garnicht ablehnen, weil sie dazu hoheitlich keine Befugnisse hat. Aber bei Willkür ist das halt anders. Du kannst ja, wenn du auf Nummer sicher gehen willst beides machen. Beglaubigungen der Kirche und der sogenannten Ämter (Behörden).
    Ich empfehle dir aber auch dann bei positiver Ausstellung der Staatsangehörigkeit den Staatsangehörigkeitsausweis apostillieren zu lassen mit einer Haager Apostille.
  • Isabel

    Kommentar 98 von 135
    29.09.2021 10:34:07 Uhr

    Hallo Peter,

    ich habe eine Frage. Als verheiratete Frau leitet sich die Staatsangehörigkeit ja vom Mann ab. Wenn der Mann den gelben Schein hat. Wie beantragt die Frau dann den gelben Schein? Nimmt sie die Schwiegereltern als (angeheiratete) Eltern? Oder gibt es dazu ein eigenes Formular? Wenn ja, wo befindet es sich?

    Viele Grüße, Isabel
  • Peter (Admin)

    Kommentar 99 von 135
    30.09.2021 19:57:59 Uhr

    Hallo Isabel,

    im RuStAG steht in § 6:

    "Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes."

    Demnach würdest Du im Antrag dein weibliches Geschlecht und "verheiratet" angeben und den Staatsangehörigkeitsausweis Deines Mannes beifügen. Mehr wäre nach RuStAG nicht erforderlich.

    Das findet sich so im StAG allerdings nicht mehr. Die Stellen, die sich auf den Erwerb des Eheweibes durch Eheschließung beziehen, gelten meinem Verständnis nach für ausländische Weiber, die mit einem Deutschen verheiratet sind.

    Ich würde im Antrag die oben erwähnten Angaben machen und bei Punkt 3 (Angaben zum Erwerb meiner deutschen Staatsangehörigkeit) Punkt 3.8 ankreuzen und "Eheschließung" eintragen.

    So würde ich aber nur vorgehen, wenn der Mann den Schein mit Nachweisen bis vor 1914 hat, sonst bringt das nicht viel.

    Hat er sie nicht, bzw. wenn der Sachbearbeiter den Erwerbsgrund ablehnt, musst Du meinem Verständnis nach auch über die Abstammung ableiten (3.3). Das betrifft dann Deine eigenen Vorfahren, nicht die Deines Mannes. Dann sollte Dein Mann aber den Antrag auch noch einmal mit Nachweisen bis vor 1914 stellen, sofern er schon ein paar Jahre alt ist.

    Ich vermute, dass die Sachbearbeiter strikt nach ihrem angepassten StAG arbeiten, nicht nach dem RuStAG. Wenn ich aber Nachweise bis vor 1914 führen kann, gilt für meine Person in erster Linie das RuStAG. Ob man die Behandlung nach RuStAG durchsetzen kann, weiß ich nicht. Angesichts der ganzen Thematik eher nicht.

    Du kannst bei der "Behörde" auch einmal anrufen und fragen, wie ein verheiratetes Weib, das Nachweise bis vor 1914 hat, abzuleiten hat und das Ergebnis hier mitteilen.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 100 von 135
    06.12.2021 10:45:22 Uhr

    Lieber Peter,

    bezüglich des Gelben Scheins habe ich folgendes Problem: Der ESTA-Auszug zeigt bei "Geburt" nichts. Es wurde keine Bemerkung gemacht, was ich schon vor Jahren beim Ausländeramt bemängelte. Doch sagten die rotzfrech, daß das nicht geändert wird. Warum nicht, wurde mir aber auch nicht gesagt. Das ist eine große [zensiert].

    Denn ich bin 1943 geboren und nun halte Dich fest: ich habe bewiesen mit einem Staatsangehörigkeitsausweis von 1925, daß mein Vater Preuße war, mit Geburtstagsangabe. Mein Vater ist 1890 geboren. Sage mal, wenn das keine böswillige Willkür ist, dann weiß ich nicht mehr. Ich gab denen auch eine Geburtsurkunde vom meinem Vater und einen Taufschein. Eindeutiger konnte ich das wohl nicht belegen. Aber die haben das Feld "erworben am" und "erworben durch" nicht ausgefüllt, frei gelassen, ohne einen Vermerk.

    Dann haben die mich wohl einfach bei Hitler deutsch eingestuft. Siehst Du das auch so? Peter, noch eindeutiger ist kein Beweis mehr möglich und in Köln, die sagen, die können das nicht ändern, nur das Ausländeramt in Herne und die weigern sich, trotz dieser Beweise. Achso, die Beweise sind sogar apostilliert. Also bleibt das so, obowhl ich wirklich ius sanguinis bin.

    Liebe Grüße
    christoph steinig

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 101 von 135
    06.12.2021 15:50:35 Uhr

    Grüß Dich christoph,

    laut StAG § 33 Absatz 2 und 3 müssen die "Behörden" folgende Daten an das Bundesverwaltungsamt in Köln übermitteln:

    1. die Grundpersonalien der betroffenen Person (Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht sowie die Anschrift im Zeitpunkt der Entscheidung) und Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes,

    2. Rechtsgrund und Datum der Urkunde oder der Entscheidung sowie Rechtsgrund und der Tag des Erwerbs oder Verlusts der Staatsangehörigkeit, im Fall des § 3 Absatz 2 auch der Zeitpunkt, auf den der Erwerb zurückwirkt,

    3. Bezeichnung, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.

    Sofern noch nicht erfolgt, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit einer Fristsetzung von maximal 14 Tagen einreichen.

    Werden daraufhin die Einträge unter "Erworben am" (= "Tag des Erwerbs" im Absatz 2 Punkt 2) und "Erworben durch" = "Rechtsgrund" im Absatz 2 Punkt 2) nicht an das BVA übermittelt, würde ich eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO einreichen (die 3-Monatsfrist ist bei Dir ja schon lange abgelaufen).

    Die Auskunft vom BVA ist aber schon richtig. Einträge von Entscheidungen, die nicht vom BVA selbst getroffen wurden, müssen von der zuständigen "Behörde" kommen, weil das BVA ja nicht über Deine Unterlagen verfügt und auch nicht für Deine Person zur Bearbeitung des Antrags zuständig ist.

    Viel Erfolg
    Peter
  • Gast

    Kommentar 102 von 135
    15.12.2021 18:14:11 Uhr

    Guten Tag Peter,
    vielen Dank für die vielen und umfangreichen Informationen und Anregungen.
    Ich bin derzeit dabei die Anträge auf die Staatsangehörigkeitsausweise für die Familie (Mann, Eheweib, Kind) zu stellen.
    Für mich ist es eindeutig bis 1911 nachzuweisen.
    Reicht es beim Antrag für mein Eheweib durch Heirat, nicht nach Abstammung, anzugeben? Ihre Ableitung ist durch Scheidung und Adoption in Ihrer Linie schwierig.
    Vielen Dank
  • Peter (Admin)

    Kommentar 103 von 135
    17.12.2021 19:51:38 Uhr

    Hallo,

    gemäß RuStAG würde das ausreichen, jedoch arbeiten die Bediensteten in der Verwaltung meines Wissens nach nur nach dem abgeänderten StAG.

    Und selbst das wird zum Teil von Verwaltungsvorschriften außer Kraft gesetzt, denn im StAG reicht es aus, wenn von 1 deutschen Elternteil abgeleitet werden kann (§ 4 Absatz 1).

    Hier ein Auszug einer Informationsschrift des Landkreises Göttingen:

    "Bei allen Personen, die vor 1975 geboren sind, kann die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur von männlichen Vorfahren (Vater, Großvater väterlicherseits, etc.) abgeleitet werden. Da das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz im Jahre 1914 in Kraft getreten ist, muss die Vorfahrenslinie bis vor das Jahr 1914 verfolgt werden.

    Für ehelich geborene Kinder ist immer die väterliche Linie ausschlaggebend. Nur Kinder, die nichtehelich geboren sind, können die deutsche Staatsangehörigkeit auch von der mütterlichen Linie (Mutter, Großvater mütterlicherseits, etc.) ableiten.

    Kinder, die nach dem 01.01.1975 geboren sind, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil (egal ob Mutter oder Vater) deutscher Staatsangehöriger ist."

    Während das StAG also besagt, dass 1 Elternteil ausreicht, wird hier das Gesetz von einer Jahreszahl abhängig gemacht.

    Kurz gesagt: Ist Dein Eheweib vor dem 01.01.1975 geboren, benötigt es auch Abstammungsnachweise bis vor 1914. Sind diese nur teilweise vorhanden, würde ich den Antrag dennoch stellen, weil es sein kann, dass die "Behörden" an Hand interner Unterlagen Informationen ergänzen können.

    Grundsätzlich ist es so, dass man einen Antrag auch ganz ohne Abstammungsnachweise stellen kann und die "Behörde" daraufhin tätig werden muss. Allerdings kann das deutlich länger dauern und es dürfte seitens der "Behörde" auch keine Motivation vorliegen, Nachweise bis vor 1914 zusammen zu suchen.

    Daher würde ich in dem Antrag Deines Eheweibes in jedem Fall Verwandte bis vor 1914 angeben, auch, wenn es dafür keine (lückenlosen) Nachweise gibt.

    Viel Erfolg!
    Peter
  • Chris

    Kommentar 104 von 135
    06.05.2022 16:50:30 Uhr

    Moin Peter und Leser hier,

    ich bin dabei den Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis für oder an die BRiD auszufüllen und zuversenden.

    Alle Dokumente bis vor 1914 (mein Großvater ist 1913 geboren), habe ich zusammen. Nur ich finde immer unterschiedliche Aussagen, wie und vor allen was alles ausgefüllt werden soll. Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist zwar wahrscheinlich ohnehin Willkür und/oder liegt am Bearbeiter. Aber ich möchte es dennoch probieren und kleine Formfehler vermeiden.

    Wer hat denn vor kurzen einen Antrag erfolgreich durch bekommen bzw. einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten und könnte mir aktuelle Tipps geben?

    Wenn ich den Staatsangehörigkeitsausweis dann in den Händen halte, sind die hier angebotenen Karten echt super! :-)

    Schon mal Danke und schöne Grüße
    Christoph
  • Gast

    Kommentar 105 von 135
    06.05.2022 20:18:18 Uhr

    Guten Tag Peter,

    ich bin 1964 in München geboren, meine Mutter und Ihre Vorfahren auch in Bayern, aber meine Vater und seine Vorfahren kommen aus dem Sudetenland, kann ich dann überhaupt den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen???

    Vielen Dank

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    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Gast

    Kommentar 106 von 135
    25.05.2022 21:01:33 Uhr

    Lieber Peter!

    Bin gestern auf Deine Seite gestoßen. Ich lebe seit 3 Jahren in Südportugal und habe 2017 eine apostillierte Lebenderklärung in Malta gemacht. Das kennst Du wahrscheinlich.

    Insofern interessiere ich mich für den Mensch-Ausweis und will damit sagen, dass ich mit der Materie recht vertraut bin, nicht zuletzt auch deshalb, weil ich zwischen 2010 und 2019 in der BRD sehr aktiv war mit den üblichen Bemühungen zum Thema Rechtsicherheit und Staatsangehörigkeit.

    Im Rahmen dieser umfangreichen Aktivitäten in vielen Organisationen mit Gerichtsverhandlungen und anderen Auseinandersetzungen mit der BRD-Verwaltung hatte ich, wie alle anderen, bald den "Reichsbürger-Status" auf allen Behörden.

    Da ich den Personalausweis schon vor vielen Jahren wegen arglistiger Täuschung zurückgegeben habe und auch der Reisepass längst nicht mehr gültig ist, stellt sich für mich auch die Frage nach dem am besten geeigneten Dokument für die Teilnahme am Handel einem Rechtskreis, bzw. auch zum Reisen, da ich meine "natürliche Person" hierfür uneingeschränkt zur Verfügung haben möchte.

    Aktuell weise ich mich mit dem Identitätsnachweis der "Keltisch-Druidischen Glaubensgemeinschaft" aus, was natürlich nicht von jedem ungebildeten "Staatsdiener" hingenommen wird.

    Gibt es diesbezüglich Erfahrungswerte mit dem "Identitätsausweis", oder dem "Immunitätsausweis"?

    Herzliche Grüße, Johannes
  • Peter (Admin)

    Kommentar 107 von 135
    27.05.2022 18:03:58 Uhr

    Hallo Johannes,

    der Immunitätsausweis ist kein Identifikationsnachweis, da ohne Lichtbild. Eine Erfahrung mit dem Identitätsausweis und spanischen Firmenangestellten, habe ich in dem Video im Beitrag Polizeiarbeit mit und ohne Person geschildert. Hier in Portugal hatte ich damit noch keine Probleme, nutze ihn aber nicht mehr gegenüber Polizisten, sondern stelle mich unter Naturrecht (siehe ebenfalls den zuvor erwähnten Beitrag).

    Das am besten geeignete Dokument für die Teilnahme am Handel, bzw. auch zum Reisen, ist nach wie vor der ungültige Reisepass der BRD, da nur dieser uneingeschränkt international anerkannt wird. Alles andere ist Glücksspiel und vom Einzelfall abhängig.

    Ich empfehle daher dieses Dokument bei Bedarf weiterhin in Verbindung mit der Notwehrkarte zu nutzen.

    Gruß
    Peter
  • Peter (Admin)

    Kommentar 108 von 135
    27.05.2022 18:09:23 Uhr

    Antwort an Kommentar vom 06.05.2022 20:18:18 Uhr:

    Der Geburtsort spielt bei Abstammung keine Rolle. Wichtig sind Dokumente von Vorfahren, die vor 1914 geboren wurden und die wenigstens vermuten lassen, dass sie Deutsche waren.
  • Gast

    Kommentar 109 von 135
    19.06.2022 13:12:18 Uhr

    Hallo Peter,

    ist es zwingend den Ahnen-Nachweis über den Vater zu machen oder geht es auch über die Mutter, als eheliches Kind? Wäre bei mir erheblich einfacher.

    Viele Grüße! Stephan
  • Peter (Admin)

    Kommentar 110 von 135
    20.06.2022 09:38:22 Uhr

    Hallo Stephan,

    nach meinem heutigem Kenntnisstand reicht für den Staatsangehörigkeitsausweis der BRD ein Elternteil aus. D. h. es sollte auch die Mutter reichen (siehe StAG § 4):

    "(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

    Nach RuStAG wäre das jedoch nicht möglich.

    Gruß
    Peter

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Gast

    Kommentar 111 von 135
    21.06.2022 13:31:11 Uhr

    Danke!
  • Gast

    Kommentar 112 von 135
    03.07.2022 15:37:58 Uhr

    Hallo Peter,

    ist es wichtig, ob man Wehrdienst gemacht hat oder nicht? Im RuStAG Paragraph 17 wird darauf hingewiesen. Im Anmeldeformular wird die Frage gestellt.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 113 von 135
    05.07.2022 20:46:41 Uhr

    Hallo,

    wichtig oder nicht: Bei Verwendung eines Antragsvordrucks unterschreibst Du, dass alle Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

    Der Verlust durch Nichterfüllung der Wehrpflicht nach §17 Punkt 3. im RuStAG kann seit spätestens 1949 nicht mehr eintreten, weil es seitdem keine Armee mit Soldaten mehr gibt, sondern nur noch Söldner (Bundeswehr). Wie es zwischen 1914 und 1949 aussieht, ist mir nicht klar. Meinem Verständnis nach waren das auch bereits keine Armeen mehr, weil wir uns seit der Weimarer Republik im Handelsrecht befinden.

    Im aktuellen StAG fehlt der Tatbestand aus §17 RuStAG. Die Staatsangehörigkeit kann jedoch durch den Dienst in einer ausländischen Armee verlorengehen. Dass damit alles andere, als die Bundeswehr gemeint ist, sollte klar sein (z. B. Fremdenlegion).

    Für den Antrag spielt es daher keine Rolle, ob jemand bei der Bundeswehr gedient hat oder nicht.

    Wer sich unsicher ist, sollte seinen eigenen Antrag verwenden und diese Angabe weglassen. Im Prinzip reichen die Personalien der eigenen Person und die der Vorfahren inkl. Abstammungsnachweise bis vor 1914. Dazu noch angeben, wie die Staatsangehörigkeit erworben wurde (in der Regel durch "Geburt(Abstammung)") und fertig. Alles andere sollen die Sachbearbeiter bitte nachfragen, wenn sie es ohnehin nicht in ihren Systemen haben.

    Bei der Antragsstellung gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Alle Angaben, die nicht unbedingt zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, brauchen nicht angegeben zu werden (siehe Artikel 5, Absatz 1, Buchstabe c der DSGVO).
  • Gast

    Kommentar 114 von 135
    08.07.2022 22:26:15 Uhr

    Vielen Dank für die Infos!!
  • Gast

    Kommentar 115 von 135
    06.08.2022 23:35:27 Uhr

    Hallo Peter, danke für deine hervorragende Arbeit. Ich habe eine Frage. Ich kann durch die Geburtsurkunden meines Großvaters, Vaters und meiner (bis vor 1900) nachweisen, dass ich Deutsche bin der Abstammung nach. Die BRD, die ja eigentlich nicht existiert, müßte den "Gelben Schein" ausstellen. Inwieweit ist dies rechtsverbindlich? Oder genügt auch schon der Nachweis an Hand der Urkunden? Danke für Deine Antwort.

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  • Peter (Admin)

    Kommentar 116 von 135
    08.08.2022 12:54:10 Uhr

    Hallo,

    die BRD existiert sehr wohl - wer hat nur diesen Unsinn ins Netz gestellt? War vermutlich wieder einer der Trolle der BRD...

    Dass die BRD inzwischen so gut wie ohne Rechtsgrundlage arbeitet und daher nahezu alle Bediensteten nur noch kriminelle Handlanger sind, ändert nichts daran, dass sie noch immer die Macht auf deutschem Boden ausübt.

    Nachdem das Deutsche Reich (=Deutschland) handlungsunfähig ist, gibt es offiziell keine Behörde, die irgendwelche gültigen Dokumente ausstellen könnte, insbesondere keine selbsternannten Reichsregierungen oder Freistaaten etc.

    Wer die Macht hat, gibt die Regeln vor. Eine Regel der BRD lautet: Wer sich von uns lösen möchte, benötigt dazu einen Staatsangehörigkeitsausweis mit Abstammungsnachweisen bis vor 1914 und einem entsprechenden Eintrag im EStA-Register.

    Wer diesen Eintrag nicht hat, dessen Person wird weiterhin als vermuteter Deutscher = Bundesbürger = Personal = Staatenloser behandelt.

    Es ist schon mit sehr viel Anstrengungen verbunden, die dumm gehaltenen Polizisten davon zu überzeugen, dass sie keinen Zugriff auf einen nach BRD-Regeln nachgewiesenen Staatsangehörigen des Deutschen Reichs haben, wie viel schwerer wird es dann mit nur privat gesammelten Nachweisen sein?

    Das kann ich niemandem empfehlen, sondern ist das letzte Mittel, wenn einmal wieder der offizielle Staatsangehörigkeitsausweis der BRD entgegen dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, verweigert wird.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 117 von 135
    17.09.2022 18:50:08 Uhr

    Hallo Peter,

    ich habe den Antrag gestellt und zurück kam, daß ich ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse benötige und für welche Behörde, bzw. Dienstellen ich den Ausweis benötige. Ich habe meine Antwort schon geschrieben, möchte aber keinen Formfehler begehen, da ich schon mal froh bin nicht abgelehnt worden bin.

    LG Anke
  • Peter (Admin)

    Kommentar 118 von 135
    18.09.2022 17:48:55 Uhr

    Hallo Anke,

    mach Dir keine Hoffnung den Schein noch zu bekommen. Alleine die Frage nach einem "Sachbescheidungsinteresse" verstößt gegen das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit.

    Dieser Verstoß wurde absichtlich 2021 in das StAG aufgenommen (das Übereinkommen besteht bereits seit 1997). D. h. wir haben es hier mit Kriminellen zu tun, die sich um kein Recht kümmern, es durch ein "Im Auftrag", ohne Nennung ihres vollständigen Namens und einer "Unterschrift" entgegen dem Urteil vom BGH auch noch bestätigen:

    "Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs muss die unter eine Urkunde (§126 Abs. 1 BGB) oder einen vorbereitenden Schriftsatz (§ 130 Nr. 6 ZPO) gesetzte Unterschrift zwar nicht lesbar sein. Es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug vorliegen, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Dazu gehört, dass mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sind, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt."

    Siehe: Tri, Tra, Trullala... (Folge 1)/"

    §126 Abs.1 BGB fordert eine eigenhändige Unterschrift. Ein "i. A" bzw. "Im Auftrag" ist aber keine eigenhändige Unterschrift, weil mit dem Zusatz "behauptet" wird, dass der Unterzeichner das Schriftstück zwar angefertigt, den Inhalt aber eine andere Person erklärt hat, und er damit auch keine Verantwortung für das Schreiben übernimmt.

    Solange Du also nicht einmal ein ordentliches Schreiben gemäß geltenden Gesetzen erhälst, solange brauchst Du Dir keine Gedanken über einen Staatsangehörigkeitsausweis zu machen. Das ist Zeit- und Geldverschwendung.

    Du hättest nur dann Ausicht auf Erfolg, wenn Du ein Schreiben von einer öffentlichen Stelle hast (In- oder Ausland), die einen Nachweis über Deine Staatsangehörigkeit explizit verlangt. Aber auch dann bekommst Du in der Regel ein "Im Auftrag" ohne Vornamen und mit einer Paraphe anstatt einer korrekten Unterschrift. Sofern das dann die "Behörde", die das Papier verlangt hat, akzeptiert, ist das pratktisch in Ordnung, nach wie vor handelt es sich aber um nicht rechtskonforme Dokumente.

    Gruß
    Peter

    PS: Vor einer Antragsstellung, sollte man den Personalausweis abgeben . Mit dieser Sklavenkarte bekennt man sich nach wie vor zum Firmenrecht der BRD, will aber gleichzeitig seine Staatsangehörigkeit in einem souveränen Staat nachgewiesen bekommen? Ob dieser Umstand in der Praxis zur Ablehnung des Antrags führt, kann ich nicht sagen, jedoch ist das aus juristischer Sicht ein offensichtlicher Widerspruch.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 119 von 135
    29.09.2022 19:33:34 Uhr

    Frage, die über den FAQ-Bereich gestellt wurde:

    "Mit welchem Ereignis wurde den Deutschen die Staatsangehörigkeit aberkannt und wann war das?"

    Das ist eine Suggestivfrage, die von falschen Tatsachen ausgeht, denn den Deutschen wurde nie generell ihre Staatsangehörigkeit aberkannt.

    Das Problem besteht darin, dass sich die Behörden weigern, die (in erster Linie durch Geburt / Abstammung) erworbene Staatsangehörigkeit zu bestätigen. Solange das nicht der Fall ist, gilt die Person juristisch als Staatenloser, auch, wenn das aus Täuschungsgründen in den Medien anders dargestellt und in der Praxis in der Regel bis zu einem bestimmten Punkt anders gehandhabt wird.

    Oder anders ausgedrückt: Nachdem die BRD eine private Organisation und kein Staat ist, gelten Personen mit einem Personalausweis als Angehörige dieser privaten Organisation und nicht als Angehörige eines Staates. Zur Täuschung wird in den Medien behauptet, die BRD wäre ein Staat und alles in bester Ordnung. Wer etwas anderes behauptet, wird als angeblicher "Reichsbürger" denunziert (= Straftat) und in die rechte Ecke gestellt. Das gleiche macht man mit Corona, Ukraine, Russland und vielen anderen Themen.

    Wenn man erst einmal begriffen hat, wie dumm und plump diese Methode ist, dann ist man erstaunt, warum dennoch so viele Schlafschafe diesen Unsinn tatsächlich glauben und wirklich NICHTS hinterfragen (z. B. das ominöse "deutsch" in ihren Papieren)?

    Bescheinigt die BRD einem abgestammten Deutschen seine Staatsangehörigkeit bis vor 1914, ist klar, dass er zu dem Staat "Deutsches Reich" gehört (im Volksmund als "Deutschland" bekannt) und nicht zur BRD.

    Je mehr das tun, desto kleiner wird der Personalbestand der BRD und irgendwann ist ein Punkt X erreicht, in dem es sich nicht mehr lohnt den ganzen Aufwand einer privaten Organisation mit Bundestagsshow etc. zu betreiben, wenn ihr massiv Kapital entzogen wird. Denn wer sich mit einem Personalausweis bei der BRD registriert hat, dessen "Eigentum", Geld und Arbeitskraft gehören der BRD. Man ist moderner Sklave, merkt auch, dass man nichts zu sagen, sondern immer nur zu zahlen hat, lebt aber dank Gehirnwäsche in dem Glauben, dass das normal sei.

    Würde die BRD korrekt arbeiten, würde sie jedem seine Staatsangehörigkeit bescheinigen, so wie es auch vom Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit ohne Wenn und Aber verlangt wird. Ferner würde sie jedem bis vor 1914 abgestammten Deutschen sämtlich geleistete Zahlungen erstatten und massive Schadensersatzzahlungen leisten, weil jeder abgestammte Deutsche juristisch nie zur BRD gehörte (die Staatsangehörigkeit wurde ja bereits bei der Geburt erworben, nur bisher nicht festgestellt).

    Nachdem das aber nicht im (finanziellen) Interesse der BRD ist, wird so etwas nicht passieren, sondern weiter der Schwachsinn von den angeblichen Reichsbürgern, Nazis, Rechtsradikalen etc. propagiert. Hinzu kommt, dass die "Regierung" das Ziel verfolgt die Deutschen vom Erdboden verschwinden zu lassen. Da ist es den "Oberen" ein Gräuel jemanden zu bescheinigen, dass er ein waschechter und kein eingebürgerter Deutscher ist - das geht ja gar nicht und machen wir nur, wenn es absolut keine andere Möglichkeit gibt (z. B., wenn eine (ausländische) Behörde einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit verlangt).

    Aber keine Sorge: Das Gericht Gottes wartet schon auf alle die der Lüge glauben und die Unrecht tun - da kommt keiner davon.
  • Gast

    Kommentar 120 von 135
    29.09.2022 20:20:40 Uhr

    Hier bleibt dir nur noch eine Anzeige an den EUGH zu stellen da mit der Ablehnung wegen mangelndem Sachbescheidungsinteresses dir deine Staatsangehörigkeit entzogen wurde (entgegen dem EU Übereinkommen zur Staatsangehörigkeit).

    Wenn mehr Menschen hier vor dem EUGH klagen und den damit regelrecht überschwemmen würden, hätten wir das schnell geklärt.

    Denn entweder deutsche Staatsangehörigkeit, dann auch Unionsbürgerschaft oder DEUTSCH und dann staatenlos und sofortiger Austritt aus der EU.

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    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 121 von 135
    02.10.2022 13:11:57 Uhr

    Die Staatsangehörigkeit wurde allenfalls praktisch entzogen, bzw. durch die Bundesangehörigkeit ersetzt, nicht aber juristisch entzogen. Das kann die BRD bei abgestammten Deutschen nicht tun, nur bei ihren eingebürgerten/erklärten "Deutschen".

    Die Staatsangehörigkeit bei abgestammten Deutschen könnte nur das Deutsche Reich (=Deutschland) entziehen, das jedoch nach wie vor handlungsunfähig ist. Man kann sich dennoch als Staatsbürger verhalten, auch, wenn das die "Behörden" der BRD nicht anerkennen wollen. Fakt ist, dass meine Person Angehöriger von Deutschland ist und noch zu keinem Zeitpunkt seit Ihrer Geburt zur BRD gehörte. Das war eine Falschannahme von BRD-Seite, die richtigzustellen wäre, was sie jedoch verweigern.

    Der EUGH ist für Klagen diesbezüglich jedoch nicht zuständig:

    "...in Beantwortung Ihres Schreibens müssen wir leider mitteilen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union für Ihr Anliegen nicht zuständig ist.

    Für Streitigkeiten mit Mitgliedstaaten oder deren Behörden sowie zwischen Privatpersonen sind ausschließlich die nationalen Gerichte zuständig. Der Gerichtshof kann nicht auf Klage von Einzelpersonen hin, sondern nur nach Vorlage eines Falls durch die nationalen Gerichte tätig werden.

    Sollte der nationale Rechtsweg vollständig ausgeschöpft sein, könnte möglicherweise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zuständig sein."

    Ich hatte den EUGH im Juni 2022 angeschrieben und lediglich gebeten von sich aus tätig zu werden, weil der Gang über die nationalen Gerichte aussichtslos ist, da wir es mit politisch beeinflussten Richtern zu tun haben, die nichts unterschreiben.

    Demnach müsste man sich an den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wenden, jedoch auch hier nur, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist.

    Das würde bedeuten, dass man bis vor das Bundesgrundgesetzgericht gehen und etliche Tausend Euro investieren müsste. Dann kann man noch davon ausgehen, dass sämtliche Instanzen das Ganze Jahre hinauszögern, weil ja kein Interesse daran besteht, dass das bis vor das BGG geht.

    Erst danach könnte man Klage beim EGMR einreichen wozu es keine "Schwemme" benötigt, sondern lediglich einen Einzelnen. Das Urteil steht aber auch jetzt schon fest, weil wir es mit einer weltweiten Verschwörung zu tun haben, in der keine echten Staatsangehörigen gewünscht sind.

    "Denn entweder deutsche Staatsangehörigkeit, dann auch Unionsbürgerschaft oder DEUTSCH und dann staatenlos und sofortiger Austritt aus der EU."

    Der Begriff der "deutschen Staatsangehörigkeit" wird im System mehrdeutig verwendet. Zum einen für bis vor 1914 abgestammte Deutsche, zum anderen auch für eingebürgerte/erklärte Deutsche.

    Bis vor 1914 abgestammte Deutsche gehören zu Deutschland (=Deutsches Reich). Deutschland ist kein Teil der EU und ich verstehe nicht ganz, warum jemand seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen möchte, um dem Sklavensystem "BRD" zu entfliehen, aber sich gleichzeitig wünscht ein Sklave der EU zu bleiben?

    "DEUTSCH" = vermuteter/eingebürgerter/erklärter Deutscher = BRD = EU

    "DEUTSCHER" = abgestammter Deutscher = Deutschland != EU
  • Gast

    Kommentar 122 von 135
    04.10.2022 11:14:16 Uhr

    Ich meinte damit nicht Sklave er EU zu sein. Ich dachte nur wenn der nationale Weg geschlossen ist dann sollte die EU eingreifen, da sie das aber nicht tut, werde ich hiermit höchst offiziell der EU meinen Austritt aus der EU bekanntgeben und die EU Rechtssprechung für nichtig erklären, da das Staatsangehörigkeitsrecht der EU in Deutschland keine rechtsgültge Anwendung findet.

    Somit existert für mich die EU nicht mehr. Wenn also die EU schon verweigert brauchen wir keine EU mehr. Und das werden ich den EU Gerichten deutlich sagen und diese ablehnen zudem überlege ich mir ob ich der EU meinen Reisepass mit der Austrittserklärung zusende und jedwede Verweigerung der EU-Schreiben für mich und meine Person als nichtig ansehe, da meine Person durch §4,Abs.1 RuStAG ja nicht der BRD und somit auch nicht der EU gehört.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 123 von 135
    05.10.2022 08:31:35 Uhr

    Wer nicht mehr zur BRD gehört, der gehört auch nicht mehr zur EU. Da braucht es meiner Ansicht nach keine separate Austrittserklärung, zumal Einzelpersonen ohnehin nicht aus der EU austreten können.

    Viel wichtiger ist, dass man seinen Personalausweis zurückgegeben und den damit unsichtbaren Vertrag gekündigt hat. Das hat dann auch zur Folge, dass die EU für denjenigen nicht mehr zuständig ist, sofern man seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen kann. In der Praxis ist das jedoch schwer durchsetzbar, da wir es mit falsch geschultem Personal zu tun haben, das nur die BRD samt EU als "rechtmäßige" Institutionen anerkennen.

    Den Reisepass würde ich dagegen behalten und zusammen mit einer Erklärung (z. B. der Notwehrkarte ) verwenden, da ein Leben ohne offiziell anerkanntem Identitätsdokument schwierig ist (z. B. reisen, Bankkonto eröffnen, klagen etc.).
  • Gast

    Kommentar 124 von 135
    05.10.2022 09:55:41 Uhr

    Wenn ich hier meine Dokumente, Staatsangehörigkeitsausweis und Esta einscanne, kann da die Firma POLIZEI jederzeit auf die hier hinterlegten Daten zugreifen?

    Denn ich habe damit kein Problem meinen Esta oder mich mit meinem Staatsangehörigkeitsausweis auszuweisen. Allerdings ist mir der gelbe Schein zu groß, um ihn überall mit hin zu schleppen.

    Wie sicher ist der Server und was kostet mich die Hinterlegung monatlich
  • Peter (Admin)

    Kommentar 125 von 135
    07.10.2022 09:10:14 Uhr

    Der Zugriff auf die Daten erfolgt über einen Link, der auch in dem QR-Code auf dem Ausweis enthalten ist.

    Vorausgesetzt es besteht eine Internetverbindung und der Server ist online (Normalfall), kann jeder, der Kenntnis von dem Link/QR-Code hat, auf die Daten zugreifen.

    Die Daten auf dem Server liegen in verschlüsselter Form vor. D. h. ohne Link/QR-Code können die Daten nicht entschlüsselt werden.

    Aktuell kostet die Bereitstellung von hochgeladenen Dokumenten 2,- Euro pro Jahr.

    Weitere Fragen dazu bitte über die Seite idcards.me stellen, sofern die dortige Suchfunktion keine Auskunft gibt.

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    Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


  • Elke

    Kommentar 126 von 135
    31.01.2023 17:11:00 Uhr

    Lieber Peter,

    vielen Dank für diese hervorragenden Auskünfte und deine vielen Antworten und die Arbeit, die in dieser Seite steckt.

    Habe auch eine Frage: habe ein Familienstammbuch, da steht aber keine Staatsangehörigkeit, aber alles sehr deutsche Namen.

    Das Heiratsdatum meiner Großeltern steht auch drin (1923), demnach kann man ja logisch schlussfolgern, dass mein Großvater vor 1914 geboren wurde.

    Habe gerade online die Heiratsurkunde meiner Großeltern beantragt, weiß aber nicht, ob ich diese auch erhalte. Hoffe, dass dort etwas zur Staatsangehörigkeit steht.

    Vielen, vielen Dank für eine Antwort und Gottes Segen! Elke
  • Peter (Admin)

    Kommentar 127 von 135
    01.02.2023 11:25:47 Uhr

    Grüß Dich Elke,

    danke für Deine anerkennenden Worte.

    Die Staatsangehörigkeit steht in der Regel in keiner Geburts- oder Heiratsurkunde. Mit etwas Glück findet man sie in alten Personenausweisen oder ähnlichem.

    Um seine Staatsangehörigkeit zweifelsfrei nachweisen zu können, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Heimatschein des Vorfahrens benötigt, der vor 1914 geboren wurde (siehe auf das im Beitrag verwiesene Merkblatt BVA).

    Für einen Antrag bei einer "Behörde" der BRD ist es jedoch ausreichend, wenn ein Bezug zu Deutschen vor 1914 hergestellt werden kann. Diese verfügen meines Wissens nach über Staatsangehörigkeitsausweise bzw. Heimatscheine des erwähnten Vorfahren, gegebenenfalls auch über andere Dokumente.

    Auf der sicheren Seite ist man jedoch immer, wenn man selbst versucht seine Abstammung bestmöglich nachzuweisen. Daher sollte man sich bemühen alle Nachweise in beglaubigter Form zu bekommen und dem Antrag beizufügen.

    Wenn Du jedoch nicht glaubhaft machen kannst, dass der Staatsangehörigkeitsausweis von einer offiziellen Stelle benötigt wird, stehen die Aussichten sehr schlecht, dass er ausgestellt wird.

    Falls Du ihn dennoch bekommen solltest, schreibe hier gerne noch einen Kommentar.

    Gottes* Segen auch für Dich!
    Peter

    * Gott der Bibel = der Herr Jesus
  • Kaleo

    Kommentar 128 von 135
    06.02.2023 01:14:39 Uhr

    Wie soll ich dann einen Staatsangehörigenausweis bekommen, wenn ich das nicht glaubhaft machen kann?

    Ich kann es ja schlißlich auch wirklich nicht (oder doch?)

    Ist damit also das Ende der Fahnenstange erreicht und alles was hier auf der Seite geschrieben wurde, ist damit unbrauchbar geworden?

    Was hilft mir das ganze Bla Bla, wenn ich das jetzt ohnehin nicht mehr kann, weil ich keinen Nachweis bekommen kann, dass ich diesen Ausweis brauche?

    Bitte helfen Sie uns das zu umgehen, das würde viele interessieren, nicht nur mich.

    Danke
  • Peter (Admin)

    Kommentar 129 von 135
    06.02.2023 17:07:26 Uhr

    Hallo Kaleo,

    ich kann den Frust gut verstehen, schließlich hat man auch meiner Person den Ausweis verweigert und das war noch vor der Gesetzesänderung im August 2021.

    Allerdings nutzt das Papier alleine nicht viel, wie ich in meinem Video zu dem Thema bereits ab der 3. Stunde und 27 Minuten (Staatsangehörigkeit in der Praxis) ausgeführt habe. Es wird ein Bewusstsein benötigt, dass eine Person nicht zur BRD, sondern zu Deutschland gehört. Vorausgesetzt man verfügt über Nachweise, die bis vor 1914 reichen und hat seinen Personalausweis abgegeben.

    Man kann auch ohne den offiziellen Nachweis leben. Tatsache ist, dass meine Person zu Deutschland gehört und nicht zur BRD. Die sind für meine Person nicht zuständig. Das mit oder ohne Staatsangehörigkeitsausweis den Bediensteten der BRD klar zu machen, ist das schwierigste dabei. Mit Ausweis mag es in manchen Fällen leichter sein, aber die Verarbeitungsmaschine läuft auch nach Erhalt des Ausweises erst einmal unverändert weiter.

    Wir haben es mit Gewohnheitsverbrechern zu tun, nicht mit Beamten in einem Rechtsstaat. Hier gibt es keinerlei Rechtssicherheit, weder mit noch ohne Ausweis. Es kommt immer auf den Einzelfall und dem Kenntnisstand und Charakter des Gegenübers an, ob Gewalt angewandt wird oder nicht.

    Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD legt die Latte für Willkür und Gewalt eine gute Stufe höher ist aber kein Garant dagegen.

    Das beantwortet hoffentlich die Frage nach einer Lösung, wie man Rechtsbeugung und Willkür "umgehen kann"?

    Meine Empfehlung bleibt unverändert, wie ich sie unter Berechtigtes Feststellungsinteresse / Sachbescheidungsinteresse geschildert habe.

    Gruß
    Peter
  • Armin

    Kommentar 130 von 135
    16.02.2023 14:57:16 Uhr

    Hallo Peter,

    der Link geht nicht https://mensch-peter.me/links/?00495 (Steht im PDF für den Link (Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)

    Deine Seite ist sehr interessant.

    Dann habe ich noch eine Frage zum Abstammungsnachweis.

    Ist es ausreichend, lediglich die Geburtsurkunden aus der väterlichen Linie (rückwirkend bis 1913) zu besorgen oder ist jeweils zusätzlich noch die zugehörige Heiratsurkunde notwendig?

    Und noch weitere Fragen:
    Außer der Rückerlangung der natürlichen Person, welche Vorteile hat der Staatsangehörigkeitsausweis in der BRD?

    Eigentumssicherung: Auf Seite 30 in deinem PDF steht als Vorteil Eigentumssicherung (Katasteramt*)

    Was bedeutet das genau, wenn ich mit gelbem Schein mich beim Katasteramt melde, wird dann eine evtl. Zwangshypothek ab 2024 durch die BRD verhindert?

    Das habe ich noch nicht verstanden.

    Gruß Armin (noch Person)

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    Notwehrkarte

    Screenshot Notwehrkarte

    Auch abgestammte Deutsche sind noch auf Dokumente und Einrichtungen der BRD angewiesen. Um aber nicht wieder in deren Rechtskreis zu fallen, gibt es die Notwehrkarte mit integrierter Willenserklärung.


  • Peter (Admin)

    Kommentar 131 von 135
    16.02.2023 19:33:57 Uhr

    Hallo Armin,

    danke für die Fehlermeldung. Der Link funktioniert inzwischen wieder.

    Heiratsurkunden sind notwendig, weil es von dem Status der Eltern bei der Geburt des Kindes abhängt, ob die Staatsangehörigkeit vom Vater oder von der Mutter abgeleitet wird.

    Oder anders ausgedrückt: Ohne Heiratsurkunde weiß man nicht, ob vom Vater oder der Mutter abgeleitet werden soll. Verheiratet = Vater, nicht verheiratet = Mutter. Das gilt für Deine Person und auch für alle Vorfahren.

    Wenn Du nach "Vorteilen" fragst, meinst Du vermutlich, der Staatsangehörigkeitsausweis ist die Lösung Deiner Probleme?

    Nun, der Ausweis ist die Voraussetzung, damit Du Deine Probleme lösen kannst, jedoch hängt das maßgeblich von Dir, Deinem Bewusstsein, Deinem Kenntnisstand und Deinem Durchsetzungsvermögen ab. Und auch von Deinem Gegenüber, dem Du jetzt klar machen möchtest, dass Deine Person kein vermuteter, sondern ein nachgewiesener Deutscher ist, der Anspruch auf das hoheitliche Staatsrecht von Deutschland hat und mit der BRD/EU nichts zu tun hat, siehe

    PDF-Datei "Rechtsgrundlagen":
    https://idcards.me/go/?sdrechtsgrundlagen

    Vortrag Staatsangehörigkeit - Folie 55: Informatives: Rechtsfolgen
    https://youtu.be/tAMqICYhPvg?t=12316

    Und nach dem sich das kriminelle BRD-System immer weiter in die Enge getrieben fühlt, wird es mit der Zeit auch immer mehr mit Willkür gegen hoheitliche Staatsangehörige vorgehen.

    Ohne Staatsangehörigkeitsausweis wird Deine Person als Firma/Sache vom System erkannt. Mit Sachen kann man ganz anders verfahren, als mit Menschen (= natürliche Personen).

    Sachen können meines Wissens nach auch nichts besitzen oder gar Eigentümer von etwas sein, weshalb juristische Personen auch jederzeit direkt oder indirekt "enteignet" werden können, z. B. mit der von Dir angesprochenen Zwangshypothek.

    Ich selbst war nie Eigentümer einer Immobile, so dass ich zu dem Thema mit dem Katasteramt nicht wirklich viel sagen kann. Vielleicht meldet sich jemand zu Wort, der damit Erfahrung hat.

    Wichtig ist, dass Du dort mitteilst, dass Deine Person gemäß Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes bis vor 1914 nachgewiesener Deutscher ist (=Staatsangehöriger Deutschlands, kein Bundesbürger der BRD bzw. Unionsbürger) einen beglaubigten Auszug über Dein Grundstück haben möchtest, der anschließend mit einer Haager Apostille versehen werden soll. Die Apostille ist wichtig, weil sie sich sonst weigern, das Dokument zu unterschreiben. Und auf die Unterschrift musst Du bestehen. Ohne Unterschrift, kannst Du das Papier zum Recycling geben. Wird die Unterschrift verweigert, verweigere bitte jede Zahlung und nimm das Papier nicht an.

    Zur Unterschrift siehe Folie 48: Antrag: Anforderung an eine Unterschrift:
    https://youtu.be/tAMqICYhPvg?t=10623

    Und auch wichtig: Unbedingt den Personalausweis abgeben - am besten sofort.

    Wenn Du als nachgewiesener Staatsangehöriger einen Personalausweis vorzeigst, "sagst" Du damit nichts anderes als "meine Person hat zwar Anspruch auf das hoheitliche Staatsrecht von Deutschland, ich verzichte jedoch darauf und ziehe es vor bei eurer Nichtregierungsorganisation bzw. privatrechtlich organisierten Europäischen Union mitzuspielen."

    Reisepass ist etwas anders, aber eben auch von der BRD. Daher bitte eine Erklärung ähnlich der Notwehrkarte verfassen.

    "(noch Person)"
    Im Denken ja, juristisch warst Du noch nie eine Person, sondern besitzt eine Person, siehe FAQ Hast Du denn keinen Nachnamen und den Beitrag Polizeiarbeit mit und ohne Person.

    Gruß
    Peter
  • Gast

    Kommentar 132 von 135
    04.03.2023 11:52:01 Uhr

    Wäre es nicht sinnvoller einen Ausweis ohne Nachnamen zu erstellen?

    Auf den Vornamen können die UNordnungshüter nicht zugreifen.

    Man sollte sich langsam wieder dem Schöpferauftrag unterwerfen.
  • Peter (Admin)

    Kommentar 133 von 135
    05.03.2023 22:39:07 Uhr

    Hallo,

    ich weiß jetzt nicht, was Du unter "dem Schöpferauftrag unterwerfen" verstehst, der Ruf nach einem Ausweis ohne Nachnamen ist jedoch juristisch nicht möglich.

    Als lebender Mann, bzw. lebendes Weib benötige ich keinen Ausweis, da ich als souveränes Geschöpf über allem von Menschen erdachtem Recht stehe. Da bin ich erst einmal unantastbar (juristisch, in der Praxis kann es anders aussehen). Ich kann mich auch gar nicht ausweisen, weil das lebende Wesen nur einen Vornamen besitzt und keinen Nachnamen. Diesen haben nur Personen.

    Ein Ausweis wird immer nur dann benötigt, wenn mein Gegenüber auf mich, das lebende Wesen, über meine Person zugreifen möchte. Das kann er in der Regel nur, wenn er einen vollständigen Namen hat, da es im System keine Person "Max" sondern nur eine Person "Max Mustermann" gibt (siehe dazu bitte den Beitrag Polizeiarbeit mit und ohne Person).

    Wer nicht umhinkommt seine Person zu benutzen, weil man ohne diese in den zivilisierten Ländern kaum überlebensfähig ist, der kann seinem Gegenüber den Zugriff schwerer, bzw. unmöglich machen, indem er einen Ausweis mit einer anderen Schreibweise des Namens benutzt (siehe FAQ Darf ich auch Fantasiedaten verwenden? ).

    Für alle, die sich gegenüber Polizisten gar nicht erst auf das Personenspiel einlassen möchten, ist die Naturrechtkarte gedacht. Allerdings benötigt man dazu ein ausgeprägtes Bewusstsein, dass man keine Person ist, sondern eine hat (siehe dazu bitte die FAQ Befreit mich das Naturrecht vom System? ).
  • Armin

    Kommentar 134 von 135
    09.03.2023 16:24:44 Uhr

    Hallo Peter,

    ich bin es noch mal. Deine Seite ist super hilfreich und informativ.

    Welche zusätzliche Staatsangehörigkeit trage ich denn in dem Antrag F ein?

    Abgeleitet aus meinem Geburtsort = Königreich Preußen oder
    abgeleitet aus dem Geburtsort meines Ur-(Ur) Großvaters?

    Wenn man den gelben Schein dann erhält, sieht man darauf ob nach StAG oder RuStAG bestätigt wurde, oder gibt es diese Info nur über den EStA Auszug?

    Viele Grüße Armin
  • Peter (Admin)

    Kommentar 135 von 135
    10.03.2023 15:07:28 Uhr

    Hallo Armin,

    das mit der zusätzlichen Staatsangehörigkeit ist nicht nur veraltet, sondern kontraproduktiv und auch juristisch nicht korrekt. Daher bitte weglassen.

    Deine Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt Abstammung erworben. Das ist alles, was in der BRD interessiert.

    Mit Nachweisen bis vor 1914 gehört sie damit zu Deutschland und nicht zur BRD.

    Die Staatsangehörigkeit wird nach RuStAG und dem BuStAG nur nach dem Abstammungsprinzip, nicht nach dem Geburtsortsprinzip erworben. D. h. der Geburtsort lässt keinen Rückschluss auf die erworbene Staatsangehörigkeit zu. Siehe dazu bitte das Video Welche Staatsangehörigkeit habe ich?

    Der gelbe Schein ist für alle gleich: Bis vor 1914 abgestammte Deutsche, nach 1914 abgestammte Deutsche oder in die BRD "eingebürgerte" Ausländer.

    Im EStA-Register darf der Name nicht in Großbuchstaben stehen und muss unter "erworben durch" "Geburt (Abstammung)" stehen. Das ist das indirekte Erkennungszeichen, dass eine Person zu Deutschland gehört und nicht zur BRD.

    Siehe dazu im Video "Staatsangehörigkeit verstehen und Ausweis beantragen" ab Folie 51: https://www.youtube.com/watch?v=tAMqICYhPvg&t=11556s

    Gruß
    Peter

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    Staatsangehörigkeitsausweis 2 go

    Screenshot Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat

    Ob Polizeikontrolle oder schriftlicher Kontakt mit "Behörden":
    Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis im Scheckkartenformat ist man immer und überall in der Lage, den Besitz seiner Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


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